Betreff
Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH - Jahresabschluss 2017
Vorlage
BV/FD2/2018/059
Art
Beschlussvorlage

Der Jahresabschluss der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH für das Geschäftsjahr 2017 wurde durch die Kanzlei Vogt & Vogt Partnerschaft mbH, Bad Essen, erstellt und durch die HDT-Treuhand-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück, geprüft.

 

Im Ergebnis schließt das Geschäftsjahr mit einem jahresfehlbetrag von 352.708,46 Euro. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages aus dem Vorjahr in Höhe von 140.035,05 Euro und einer Entnahme aus der Gewinnrücklage in Höhe von 200.000 Euro ergibt sich für das Jahr 2017 ein Bilanzverlust von 12.673,41 Euro. Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Bilanz zum 31.12.2017, der Gewinn- und Verlustrechnung 2017 sowie dem Anhang für das Geschäftsjahr 2017 entnommen werden.

 

Der Jahresabschluss wurde mit folgendem Prüfvermerk versehen:

 

   [..] Der Jahresabschluss und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt. […]

 

Zurzeit wird der Jahresabschluss durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird in der Sitzung vorgetragen.

 

 


Anlagen:

  1. Bilanz zum 31.12.2017
  2. Gewinn- und Verlustrechnung 2017
  3. Anhang für das Geschäftsjahr 2017

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH zum 31.12.2017 wird gem. § 9 des Gesellschaftsvertrages festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von 352.708,46 Euro wird durch eine Entnahme aus der Gewinnrücklage in Höhe von 200.000 Euro gemindert. Der Saldo wird zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
  2. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
  3. Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Gesellschaft werden gem. § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu votieren.

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: