-Änderungsbeschluss-
b) Bebauungsplan Nr. 77 "Homann", Lintorf
-Aufstellungsbeschluss-
In der Folge der Entscheidung der Müller-Group,
die Standorte Dissen und Bad Essen-Lintorf der Fa. Homann nicht aufzugeben,
sondern zu erhalten und weiterzuentwickeln, sind umfassende bauliche
Entwicklungen und Neubaumaßnahmen am Standort Lintorf geplant.
Diese umfassen in einer ersten Ausbauphase
innerhalb des bestehenden Betriebsgeländes südlich der Bahnlinie im
Wesentlichen:
- Erweiterung Produktionsbereich,
Verladebereich, Sonderproduktion
- Erweiterung der Verladung im
bestehenden Betriebsgelände, um den Lkw-Verkehr ausschließlich in den
Tageszeiten von 06 Uhr bis 22 Uhr abwickeln zu können
- Ersatz + Leistungserhöhung der NH3-Kälteanlage
auf >3t NH3
- Ersatz + Leistungserhöhung Dampfkessel
von 4 auf 10 t
- Tanklager für 4x130t Speiseöl incl.
Verladefläche und Abscheider
- Erweiterung der bestehenden
Abwasservorbehandlung
- Teilerrichtung (südlich Gleisanlage)
Elektrohängebahn (EHB)
- Voraussetzungen schaffen für
Produktionsverlagerung von Dissen
- Erste Maßnahmenumsetzung
BImSch-Anforderungen inkl. Lärmschutz
In einer zweiten Ausbauphase ab 2019 wird eine
Erweiterung des Werksgeländes auf die Flächen nördlich der Bahnlinie geplant
mit im Wesentlichen folgenden Maßnahmen:
- Erschließung Erweiterungsflächen
nördlich Gleisanlage
- Neubau Hochregallager (Höhe geplant 40
m), Erweiterung Verladung
- Verlagerung Werkszufahrt nach Norden an
die B65, vollständige Entlastung der Ortsdurchfahrt mit Lkw-Verkehr
- Schaffung LKW- und PKW-Stellplätze im
Neubaubereich
- Betrieb einer Anlage zur
Branntweinessigherstellung
- Anlage Regenwasserrückhaltebecken inkl.
Löschwasseroption
- Option: Neubau Kläranlage (Vollklärung)
Bestehendes Betriebsgelände südlich der Bahnlinie
Nach den bisher erfolgten Abstimmungen und der
bisherigen Genehmigungslage geht die Gemeinde Bad Essen weiterhin davon aus,
dass die baulichen Erweiterungsmaßnahmen im Bereich südlich der Bahnlinie im
Rahmen des Ortsteilzusammenhangs nach § 34 BauGB und in Verbindung mit einem
Verfahren nach BImSchG genehmigt werden können. Eine Antragskonferenz zum
Verfahren nach BImSchG hat am 29.Mai 2018 stattgefunden, eine Bauvoranfrage an
den Landkreis zur bauplanungsrechtlichen Situation wird zeitnah von der Fa.
Homann gestellt.
Das Betriebsgelände südlich der Bahnlinie ist im
wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde als gewerbliche Baufläche
dargestellt, ein Bebauungsplan besteht nicht.
Entwicklungsbereich nördlich der Bahnlinie
In diesem Bereich stellt der wirksame
Flächennutzungsplan weitgehend gewerbliche Baufläche dar, allerdings sind Teile
des künftigen Betriebsgeländes als Maßnahmenfläche Naturschutz dargestellt.
Eine Bauflächendarstellung für die geplante neue Werkszufahrt/Erschließungsstraße
von Norden über die B 65 besteht bisher nicht (siehe anliegenden Planauszug
wirksamer Flächennutzungsplan).
Von daher wird in diesem Bereich für die oben
beschriebene Entwicklung eine von der Flächengröße begrenzte Änderung des
Flächennutzungsplanes erforderlich (60.Änderung).
Für Teile des künftigen Betriebsgeländes
nördlich der Bahnlinie besteht der Bebauungsplan Nr. 55 „Gewerbegebiet Hamker“
aus dem Jahre 1996 Hier befinden sich derzeit keine Produktionsanlagen, sondern
Parkplätze für Lkw und Pkw sowie ein Regenwasserrückhaltebecken und
Nebengebäude. Dieser Bebauungsplan entspricht nicht mehr den künftigen
Entwicklungsvorstellungen und soll daher durch den nunmehr vorgesehenen
Bebauungsplan Nr. 77 „Homann“ ersetzt bzw. vollständig überplant und erweitert
werden. Für den Anschluss an die Bundesstraße sind im übrigen erste
Abstimmungsgespräche mit der NLStBV – Geschäftsbereich Osnabrück, geführt
worden. Die hier angesprochene Entwicklung wird von dort unterstützt, der
Anschlusspunkt ist grob vorbesprochen und führt zu der
Geltungsbereichsabgrenzung des Bebauungsplanes und der Änderung des FNP.
Es sind nach heutigem Stand folgende Planungen erforderlich:
- Änderung Flächennutzungsplan
- Aufstellung Bebauungsplan
- Jeweils dazu: Umweltbericht mit
integriertem Artenschutzbeitrag (die Kartierungen laufen bereits seit März
2018), Eingriffsbilanzierung, Nachweis der Kompensationsflächen
(Berechnung)
Weitere Leistungen, die zum Bebauungsplanverfahren bzw. zur Abwägung und
Berücksichtigung der damit verbundenen Belange erforderlich werden:
- Entwurfsplanung Straßenbau- Anschluss
Betriebsgelände an die B65 – zur Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger
und zur planungsrechtlichen Absicherung dieser Zufahrt im Bebauungsplan
- Für die Planung dieser Trasse und den
Anschlusspunkt an die B65 ist eine Ingenieurvermessung erforderlich
- Wasserwirtschaftliche Vorplanung
Oberflächenentwässerung Bereich Nordseite der Bahnlinie inkl. Anschluss B
65, Nachweis RRB und Löschwasservolumen; diese Vorplanung ist notwendig,
um im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes nachzuweisen, wo und in
welcher Größenordnung ein RRB inkl. Löschwasservolumen vorgehalten werden
kann oder ggf. auch festzusetzen ist. In diese Vorplanung ist die
Verlegung des verrohrten Grabens – Gewässers zu integrieren.
- Lärmschutz – Nachweis der lärmtechnischen
Machbarkeit – Zuweisung von Lärmemissionskontingenten (erfolgt durch das
Büro Zech über Fa. Homann).
Die Kosten der Leistungen zu a. bis c. trägt die Gemeinde (bei der Kompensation
nur die Berechnung selbst, die Herstellung bzw. ggf. die Ablösung der
Werteinheiten trägt die Fa. Homann). Über die Auftragserteilung bzw.
Kostenträgerschaft der Leistungen zu d. bis f. sind noch Abstimmungen und
Vereinbarungen zwischen Gemeinde und Fa. Homann erforderlich.
Anlagen:
Anlage 1 - 5
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
- den Flächennutzungsplan im Bereich nördlich
der Bahnlinie in der Ortschaft Lintorf entsprechend der beigefügten
Planskizze zu ändern, 60. Änderung;
- den Bebauungsplan Nr. 77 „Homann“
aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten
Kartenauszug dargestellt;
- die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.