Betreff
Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH
- Liquidation der Gesellschaft -
Vorlage
BV/FD2/2018/030
Aktenzeichen
Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH
Art
Beschlussvorlage

Nach Abschluss der Landesgartenschau 2010 in Bad Essen wurde die Landesgartenschau Bad Essen 2010 GmbH umfirmiert in die Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Pflege der im Rahmen der Landesgartenschau entstandenen Kurparkflächen, die sich im Eigentum der Gesellschaft oder der Gemeinde Bad Essen befinden. Die Gesellschaft bestreitet diese Aufgaben durch den Einsatz der im Rahmen der Landesgartenschau erzielten Ertragsüberschüsse.

 

Nachdem das zur Verfügung stehende Vermögen der Gesellschaft weitestgehend aufgezehrt ist, wird die Pflege und Unterhaltung der Kurparkflächen ab dem Jahr 2018 durch die Gemeinde Bad Essen übernommen. Die Gesellschaft ist insofern zurzeit ohne Geschäftsgegenstand und kann aufgelöst werden. Da zu Beginn und am Ende der Liquidationsphase jeweils eine eigenständige Bilanz aufzustellen und zu prüfen ist, wird vorgeschlagen, die Liquidation zum 01.01.2019 zu beschließen.

 

Über die Liquidation der Gesellschaft entscheidet die Gesellschafterversammlung. Die Liquidation erfolgt durch die Geschäftsführung, soweit die Gesellschafterversammlung keine anderen Liquidatoren bestimmt. Das verbleibende Vermögen der Gesellschaft fällt der Gemeinde zu, die es zur Förderung der Umwelt- und Landschaftspflege, der Volksbildung, der Kunst und Kultur, der Denkmalpflege, der Gesundheit, des Sports und der Völkerverständigung verwenden muss..


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Bad Essen beschließt, die Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH zum 01.01.2019 zu liquidieren. Die bisherigen Geschäftsführer, Herr Carsten Lüke und Herr Carsten Meyer, werden zu Liquidatoren bestellt und beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Durchführung der Liquidation zu veranlassen.

 

Die Vertreter/innen der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung werden gem. § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz abgewiesen, entsprechend zu votieren.


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: