Betreff
Bebauungsplan Nr. 48 B "Maschweg"
-Abwägungs- und Satzungsbeschluss-
Vorlage
BV/FD3/2018/055
Aktenzeichen
-pa/md-
Art
Beschlussvorlage

Das Plangebiet liegt östlich des Ortskerns von Bad Essen, südlich der „Lindenstraße“, östlich der „Dorfstraße“, nördlich des „Maschweges“ und westlich der Straße „Im Südfeld“. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3,81 Hektar.

 

Das Plangebiet besteht aus landwirtschaftlichen Flächen und grenzt im Norden direkt an die Straße „Lindenstraße“ und „Obrockskamp“. Im Osten befindet sich ein Wohnbaugebiet, in dem schon Erschließungsstraßen bis an die Plangebietsgrenze sowohl im Bebauungsplan als auch in der Örtlichkeit vorhanden sind. Südlich an das Plangebiet angrenzend liegt der Kinderspiel- und Bolzplatz. Westlich des Plangebietes befindet sich ein Verbrauchermarkt mit Bäckerei. Im südwestlichen und südöstlichen Bereich sind außerhalb des Plangebietes landwirtschaftliche Gehöfte vorhanden.

 

Aufgrund der großen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in Bad Essen, soll das Plangebiet für die Schaffung von Wohnbaugrundstücken entwickelt werden. Da bereits bestehende Baugebiete nahezu verkauft sind, soll der Bedarf an Wohnbaugrundstücken durch das Plangebiet gedeckt werden. In diesem Zusammenhang soll an der „Lindenstraße“ zur Deckung von Wohnbau- bzw. gewerblichen Grundstücken ein Mischgebiet entwickelt werden.

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) (23. bzw. 30. Änderung des FNP) ist das Plangebiet als Wohnbaufläche (W) und im Norden an der „Lindenstraße“ als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Im Süden ist für den Kinderspiel- und Bolzplatz eine Grünfläche und östlich des Plangebietes ebenfalls eine Wohnbaufläche dargestellt, aus der der Bebauungsplan Nr. 48 A „Maschweg – Ost“ im Jahr 2001 entwickelt wurde. Dieser Bebauungsplan ist als allgemeines Wohngebiet festgesetzt worden.

 

Das Plangebiet soll als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden und dient der weiteren städtebaulichen Entwicklung der Wohnbebauung als Fortsetzung und Ergänzung des bestehenden Wohngebietes nach Westen. Das östlich angrenzende Wohnbaugebiet besteht aus Einzel- und Doppelhäusern. Entwickelt aus dem FNP kann eine gemischte Baufläche an der „Lindenstraße‘“ mit Gewerbe- und Wohnnutzung entstehen.

 

Die verkehrliche Anbindung des Wohnbaugebietes erfolgt von der Straße „Obrockskamp“, die auf die „Lindenstraße“ mündet. Von der Straße „Obrockskamp“ wird Richtung Süden das Plangebiet mit entsprechenden Planstraßen verkehrlich erschlossen. Vom bestehenden Baugebiet im Westen sind bereits zwei Planstraßen für das Plangebiet vorgesehen. Das Mischgebiet wird von der „Lindenstraße“ direkt angeschlossen. Weitere innere Erschließungen, auch zukünftig nach Westen, können dem Planteil entnommen werden. Auch ist im Plangebiet die fußläufige Verbindung zur „Lindenstraße“, zum Kinderspielplatz und zum vorhandenen Wohngebiet zu berücksichtigen.

 

Im Bebauungsplan Nr. 48 A „Maschweg – Ost“ ist für die Oberflächenentwässerung ein Regenrückhaltebecken angelegt worden, welches noch Kapazitäten für das Plangebiet hat. Für die Entsorgung des Plangebietes sind entsprechende Schmutz- und Regenwasserleitungen zu planen.

 

Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) ist für den notwendigen Flächenerwerb verantwortlich und trägt die Kosten für das Verfahren und die Gesamterschließung. Die entsprechenden städtebaulichen Durchführungsverträge werden im Laufe des Verfahrens aufgestellt und bis zur Beschlussfassung im Rat vorgelegt.

 

Die einmonatige öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch fand zwischen dem 10.07.2018 und 13.08.2018 statt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch fand zwischen dem 05.07.2018 und 07.08.2018 statt. Sämtliche Anregungen, Stellungnahmen und Bedenken werden vom planbearbeitenden Büro in der Sitzung vorgetragen.

 


Anlagen:

B-Plan Entwurf mit textlichen Festsetzungen (17.08.2018)

Abwägungsvorschlag (17.08.2018)

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt,

 

1.         die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg“, Eielstädt und Wittlage, wie folgt zu behandeln:

1. …

2. …

3. …

Kenntnisnahme / Berücksichtigung / Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters.

 

2.         den Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg“ Eielstädt und Wittlage, bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung mit den vorstehend beschlossenen Änderungen / in der vorgelegten Fassung als Satzung.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: Zustimmung