Betreff
Lärmaktionsplan der Gemeinde Bad Essen gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz -Stufe III-
Vorlage
BV/FD3/2018/054
Aktenzeichen
-pa/md-
Art
Beschlussvorlage

Mit der EU-Umgebungsrichtlinie RL 2002/49 hat die europäische Union erstmals eine Regelung zu Schallimmissionen getroffen. Frühere Regelungen dienten zur Begrenzung der Schallimmissionen von Fahr- und Flugzeugen sowie Maschinen und Geräten. Ähnlich wie das BImSchG zielt die Richtlinie darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Dazu werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen

 

  • strategische Lärmkarten zu erstellen (erfolgt durch das Land Niedersachsen),
  • die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren,
  • Aktionspläne aufzustellen, wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedsstaaten in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Einwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind, und
  • die EU Kommission über die Schallbelastung und die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren (erfolgt durch das Land Niedersachsen nach Meldung der Kommune).

 

Im Jahre 2013 wurde durch die Gemeinde Bad Essen ein Lärmaktionsplan aufgestellt und veröffentlicht. Dieser soll alle 5 Jahre eine Überarbeitung erfahren. Auf Grundlage der aktuell vom Umweltministerium zur Verfügung gestellten Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen, aufbauend auf den Ergebnissen der bereits bestehenden Lärmaktionsplanung der II. Stufe aus 2013 und unabhängig von der Anzahl der betroffenen Einwohner, ist die Gemeinde Bad Essen verpflichtet, zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen gem. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (III. Stufe 2018) einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Die einzige kartierte Lärmquelle in Bad Essen ist die B 65.

 

Aufgrund der Überarbeitung und des Lärmaktionsplans der Gemeinde Bad Essen ergeben sich keine Lärmprobleme, denen mit Maßnahmen begegnet werden müsste. Der Lärmaktionsplan wurde zwischen dem 26.07.2018 bis 27.08.2018 öffentlich ausgelegt. Die wichtigsten Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 15.08.2018 abzugeben. Sämtliche Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen werden durch das planbearbeitende Büro in der Fachausschusssitzung vorgestellt.

 


Anlagen:

Kurzfassung Lärmaktionsplan

Abwägung Lärmaktionsplan

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt den Lärmaktionsplan der Gemeinde Bad Essen gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), -Stufe III-, mit den vorstehend beschlossenen Änderungen / in der vorgelegten Fassung.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto 427100.93000.51110 zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: