Betreff
Konzept zur Stärkung der Wirtschaftsfreundlichkeit in der Gemeinde Bad Essen
Vorlage
BV/FD1/2018/039
Art
Beschlussvorlage

 

Mit Schreiben vom 14. November 2017 hat die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Bad Essen einen  Antrag auf Einrichtung der Stelle eines Wirtschaftsförderers (w/m) in der Gemeinde Bad Essen gestellt (Anlage 1).

 

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Marketing, Verkehr, öffentliche Einrichtungen und Kultur am 05. Dezember 2017 ist daraufhin die Gemeindeverwaltung beauftragt worden, ein „Konzept zur Stärkung der Wirtschaftsfreundlichkeit in der Gemeinde Bad Essen“ zu erarbeiten. Dieses Konzept ist in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 06. März 2018 vorgestellt und als Diskussionsgrundlage für die weiteren Beratungen zustimmend zur Kenntnis genommen worden.

 

Seitens der Gemeindeverwaltung wird die Notwendigkeit gesehen, die Aufgabe der Wirtschaftsförderung durch die Bereitstellung zusätzlicher Personalkapazitäten als eigenständiges Thema zu installieren, um im Rahmen der gemeindlichen Einflussmöglichkeiten die Gemeinde Bad Essen auch auf Dauer als wirtschaftsfreundliche und finanzstarke Gemeinde im Landkreis Osnabrück zu etablieren. Hohe Gewerbesteuereinnahmen von den in der Gemeinde ansässigen Betrieben sind Voraussetzung, um die zahlreichen gemeindlichen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben u.a. in den Bereichen „Bildung und Betreuung“, „Unterhaltung des Straßen- und Wegenetzes“, „Brandschutz“, „Soziales Miteinander“ oder „Tourismus und Kultur“ ordnungsgemäß wahrnehmen zu können.

Zentrale Kernaufgaben der Wirtschaftsförderung sind dabei ein kontinuierlicher Kontakt zu den ansässigen Betrieben zur Begleitung von betrieblichen Entwicklungen, die Erstberatung und das Behördenmanagement bei betrieblichen Entwicklungen, die Entwicklung und Bereitstellung von Gewerbeflächen durch Revitalisierung, Nachfolgeregelungen und Neuausweisungen, Netzwerkarbeit sowie die Akquise ansiedlungswilliger Betriebe.

 

Das im Wirtschaftsausschuss am 06. März 2018 vorgestellte „Konzept zur Stärkung der Wirtschaftsfreundlichkeit in der Gemeinde Bad Essen“ ist als Anlage 2 beigefügt.

Neben hohen kommunikativen Fähigkeiten sowie einer strukturierten und verlässlichen Arbeitsweise als Anforderung an die persönlichen Fähigkeiten sollten eine gute Kenntnis der Gemeinde Bad Essen, umfangreiche Fachkenntnisse in den Themenfeldern Bauleitplanung und Bauordnung, ein enger Kontakt zu den Genehmigungsbehörden und übergeordneten Wirtschaftsförderungsstrukturen (WiGOS, oleg etc.) vorhanden sein oder kurzfristig aufgebaut werden. Aufgrund der „Beziehungsarbeit“ zu den Betrieben ist Erfolgsvoraussetzung zudem eine gute Perspektive für eine personelle Kontinuität in der Wirtschaftsförderung. Organisatorisch muss eine enge Anbindung an die Verwaltungsleitung erfolgen. Dabei ist insbesondere eine Einbindung z.B. in Form einer Stabsstelle in den Fachdienst 3 Umwelt, Planen und oder auch in den Fachdienst 2 Finanzen sinnvoll.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, zunächst eine Stabsstelle im Umfang von einer halben Stelle einzurichten und diese intern zu besetzen. Eine geeignete Kraft, die die persönlichen Voraussetzungen erfüllt und auch die beschriebenen fachlichen Anforderungen bereits sehr weitgehend mitbringt, steht verwaltungsintern zur Verfügung.

Über die Arbeit der Wirtschaftsförderin/des Wirtschaftsförderers wird regelmäßig in den gemeindlichen Gremien berichtet. Spätestens nach einer Projektphase von drei Jahren ist dann zu entscheiden, ob die Wirtschaftsförderung mit internem Personal weiter fortgesetzt wird oder eine externe Besetzung erfolgen soll. Zudem sollte dann auch festgestellt werden, ob ggf. Bedarf für eine Aufstockung der personellen Ressourcen besteht.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion vom 14. November 2017

Anlage 2: Präsentation „Konzept zur Stärkung der Wirtschaftsfreundlichkeit in der

                Gemeinde Bad Essen“ im Wirtschaftsausschuss am 06. März 2018

 

 


Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Ausschuss stimmt dem vorgelegten „Konzept zur Stärkung der Wirtschaftsfreundlichkeit in der Gemeinde Bad Essen“ grundsätzlich zu.

b)    In diesem Zusammenhang soll eine bereits bei der Gemeinde Bad Essen beschäftigte Fachkraft zunächst in einem Umfang von einer halben Vollzeitstelle für die Wahrnehmung der Aufgaben der Wirtschaftsförderung von anderen Aufgaben freigestellt werden. In gleichem Umfang ist dort dann eine personelle Verstärkung vorzusehen.

c)    Die organisatorische Anbindung der Stelle einer Wirtschaftsförderin/eines Wirtschaftsförderers erfolgt als Stabstelle an den Fachdienst …..

d)      Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Arbeit der Wirtschaftsförderung in den gemeindlichen Gremien zu berichten. Sollte bei der Umsetzung des Konzeptes Anpassungsbedarf insbesondere hinsichtlich der personellen Besetzung oder des Stellenumfangs gesehen werden bzw. spätestens nach drei Jahren wird das Konzept erneut in den gemeindlichen Gremien beraten.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto Personalaufwendungen  zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: