Zu a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2018 ist den Ratsmitgliedern sowie den Ortsbürgermeister/innen und Ortsvorstehern mit Schreiben vom 05.02.2018 zugesandt worden. In der gemeinsamen Klausurtagung am 17. und 18. Februar 2018 sowie in den Fachausschüssen wurden die einzelnen Haushaltsansätze ausführlich erläutert und beraten.

 

Der Haushaltsplan 2018 wird nicht erneut in Papierform versandt. Er steht in seiner aktuellen Fassung als Anlage zu dieser Vorlage im Ratsinformationssystem zur Verfügung.

 

Weitergehende Ausführungen zu den Ansätzen des Haushaltsplanes können der Haushaltssatzung und dem Vorbericht entnommen werden. Die Kreditermächtigung in Höhe von 1.091.700 Euro führt unter Berücksichtigung der planmäßigen Kredittilgung von 441.000 Euro zu einer Nettoneuverschuldung in Höhe von 650.700 Euro. Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt ist gegeben.

 

Wie bereits in den Vorjahren wurde auch der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2018 im Rahmen einer fraktionsübergreifenden Klausur beraten. Die sich aus den Beratungen ergebenen Änderungen zum Haushaltsplanentwurf sind in der Anlage „Änderungen Verwaltungsentwurf“ dargestellt.

 

Zu b) Stellenplan

Die Zahl der Beamtenstellen im Stellenplan 2018 ist mit zehn Stellen unverändert. Dagegen hat sich die Zahl der Stellen der tariflich Beschäftigten um zwei Stellen auf 71 erhöht.

 

Eine zusätzliche Stelle wurde für die Sachbearbeitung im Vollstreckungs-außendienst aufgenommen. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit soll diese Aufgabe künftig mit einer gemeinsamen Fachkraft für die drei Gemeinden im Wittlager Land wahrgenommen werden. Die zweite neu eingerichtete Stelle ist vorgesehen zur Stärkung der Wirtschaftsfreundlichkeit in der Gemeinde Bad Essen (Wirtschaftsförderung).

 

Zum 01.01.2017 ist die neue Entgeltordnung zum TVöD in Kraft getreten. Veränderungen, die sich aus der neuen Entgeltordnung hinsichtlich der Bezeichnung der Entgeltgruppen und der Zuordnung der Mitarbeiter/innen zu den Entgeltgruppen ergeben, werden im Stellenplan 2018 dargestellt.

 

Zum 01.08.2018 wird die Gemeinde Bad Essen erneut zwei Auszubildende für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r einstellen, so dass dann fünf Ausbildungsstellen besetzt sind.

 

 

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Haushaltssatzung 2018

Anlage 2: Haushaltsplan (nur im Ratsinformationssystem)

Anlage 3: Änderungen zum Verwaltungsentwurf

Anlage 4: Vorbericht zum Haushaltsplan 2018

Anlage 5: Übersicht Ergebnishaushalt 2018

Anlage 6: Übersicht Finanzhaushalt 2018

Anlage 7: Übersicht Teilergebnishaushalte 2018

Anlage 8: Übersicht Teilfinanzhaushalte 2018

Anlage 9: Investitionsplan 2018

Anlage 10: Haushaltsvermerk zur Budgetbildung 2018

Anlage 11: Übersicht über die Daten der Haushaltswirtschaft 2018

Anlage 12: Schuldenübersicht 2018

Anlage 13: Beteiligungsbericht 2018

Anlage 14: Produktplan 2018

Anlage 15: Bilanz zum  Stichtag 31.12.2016

Anlage 16: Stellenplan

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt

 

a)      die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 sowie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2021 in der vorliegenden Fassung.

 

Dieser Beschluss gilt sogleich als Ausbaubeschluss für die beitragsfähigen Maßnahmen im Sinne des Baugesetzbuches und des Nds. Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit den dazu beschlossenen gemeindlichen Beitragssatzungen.

 

b)      den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 als Bestandteil des Haushaltsplanes in der vorliegenden Fassung.

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt zu a)