Betreff
Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) - Übernahme einer Ausfallbürgschaft zur Finanzierung des 2. Stichweges im Gewerbegebiet "Rabber-West II"
Vorlage
BV/FD2/2018/040
Aktenzeichen
20 57 10
Art
Beschlussvorlage

Im Auftrage der Gemeinde Bad Essen entwickelt die KSG das Gewerbegebiet „Rabber-West II“. Durch den Verkauf weiterer Gewerbeflächen ist es nunmehr erforderlich, einen 2. Stichweg zur Erschließung der Grundstücke herzustellen.

 

Die Maßnahme wird durch den Wasserverband Wittlage ausgeführt. Die Kosten für den Wegebau werden voraussichtlich 200.000 € betragen. Entsprechend des städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Bad Essen und der KSG trägt die Gesellschaft sämtliche Aufwendungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Dazu gehören auch die Erschließungskosten. Nach Abschluss der gesamten Vermarktung der Gewerbeflächen wird der Verfahrenssaldo aus Aufwendungen (Ankauf, Erschließung, Steuern etc.) und Erträgen (Verkaufserlöse, Pachten etc.) zwischen der KSG und der Gemeinde Bad Essen ausgeglichen.

 

Die KSG wird die Herstellung der Erschließungsstraße durch ein Darlehen finanzieren, zu dessen Absicherung die Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Gemeinde Bad Essen erforderlich ist.

 


Anlagen:

Lageplan

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat stimmt der Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) in Höhe von 200.000 € zur Finanzierung der Herstellung eines 2. Stichweges im Gewerbegebiet „Rabber-West II“, Gemarkung Rabber, zu.


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt.

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: