Betreff
Jahresabschluss 2017 der Kinderland Bad Essen gGmbH
Vorlage
BV/FD1/2018/046
Art
Beschlussvorlage

 

Die R + K Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist mit der Prüfung der Buchführung, des Jahresabschlusses sowie der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung der Kinderland Bad Essen gGmbH für das Geschäftsjahr 2017 beauftragt worden. Aufgrund der Prüfung wurde folgender Bestätigungs-vermerk abgegeben:

 

„Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt.“

 

Im Ergebnis schließt das Geschäftsjahr 2017 formalrechtlich mit einem Jahres-fehlbetrag in Höhe von 3.480,83 € ab. Zurückzuführen ist der Fehlbetrag darauf, dass die im Haushaltsjahr 2017 gezahlten Vorschüsse auf die zu erwartende Verlustabdeckung zu niedrig bemessen waren. Insgesamt hat die Gemeinde Bad Essen im Geschäftsjahr Vorschüsse auf die Verlustabdeckung in Form eines Personalkostenzuschusses in Höhe von 1.028.810,05 € gezahlt. Ausschlaggebend für den seit Jahren steigenden Zuschussbedarf der Gemeinde Bad Essen ist der kontinuierlich steigende Ausbau der Betreuung in den Kinder-tagesstätten. Verlängerte Betreuungszeiten, Sonderöffnungszeiten und Mittagstischangebote werden stärker nachgefragt.

 

Weitere Informationen zum Jahresabschluss lassen sich der als Anlage beigefügten Bilanz (Anlage 1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) sowie dem Lagebericht (Anlage 3) entnehmen. Der ausführliche Bestätigungs-vermerk der R+K Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist ebenfalls beigefügt (Anlage 4).

Eine Prüfung des Berichtes durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück erfolgte bereits. Das Rechnungsprüfungsamt hat am 22. Mai 2017 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

 

„Ergänzende Bemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes nach § 32 Abs. 3 Satz 3 EigBetrVO sind nicht erforderlich.“

 

Gemäß § 10 des Gesellschaftervertrages beschließt die Gesellschafterver-sammlung der Kinderland Bad Essen gGmbH über die Feststellung des Jahres-abschlusses für das Geschäftsjahr, die Abdeckung des Fehlbetrages bzw. die Verwendung des Jahresüberschusses sowie die Entlastung der Geschäfts-führung. Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterver-sammlung sind gemäß den Regelungen des Niedersächsischen Kommunal-verfassungsgesetzes (NKomVG) an die Entscheidungen des Gemeinderates gebunden.

 

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Bilanz

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung

Anlage 3: Lagebericht

Anlage 4: Bestätigungsvermerk der R + K Treuhandgesellschaft mbH

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.       Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kinderland Bad Essen gGmbH zum 31. Dezember 2017 wird aufgrund der erfolgten Jahresabschlussprüfung gemäß § 10 des Gesellschaftervertrages festgestellt.

2.       Die Gesellschafterversammlung stellt fest, dass die Gemeinde Bad Essen im Geschäftsjahr 2017 Vorschüsse auf die zu erwartende Verlustabdeckung in Höhe von 1.028.810,05 € gezahlt hat.

3.       Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Fehlbetrag in Höhe von 3.480,83 € aus Haushaltsmitteln der Gemeinde Bad Essen abzudecken.

4.       Der Geschäftsführung der Kinderland Bad Essen gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

5.       Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 NKomVG angewiesen, entsprechend zu beschließen.

 

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto 431500/91300/36510  zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: