Mit Schreiben vom 14. November 2017 hat die
CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Bad Essen einen Antrag auf Einrichtung der Stelle eines
Wirtschaftsförderers (w/m) in der Gemeinde Bad Essen gestellt (Anlage 1).
In der Sitzung des Ausschusses für
Wirtschaft, Marketing, Verkehr, öffentliche Einrichtungen und Kultur am 05.
Dezember 2017 ist daraufhin die Gemeindeverwaltung beauftragt worden, ein
„Konzept zur Stärkung der Wirtschaftsfreundlichkeit in der Gemeinde Bad Essen“
zu erarbeiten. Dieses Konzept ist in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am
06. März 2018 vorgestellt und als Diskussionsgrundlage für die weiteren
Beratungen zustimmend zur Kenntnis genommen worden.
Seitens der Gemeindeverwaltung wird die
Notwendigkeit gesehen, die Aufgabe der Wirtschaftsförderung durch die
Bereitstellung zusätzlicher Personalkapazitäten als eigenständiges Thema zu
installieren, um im Rahmen der gemeindlichen Einflussmöglichkeiten die Gemeinde
Bad Essen auch auf Dauer als wirtschaftsfreundliche und finanzstarke Gemeinde
im Landkreis Osnabrück zu etablieren. Hohe Gewerbesteuereinnahmen von den in
der Gemeinde ansässigen Betrieben sind Voraussetzung, um die zahlreichen
gemeindlichen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben u.a. in den Bereichen
„Bildung und Betreuung“, „Unterhaltung des Straßen- und Wegenetzes“,
„Brandschutz“, „Soziales Miteinander“ oder „Tourismus und Kultur“ ordnungsgemäß
wahrnehmen zu können.
Zentrale Kernaufgaben der
Wirtschaftsförderung sind dabei ein kontinuierlicher Kontakt zu den ansässigen
Betrieben zur Begleitung von betrieblichen Entwicklungen, die Erstberatung und
das Behördenmanagement bei betrieblichen Entwicklungen, die Entwicklung und Bereitstellung
von Gewerbeflächen durch Revitalisierung, Nachfolgeregelungen und
Neuausweisungen, Netzwerkarbeit sowie die Akquise ansiedlungswilliger Betriebe.
Das im Wirtschaftsausschuss am 06. März 2018
vorgestellte „Konzept zur Stärkung der Wirtschaftsfreundlichkeit in der
Gemeinde Bad Essen“ ist als Anlage 2
beigefügt.
Neben hohen kommunikativen Fähigkeiten sowie
einer strukturierten und verlässlichen Arbeitsweise als Anforderung an die
persönlichen Fähigkeiten sollten eine gute Kenntnis der Gemeinde Bad Essen,
umfangreiche Fachkenntnisse in den Themenfeldern Bauleitplanung und Bauordnung,
ein enger Kontakt zu den Genehmigungsbehörden und übergeordneten
Wirtschaftsförderungsstrukturen (WiGOS, oleg etc.) vorhanden sein oder
kurzfristig aufgebaut werden. Aufgrund der „Beziehungsarbeit“ zu den Betrieben
ist Erfolgsvoraussetzung zudem eine gute Perspektive für eine personelle
Kontinuität in der Wirtschaftsförderung. Organisatorisch muss eine enge
Anbindung an die Verwaltungsleitung erfolgen. Dabei ist insbesondere eine
Einbindung z.B. in Form einer Stabsstelle in den Fachdienst 3 Umwelt, Planen
und oder auch in den Fachdienst 2 Finanzen sinnvoll.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen,
zunächst eine Stabsstelle im Umfang von einer halben Stelle einzurichten und
diese intern zu besetzen. Eine geeignete Kraft, die die persönlichen
Voraussetzungen erfüllt und auch die beschriebenen fachlichen Anforderungen
bereits sehr weitgehend mitbringt, steht verwaltungsintern zur Verfügung.
Über die Arbeit der Wirtschaftsförderin/des
Wirtschaftsförderers wird regelmäßig in den gemeindlichen Gremien berichtet.
Spätestens nach einer Projektphase von drei Jahren ist dann zu entscheiden, ob
die Wirtschaftsförderung mit internem Personal weiter fortgesetzt wird oder
eine externe Besetzung erfolgen soll. Zudem sollte dann auch festgestellt
werden, ob ggf. Bedarf für eine Aufstockung der personellen Ressourcen besteht.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion vom 14. November 2017
Anlage 2: Präsentation „Konzept zur Stärkung der Wirtschaftsfreundlichkeit in der
Gemeinde Bad Essen“ im Wirtschaftsausschuss am 06. März 2018
Beschlussvorschlag:
a)
Der
Ausschuss stimmt dem vorgelegten „Konzept zur Stärkung der
Wirtschaftsfreundlichkeit in der Gemeinde Bad Essen“ grundsätzlich zu.
b)
In
diesem Zusammenhang soll eine bereits bei der Gemeinde Bad Essen beschäftigte
Fachkraft zunächst in einem Umfang von einer halben Vollzeitstelle für die
Wahrnehmung der Aufgaben der Wirtschaftsförderung von anderen Aufgaben
freigestellt werden. In gleichem Umfang ist dort dann eine personelle
Verstärkung vorzusehen.
c)
Die
organisatorische Anbindung der Stelle einer Wirtschaftsförderin/eines
Wirtschaftsförderers erfolgt als Stabstelle an den Fachdienst …..
d) Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Arbeit der Wirtschaftsförderung in den gemeindlichen Gremien zu berichten. Sollte bei der Umsetzung des Konzeptes Anpassungsbedarf insbesondere hinsichtlich der personellen Besetzung oder des Stellenumfangs gesehen werden bzw. spätestens nach drei Jahren wird das Konzept erneut in den gemeindlichen Gremien beraten.