a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan
b) Stellenplan
Zu a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Der
Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2018 ist den Ratsmitgliedern sowie den
Ortsbürgermeister/innen und Ortsvorstehern mit Schreiben vom 05.02.2018
zugesandt worden. In der gemeinsamen Klausurtagung am 17. und 18. Februar 2018
sowie in den Fachausschüssen wurden die einzelnen Haushaltsansätze ausführlich
erläutert und beraten.
Der Haushaltsplan
2018 wird nicht erneut in Papierform versandt. Er steht in seiner aktuellen
Fassung als Anlage zu dieser Vorlage im Ratsinformationssystem zur Verfügung.
Weitergehende
Ausführungen zu den Ansätzen des Haushaltsplanes können der Haushaltssatzung und
dem Vorbericht entnommen werden. Die Kreditermächtigung in Höhe von 1.091.700
Euro führt unter Berücksichtigung der planmäßigen Kredittilgung von 441.000
Euro zu einer Nettoneuverschuldung in Höhe von 650.700 Euro. Der
Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt ist gegeben.
Wie bereits in den
Vorjahren wurde auch der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2018 im Rahmen einer
fraktionsübergreifenden Klausur beraten. Die sich aus den Beratungen ergebenen
Änderungen zum Haushaltsplanentwurf sind in der Anlage „Änderungen
Verwaltungsentwurf“ dargestellt.
Zu b) Stellenplan
Die Zahl
der Beamtenstellen im Stellenplan 2018 ist mit zehn Stellen unverändert.
Dagegen hat sich die Zahl der Stellen der tariflich Beschäftigten um zwei
Stellen auf 71 erhöht.
Eine
zusätzliche Stelle wurde für die Sachbearbeitung im Vollstreckungs-außendienst
aufgenommen. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit soll diese Aufgabe
künftig mit einer gemeinsamen Fachkraft für die drei Gemeinden im Wittlager
Land wahrgenommen werden. Die zweite neu eingerichtete Stelle ist vorgesehen
zur Stärkung der Wirtschaftsfreundlichkeit in der Gemeinde Bad Essen
(Wirtschaftsförderung).
Zum
01.01.2017 ist die neue Entgeltordnung zum TVöD in Kraft getreten.
Veränderungen, die sich aus der neuen Entgeltordnung hinsichtlich der
Bezeichnung der Entgeltgruppen und der Zuordnung der Mitarbeiter/innen zu den
Entgeltgruppen ergeben, werden im Stellenplan 2018 dargestellt.
Zum 01.08.2018 wird
die Gemeinde Bad Essen erneut zwei Auszubildende für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r
einstellen, so dass dann fünf Ausbildungsstellen besetzt sind.
Anlagen:
Anlage 1: Haushaltssatzung 2018
Anlage 2: Haushaltsplan (nur im Ratsinformationssystem)
Anlage 3: Änderungen zum Verwaltungsentwurf
Anlage 4: Vorbericht zum Haushaltsplan 2018
Anlage 5: Übersicht Ergebnishaushalt 2018
Anlage 6: Übersicht Finanzhaushalt 2018
Anlage 7: Übersicht Teilergebnishaushalte 2018
Anlage 8: Übersicht Teilfinanzhaushalte 2018
Anlage 9: Investitionsplan 2018
Anlage 10: Haushaltsvermerk zur Budgetbildung 2018
Anlage 11: Übersicht über die Daten der Haushaltswirtschaft 2018
Anlage 12: Schuldenübersicht 2018
Anlage 13: Beteiligungsbericht 2018
Anlage 14: Produktplan 2018
Anlage 15: Bilanz zum Stichtag 31.12.2016
Anlage 16: Stellenplan
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
a) die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 sowie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2021 in der vorliegenden Fassung.
Dieser Beschluss gilt sogleich als Ausbaubeschluss für die beitragsfähigen Maßnahmen im Sinne des Baugesetzbuches und des Nds. Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit den dazu beschlossenen gemeindlichen Beitragssatzungen.
b) den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 als Bestandteil des Haushaltsplanes in der vorliegenden Fassung.