Nach § 128 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen und darin das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen. Der kommunale Jahresabschluss stellt dabei vergleichbar mit dem kaufmännischen Abschluss das Ziel der Rechenschaft in den Vordergrund.

 

Bestandteil des Jahresabschlusses sind die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Bilanz und ein Anhang, dem eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Rückstellungsübersicht, eine Forderungsübersicht, eine Übersicht über die gebildeten Haushaltsreste sowie ein Rechenschaftsbericht beizufügen sind.

 

Der Jahresabschluss ist durch die Kämmerei zu erstellen. Der Bürgermeister stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit des Abschlusses fest und legt ihn unverzüglich dem Rat zur Kenntnisnahme vor. Anschließend wird der Jahresabschluss dem zuständigen Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Erst der geprüfte Jahresabschluss wird dann vom Bürgermeister – ggfls. mit einer eigenen Stellungnahme – dem Rat vorgelegt, der gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters beschließt. Weiterhin beschließt der Rat über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

Entsprechend der beigefügten Jahresrechnung schließt das Haushaltsjahr 2017 mit einem Jahresüberschuss von 2.638.188,78 Euro in der Ergebnisrechnung ab. Die Finanzrechnung weist einen Finanzmittelfehlbetrag aus Verwaltungs- und Investitionstätigkeit von 2.823.742,88 Euro auf. Die Erläuterungen zur Entwicklung der Haushaltswirtschaft können dem ebenfalls beigefügten Rechenschaftsbericht entnommen werden.

 


Anlagen:

  1. Bilanz zum 31.12.2017
  2. Ergebnisrechnung 2017
  3. Finanzrechnung 2017
  4. Rechenschaftsbericht 2017
  5. Anlagenübersicht 2017
  6. Forderungsübersicht 2017
  7. Schuldenübersicht 2017
  8. Rückstellungsübersicht 2017
  9. Haushaltsreste 2017/2018
  10. Bilanzkennzahlen 2017

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt den Jahresabschluss 2017 zur Kenntnis. 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: