Im Auftrage der
Gemeinde Bad Essen entwickelt die KSG das Gewerbegebiet „Rabber-West II“. Durch
den Verkauf weiterer Gewerbeflächen ist es nunmehr erforderlich, einen 2.
Stichweg zur Erschließung der Grundstücke herzustellen.
Die Maßnahme wird
durch den Wasserverband Wittlage ausgeführt. Die Kosten für den Wegebau werden
voraussichtlich 200.000 € betragen. Entsprechend des städtebaulichen Vertrages
zwischen der Gemeinde Bad Essen und der KSG trägt die Gesellschaft sämtliche
Aufwendungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Dazu gehören auch die
Erschließungskosten. Nach Abschluss der gesamten Vermarktung der Gewerbeflächen
wird der Verfahrenssaldo aus Aufwendungen (Ankauf, Erschließung, Steuern etc.)
und Erträgen (Verkaufserlöse, Pachten etc.) zwischen der KSG und der Gemeinde
Bad Essen ausgeglichen.
Die KSG wird die Herstellung der Erschließungsstraße durch ein Darlehen finanzieren, zu dessen Absicherung die Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Gemeinde Bad Essen erforderlich ist.
Anlagen:
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt der Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) in Höhe von 200.000 € zur Finanzierung der Herstellung eines 2. Stichweges im Gewerbegebiet „Rabber-West II“, Gemarkung Rabber, zu.