-Abwägungs- und Satzungsbeschluss-
Das Plangebiet liegt östlich des Ortskerns von Bad
Essen, südlich der „Lindenstraße“, östlich der „Dorfstraße“, nördlich des
„Maschweges“ und westlich der Straße „Im Südfeld“. Das Plangebiet hat eine
Größe von ca. 3,81 Hektar.
Das Plangebiet besteht aus landwirtschaftlichen
Flächen und grenzt im Norden direkt an die Straße „Lindenstraße“ und
„Obrockskamp“. Im Osten befindet sich ein Wohnbaugebiet, in dem schon
Erschließungsstraßen bis an die Plangebietsgrenze sowohl im Bebauungsplan als
auch in der Örtlichkeit vorhanden sind. Südlich an das Plangebiet angrenzend
liegt der Kinderspiel- und Bolzplatz. Westlich des Plangebietes befindet sich
ein Verbrauchermarkt mit Bäckerei. Im südwestlichen und südöstlichen Bereich
sind außerhalb des Plangebietes landwirtschaftliche Gehöfte vorhanden.
Aufgrund der großen Nachfrage nach
Wohnbaugrundstücken in Bad Essen, soll das Plangebiet für die Schaffung von
Wohnbaugrundstücken entwickelt werden. Da bereits bestehende Baugebiete nahezu
verkauft sind, soll der Bedarf an Wohnbaugrundstücken durch das Plangebiet
gedeckt werden. In diesem Zusammenhang soll an der „Lindenstraße“ zur Deckung
von Wohnbau- bzw. gewerblichen Grundstücken ein Mischgebiet entwickelt werden.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) (23.
bzw. 30. Änderung des FNP) ist das Plangebiet als Wohnbaufläche (W) und im
Norden an der „Lindenstraße“ als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Im Süden
ist für den Kinderspiel- und Bolzplatz eine Grünfläche und östlich des
Plangebietes ebenfalls eine Wohnbaufläche dargestellt, aus der der
Bebauungsplan Nr. 48 A „Maschweg – Ost“ im Jahr 2001 entwickelt wurde. Dieser
Bebauungsplan ist als allgemeines Wohngebiet festgesetzt worden.
Das Plangebiet soll als allgemeines Wohngebiet (WA)
festgesetzt werden und dient der weiteren städtebaulichen Entwicklung der
Wohnbebauung als Fortsetzung und Ergänzung des bestehenden Wohngebietes nach
Westen. Das östlich angrenzende Wohnbaugebiet besteht aus Einzel- und
Doppelhäusern. Entwickelt aus dem FNP kann eine gemischte Baufläche an der
„Lindenstraße‘“ mit Gewerbe- und Wohnnutzung entstehen.
Die verkehrliche Anbindung des Wohnbaugebietes
erfolgt von der Straße „Obrockskamp“, die auf die „Lindenstraße“ mündet. Von
der Straße „Obrockskamp“ wird Richtung Süden das Plangebiet mit entsprechenden
Planstraßen verkehrlich erschlossen. Vom bestehenden Baugebiet im Westen sind
bereits zwei Planstraßen für das Plangebiet vorgesehen. Das Mischgebiet wird
von der „Lindenstraße“ direkt angeschlossen. Weitere innere Erschließungen,
auch zukünftig nach Westen, können dem Planteil entnommen werden. Auch ist im
Plangebiet die fußläufige Verbindung zur „Lindenstraße“, zum Kinderspielplatz
und zum vorhandenen Wohngebiet zu berücksichtigen.
Im Bebauungsplan Nr. 48 A „Maschweg – Ost“ ist für
die Oberflächenentwässerung ein Regenrückhaltebecken angelegt worden, welches
noch Kapazitäten für das Plangebiet hat. Für die Entsorgung des Plangebietes
sind entsprechende Schmutz- und Regenwasserleitungen zu planen.
Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG)
ist für den notwendigen Flächenerwerb verantwortlich und trägt die Kosten für
das Verfahren und die Gesamterschließung. Die entsprechenden städtebaulichen
Durchführungsverträge werden im Laufe des Verfahrens aufgestellt und bis zur
Beschlussfassung im Rat vorgelegt.
Die einmonatige öffentliche Auslegung nach § 3
Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch fand zwischen dem 10.07.2018 und 13.08.2018 statt.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
fand zwischen dem 05.07.2018 und 07.08.2018 statt. Sämtliche Anregungen,
Stellungnahmen und Bedenken werden vom planbearbeitenden Büro in der Sitzung
vorgetragen.
Anlagen:
B-Plan Entwurf mit textlichen Festsetzungen
(17.08.2018)
Abwägungsvorschlag (17.08.2018)
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. die eingegangenen Bedenken, Anregungen
und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg“, Eielstädt und
Wittlage, wie folgt zu behandeln:
1. …
2. …
3. …
Kenntnisnahme / Berücksichtigung / Zurückweisung
nach dem Vorschlag des Planbearbeiters.
2. den Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg“
Eielstädt und Wittlage, bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen
Festsetzungen sowie Begründung mit den vorstehend beschlossenen Änderungen / in
der vorgelegten Fassung als Satzung.