In
Anbetracht des starken Anstiegs der Zuweisungen von Flüchtlingen und
Asylbewerbern auch in unserer Region haben die Räte der Gemeinden Bad Essen,
Bohmte und Ostercappeln in ihren Sitzungen im Dezember 2015 beschlossen, der
anstehenden Herausforderung bei der Unterbringung, Betreuung und Integration
vieler Menschen durch eine Bündelung der Kräfte zu begegnen und damit die erforderlichen
Mittel effizient einzusetzen.
Zentraler
Baustein ist das neue Willkommensbüro, das seinen Sitz an der Bremer Str. 24
(neben der OLB) in der Ortschaft Bohmte gefunden hat.
Die
abgeschlossene Vereinbarung im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit ist
befristet bis zum 31.12.2018. Durch die bisher nicht erfolgte Kündigung der
Vereinbarung ist automatisch eine Verlängerung bis zum 31.12.2019 erfolgt.
Im
Rahmen der Zukunftssicherung der nach wie vor erheblichen Aufgaben im Rahmen
der Unterbringung, Versorgung und Begleitung von zugewiesenen Flüchtlingen und
Asylbewerbern soll die Vereinbarung nunmehr bis zum 31.12.2022, also um weitere
3 Jahre verlängert werden.
Aktuell
ist nicht absehbar, dass und in welcher Anzahl weitere Flüchtlinge und
Asylbewerber zugewiesen werden. Dennoch hat sich gezeigt, dass die
Aufgabenstellung bleibt.
So
werden derzeit im Willkommensbüro 57 Wohnungen (davon 30 in Bad Essen, 11 in
Bohmte, 16 in Ostercappeln) betreut.
Weitere
Angaben befinden sich in dem als Anlage beigefügtem Zwischenbericht.
In
den letzten Jahren ist bei der personellen Besetzung immer flexibel auf die
Veränderungen reagiert worden.
Für den Bereich
Leistungsgewährung ist derzeit ein Arbeitsvolumen von 30 Wochenstunden
vorhanden. Im Bereich der Sozialbetreuung 60 Wochenstunden und im Bereich der
Wohnraumversorgung 39 Wochenstunden.
Diese Flexibilität
muss und wird auch in Zukunft erhalten bleiben. Dennoch ist es gerade in der
derzeit überaus guten Arbeitsmarktlage wichtig, den guten Kräften im
Willkommensbüro eine Zukunftsperspektive aufzeigen zu können. Auch aus diesem
Grund ist die Verlängerung der Vereinbarung sinnvoll.
Im beigefügten
Vereinbarungstext wurden einige redaktionelle Veränderungen vorgenommen.
Darüber hinaus
wurde in „§ 1 – Beteiligte und Aufgaben“ der Aufgabenbereich erweitert.
Desweiteren kann das Wohnraummanagement des Willkommensbüros die Gemeinden
künftig auch bei der Unterbringung von Obdachlosigkeit bedrohter Menschen
unterstützen. Das Wohnraummanagement des Willkommensbüros verfügt ohnehin über
einen Großteil der von den Kommunen angemieteten Räumlichkeiten. Insofern
werden sich Synergieeffekte ergeben. Die Einweisung solcher Personen in
Wohnraum bleibt in Zuständigkeit der jeweiligen Kommune.
Als zusätzlicher
Aufgabenschwerpunkt wird dem Willkommensbüro die Förderung und Stärkung der
Migration und Integration zugeteilt. Gerade diese Aufgabe wird in den nächsten
Jahren von besonderer Bedeutung sein.
.
Der Landkreis
Osnabrück hat zwischenzeitlich den Migrations- und Integrationsbericht 2018
vorgelegt. Aus diesem und einem bereits
durchgeführten Arbeitstreffen am 21.06.2018 in Wallenhorst zu diesem Thema geht
deutlich hervor, dass für alle Menschen mit Migrationshintergrund, also weit
mehr als nur für Flüchtlinge, eine Anlauf- und Informationsstelle geschaffen
werden muss.
Themen
wie Familiennachzug, prekäre Lebenssituationen, Sprachkurse und
Sprachförderung, Unterstützung bei der Eingliederung in unser Bildungssystem,
Integration auf dem Arbeitsmarkt, die soziale und kulturelle Integration, die
Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeiten, interreligiöser Dialog bis hin zur
Entwicklung eines Integrationsleitbildes sind die Aufgaben der Zukunft, die es
zu bewältigen gilt.
In
einem weiteren Gespräch der Wittlager Gemeinden mit dem Landkreis Osnabrück am
09.08.2018 wurden bereits mögliche Inhalte einer noch abzuschließenden
Zielvereinbarung besprochen.
Wir
im Wittlager Land können diese vielfältigen Aufgaben erneut am besten und
effizientesten gemeinsam lösen.
Nach
den Beschlussfassungen in den Gemeinderäten wird gemeinsam mit dem
Willkommensbüro und den zuständigen Fachbereichen der Verwaltungen ein
Zukunftskonzept aufgestellt werden.
Die
hierfür zusätzlich entstehenden Kosten für Personal, Material etc. werden vom
Landkreis Osnabrück getragen. Dabei gehen die Gemeinden davon aus, dass die für
2018 zugesagten Finanzmittel für die nächsten Jahre ebenfalls zugewiesen
werden.
Anlagen:
1.
Zwischenbericht Willkommensbüro Wittlager Land
(01.08.2018)
2.
Öffentlich-Rechtliche
Vereinbarung über die Durchführung der Aufgaben nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz zwischen den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und
Ostercappeln
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Bad Essen beschließt die Weiterführung der Interkommunalen
Zusammenarbeit hinsichtlich der Einrichtung des Willkommensbüros für das
Wittlager Land am derzeitigen Standort Bohmte auf der Grundlage der
vorliegenden Vereinbarung.
Die erforderlichen Mittel sind
im Haushalt 2019 ff bereitzustellen.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges:
Haushaltsplan 2019 ff |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |