-Entwurfs- und Auslegungsbeschluss-
Mit der EU-Umgebungsrichtlinie RL 2002/49 hat die europäische Union
erstmals eine Regelung zu Schallimmissionen getroffen. Frühere Regelungen
dienten zur Begrenzung der Schallimmissionen von Fahr- und Flugzeugen sowie
Maschinen und Geräten. Ähnlich wie das BImSchG zielt die Richtlinie darauf ab,
schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu
vermindern. Dazu werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, für bestimmte
Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen
- strategische Lärmkarten zu erstellen (erfolgt
durch das Land Niedersachsen),
- die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und
die damit verbundenen Wirkungen zu informieren,
- Aktionspläne aufzustellen, wenn bestimmte, von
den einzelnen Mitgliedsstaaten in eigener Verantwortung festgelegte
Kriterien zur Vermeidung schädlicher Einwirkungen oder zum Schutz und
Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind, und
- die EU Kommission über die Schallbelastung und
die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren
(erfolgt durch das Land Niedersachsen nach Meldung der Kommune).
Im Jahre 2013 wurde durch die Gemeinde Bad Essen ein Lärmaktionsplan
aufgestellt und veröffentlicht. Dieser soll alle 5 Jahre eine Überarbeitung
erfahren. Auf Grundlage der aktuell vom Umweltministerium zur Verfügung
gestellten Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen, aufbauend auf den Ergebnissen
der bereits bestehenden Lärmaktionsplanung der II. Stufe aus 2013 und
unabhängig von der Anzahl der betroffenen Einwohner, ist die Gemeinde Bad Essen
verpflichtet, zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen gem. § 47 d
Bundes-Immissionsschutzgesetz (III. Stufe 2018) einen Lärmaktionsplan
aufzustellen. Die einzige kartierte Lärmquelle in Bad Essen ist die B 65.
Aufgrund der Überarbeitung und des
Lärmaktionsplans der Gemeinde Bad Essen ergeben sich keine Lärmprobleme, denen
mit Maßnahmen begegnet werden müsste. Die entsprechende Ausarbeitung ist in der
Anlage beigefügt und soll im Rahmen der Aufstellung der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden.
Anlagen:
Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Bad Essen
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Entwurf des Lärmaktionsplanes der
Gemeinde Bad Essen gemäß § 47 d Bundesimmissionschutzgesetz in der vorgelegten
Fassung / mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.