Die R + K
Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist mit der Prüfung
der Buchführung, des Jahresabschlusses sowie der Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung der Kinderland Bad Essen gGmbH für das Geschäftsjahr 2017
beauftragt worden. Aufgrund der Prüfung wurde folgender Bestätigungs-vermerk
abgegeben:
„Der
Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer
pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt
ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der
Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die
Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt.“
Im Ergebnis
schließt das Geschäftsjahr 2017 formalrechtlich mit einem Jahres-fehlbetrag in
Höhe von 3.480,83 € ab. Zurückzuführen ist der Fehlbetrag darauf, dass die im
Haushaltsjahr 2017 gezahlten Vorschüsse auf die zu erwartende Verlustabdeckung
zu niedrig bemessen waren. Insgesamt hat die Gemeinde Bad Essen im
Geschäftsjahr Vorschüsse auf die Verlustabdeckung in Form eines
Personalkostenzuschusses in Höhe von 1.028.810,05 € gezahlt. Ausschlaggebend
für den seit Jahren steigenden Zuschussbedarf der Gemeinde Bad Essen ist der
kontinuierlich steigende Ausbau der Betreuung in den Kinder-tagesstätten.
Verlängerte Betreuungszeiten, Sonderöffnungszeiten und Mittagstischangebote
werden stärker nachgefragt.
Weitere
Informationen zum Jahresabschluss lassen sich der als Anlage beigefügten Bilanz
(Anlage 1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) sowie dem
Lagebericht (Anlage 3) entnehmen. Der ausführliche Bestätigungs-vermerk
der R+K Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist ebenfalls
beigefügt (Anlage 4).
Eine Prüfung des
Berichtes durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück erfolgte
bereits. Das Rechnungsprüfungsamt hat am 22. Mai 2017 folgenden
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Ergänzende
Bemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes nach § 32 Abs. 3 Satz 3 EigBetrVO sind
nicht erforderlich.“
Gemäß § 10 des
Gesellschaftervertrages beschließt die Gesellschafterver-sammlung der
Kinderland Bad Essen gGmbH über die Feststellung des Jahres-abschlusses für das
Geschäftsjahr, die Abdeckung des Fehlbetrages bzw. die Verwendung des
Jahresüberschusses sowie die Entlastung der Geschäfts-führung. Die Vertreter
der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterver-sammlung sind gemäß den
Regelungen des Niedersächsischen Kommunal-verfassungsgesetzes (NKomVG) an die
Entscheidungen des Gemeinderates gebunden.
Anlagen:
Anlage 1: Bilanz
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung
Anlage 3: Lagebericht
Anlage 4: Bestätigungsvermerk der R + K Treuhandgesellschaft mbH
Beschlussvorschlag:
1. Der von der Geschäftsführung vorgelegte
Jahresabschluss der Kinderland Bad Essen gGmbH zum 31. Dezember 2017 wird
aufgrund der erfolgten Jahresabschlussprüfung gemäß § 10 des
Gesellschaftervertrages festgestellt.
2. Die Gesellschafterversammlung stellt fest,
dass die Gemeinde Bad Essen im Geschäftsjahr 2017 Vorschüsse auf die zu
erwartende Verlustabdeckung in Höhe von 1.028.810,05 € gezahlt hat.
3. Die Gesellschafterversammlung beschließt,
den Fehlbetrag in Höhe von 3.480,83 € aus Haushaltsmitteln der Gemeinde Bad
Essen abzudecken.
4. Der Geschäftsführung der Kinderland Bad
Essen gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
5. Die Vertreter der Gemeinde in der
Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 NKomVG angewiesen, entsprechend zu
beschließen.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto 431500/91300/36510 zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |