Betreff
Abriss des Speichergebäudes im Sanierungsgebiet Hafenstraße – Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Vorlage
BV/FD3/2018/022
Art
Beschlussvorlage

Mit Datum vom 23.01.2018 wurde der Kaufvertrag für den im Sanierungsgebiet gelegenen Hafenspeicher zwischen der Gemeinde Bad Essen und der Steinemann Marina GmbH vollständig rückabgewickelt. Damit fällt der Speicher nach grundbuchlicher Umschreibung ins Eigentum der Gemeinde Bad Essen zurück. Die jahrelangen Bemühungen das Gebäude innerhalb des städtebaulichen Sanierungsverfahrens zu revitalisieren haben nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Fokus der Gespräche und Verhandlungen war dabei stets ein vollständiger Ausbau des Speichers zu Zwecken vornehmlich des Wohnens sowie untergeordnet von Gastronomie und Gewerbe. Interessenten bzw. Investoren haben in der Vergangenheit jedoch nie die entscheidenden Umsetzungsphasen wie Bauantragstellung und (Vor-) Vermarktung der Nutzflächen erreicht.

 

Für die Gemeinde Bad Essen stellt sich mit der Wiedererlangung des Eigentums am Speicher die Frage, welche städtebauliche Lösung für das Areal westlich der Marina angestrebt werden soll, die auch realisierbar ist. Neuen Interessenten am Speicher, die sich infolge der Presseberichterstattung zur o.g. Rückabwicklung des Kaufvertrags bei der Gemeinde Bad Essen gemeldet haben, wurden die deutlichen politischen Vorbehalte gegenüber weiteren Gesprächen mit Investoren mitgeteilt. Eine Interessentin hat zwischenzeitlich gleichwohl ihr Interesse in Form einer Bauvoranfrage unterstrichen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.02.2018 auf Antrag der CDU-Fraktion (Anlage 2) beschlossen, dass der Speicher abgebrochen werden soll. Zugleich soll die Überplanung des Grundstücks mit dem Ziel der Neubebauung eingeleitet werden. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich den Sanierungstreuhänder BauBeCon beauftragt die Ausschreibung der Abbrucharbeiten vorzubereiten. Die BauBeCon wird weiterhin an den Rahmenplaner herantreten um von Architektenseite erste Ansätze bzw. Skizzen zur Fortentwicklung des Rahmenplans in Richtung einer Neubebauung zu erhalten. Ein förmlicher Beschluss zur Änderung des Rahmenplans ist derzeit nicht erforderlich.

 

Mit Schreiben vom 18.02.2018 (Eingang per E-Mail am 20.02.2018) hat die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen durch ihren Vorsitzenden Dr. Joachim Lücht fristgerecht gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Rates beantragt, den Tagesordnungspunkt „Abriss des Speichergebäudes im Sanierungsgebiet Hafenstraße“ auf die Tagesordnung der Ratssitzung zu nehmen. Die inhaltlichen Zielsetzungen ergeben sich insoweit aus den weiteren Ausführungen des Antrages (Anlage 1).

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Antrag Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion

Anlage 2: Antrag CDU-Fraktion

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt:

 

  1. Ein Abbruch des Speichers ist von der Verwaltung vorzubereiten.
  2. Der Sieger im Architektenwettbewerb „Wohnen am Wasser“ wird beauftragt, das weitere Überplanen des Geländes westlich der Marina zu prüfen.
  3. Der Stellerin der Bauvoranfrage wird Gelegenheit gegeben, dem Rat der Gemeinde, den Mitgliedern der Parteien und Gruppen ihre Vorstellungen vorzutragen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto 024201/93000/ 51110 zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: