Mit der EU-Umgebungsrichtlinie RL 2002/49 hat die
europäische Union erstmals eine Regelung zu Schallimmissionen getroffen.
Frühere Regelungen dienten zur Begrenzung der Schallimmissionen von Fahr- und
Flugzeugen sowie Maschinen und Geräten. Ähnlich wie das BImSchG zielt die
Richtlinie darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu
vermeiden und zu vermindern. Dazu werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, für
bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen
- strategische
Lärmkarten zu erstellen (erfolgt durch das Land Niedersachsen),
- die Öffentlichkeit
über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu
informieren,
- Aktionspläne
aufzustellen, wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedsstaaten in
eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher
Einwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt
sind, und
- die EU Kommission über
die Schallbelastung und die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem
Hoheitsgebiet zu informieren (erfolgt durch das Land Niedersachsen nach
Meldung der Kommune).
Im Jahre 2013 wurde durch die Gemeinde Bad Essen ein
Lärmaktionsplan aufgestellt und veröffentlicht. Dieser soll alle 5 Jahre eine
Überarbeitung erfahren. Auf Grundlage der aktuell vom Umweltministerium zur
Verfügung gestellten Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen, aufbauend auf den
Ergebnissen der bereits bestehenden Lärmaktionsplanung der II. Stufe aus 2013
und unabhängig von der Anzahl der betroffenen Einwohner, ist die Gemeinde Bad
Essen verpflichtet, zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen gem. §
47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (III. Stufe 2018) einen Lärmaktionsplan
aufzustellen. Die einzige kartierte Lärmquelle in Bad Essen ist die B 65.
Aufgrund der Überarbeitung und des
Lärmaktionsplans der Gemeinde Bad Essen ergeben sich keine Lärmprobleme, denen
mit Maßnahmen begegnet werden müsste. Der Lärmaktionsplan wurde zwischen dem
26.07.2018 bis 27.08.2018 öffentlich ausgelegt. Die wichtigsten Träger
öffentlicher Belange wurden aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 15.08.2018
abzugeben. Sämtliche Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen werden durch das
planbearbeitende Büro in der Fachausschusssitzung vorgestellt.
Anlagen:
Kurzfassung
Lärmaktionsplan
Abwägung
Lärmaktionsplan
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Lärmaktionsplan der
Gemeinde Bad Essen gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), -Stufe
III-, mit den vorstehend beschlossenen Änderungen / in der vorgelegten Fassung.