-Entwurfs- und Auslegungsbeschluss-
b) Bebauungsplan Nr. 79 "Nördlich Ortelbruch", Wehrendorf
-Entwurfs- und Auslegungsbeschluß-
Der Betrieb „Küchen Rutz“ (Küchenmöbel) möchte seinen
Standort verlagern. Am jetzigen Betriebsstandort an der Straße „Ortelbruch“ im
Ortsteil Wehrendorf der Gemeinde Bad Essen sollen die vorhandenen baulichen
Anlagen abgeräumt werden und die Flächen des Gewerbestandortes, einschließlich
der östlich angrenzenden Fläche, zu einem Wohngebiet entwickelt werden.
Planung und Vermarktung des Wohngebietes erfolgen
durch den Vorhabenträger. Dieser trägt auch die Kosten der Bauleitplanung und
Erschließung des Plangebietes.
Zur planungsrechtlichen Absicherung der o.g.
Zielsetzungen stellt die Gemeinde die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes
und parallel dazu den Bebauungsplan Nr. 79 „Nördlich Ortelbruch“ auf.
Zielsetzung der Wohngebietsausweisung ist es, die an den Straßen
„Kronsbrink" und „Ortelbruch“ bereits bestehenden Siedlungsstrukturen in
der Ortslage Wehrendorf aufzugreifen und fortzuführen.
Westlich des Plangebietes gilt der Bebauungsplan Nr.
22 „Ortskern Wehrendorf" (Neuaufstellung in 2017) und der Bebauungsplan
Nr. 9.1 „Ortelbruch" (1990).
In Anlehnung an den vorhandenen Siedlungsbereich
werden im Bebauungsplan Nr. 79 Grundstücke für Einfamilienhäuser und
Mehrfamilienhäuser (mit maximal 6 Wohneinheiten) mit entsprechender Nutzungs-
und Höhenbegrenzung vorgesehen.
Die Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung erfolgt im Hinblick auf die
absehbare Nachfrage und entspricht dem hier bereits in der Nachbarschaft
vorhandenen ortsüblichen Maß der baulichen Nutzung.
Neben den planungsrechtlichen Festsetzungen sind gestalterische
Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften auf Grundlage der Niedersächsischen
Bauordnung) vorgesehen. Die Festsetzung „örtlicher Bauvorschriften" zielt
darauf, die hier entstehenden Baukörper in das Gestaltungsgefüge der
Umgebungsbebauung einzubinden. Insoweit wird ein Rahmen gesetzt, der den
Gestaltungszusammenhang und den Bebauungsmaßstab im bestehenden Quartier wart.
Die Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplanes Nr. 79
entsprechen den Regelungen, die auch in den „jüngst aufgestellten“
Bebauungsplänen der Gemeinde Bad Essen Anwendung gefunden haben.
Die Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch fand zwischen dem 28.02.2018 bis 03.04.2018 statt. Die
vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch konnte ebenfalls am
29.03.2018 beendet werden.
Die Stellungnahmen und Anregungen wurden vom
planbearbeitenden Büro abgewogen und in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt,
Planen und Bauen am 19.04.2018 vorgetragen.
Anlagen:
Anlage 1 - 11
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
- den Entwurf für die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes
in Wehrendorf in der vorgelegten Fassung / mit folgenden Änderungen für
die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
- den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 „Nördlich Ortelbruch“,
Wehrendorf, in der vorgelegten Fassung / mit folgenden Änderungen für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange durchzuführen.