Der Jahresabschluss
der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH für das Geschäftsjahr 2017 wurde durch die
Kanzlei Vogt & Vogt Partnerschaft mbH, Bad Essen, erstellt und durch die
HDT-Treuhand-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück, geprüft.
Im Ergebnis schließt
das Geschäftsjahr mit einem jahresfehlbetrag von 352.708,46 Euro. Unter
Berücksichtigung des Gewinnvortrages aus dem Vorjahr in Höhe von 140.035,05
Euro und einer Entnahme aus der Gewinnrücklage in Höhe von 200.000 Euro ergibt
sich für das Jahr 2017 ein Bilanzverlust von 12.673,41 Euro. Einzelheiten
können der als Anlage beigefügten Bilanz zum 31.12.2017, der Gewinn- und
Verlustrechnung 2017 sowie dem Anhang für das Geschäftsjahr 2017 entnommen
werden.
Der Jahresabschluss
wurde mit folgendem Prüfvermerk versehen:
[..] Der Jahresabschluss und die Buchführung
entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die
Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und
Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen
Anlass. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt. […]
Zurzeit wird der
Jahresabschluss durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück
geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird in der Sitzung vorgetragen.
Anlagen:
- Bilanz zum 31.12.2017
- Gewinn- und Verlustrechnung 2017
- Anhang für das Geschäftsjahr 2017
Beschlussvorschlag:
- Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH zum 31.12.2017 wird gem. § 9 des Gesellschaftsvertrages festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von 352.708,46 Euro wird durch eine Entnahme aus der Gewinnrücklage in Höhe von 200.000 Euro gemindert. Der Saldo wird zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
- Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
- Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Gesellschaft werden gem. § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu votieren.