Betreff
Willkommensbüro Wittlager Land; Fortsetzung der Interkommunalen Zusammenarbeit
Vorlage
BV/FD1/2018/060
Art
Beschlussvorlage

In Anbetracht des starken Anstiegs der Zuweisungen von Flüchtlingen und Asylbewerbern auch in unserer Region haben die Räte der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln in ihren Sitzungen im Dezember 2015 beschlossen, der anstehenden Herausforderung bei der Unterbringung, Betreuung und Integration vieler Menschen durch eine Bündelung der Kräfte zu begegnen und damit die erforderlichen Mittel effizient einzusetzen.

Zentraler Baustein ist das neue Willkommensbüro, das seinen Sitz an der Bremer Str. 24 (neben der OLB) in der Ortschaft Bohmte gefunden hat.

Die abgeschlossene Vereinbarung im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit ist befristet bis zum 31.12.2018. Durch die bisher nicht erfolgte Kündigung der Vereinbarung ist automatisch eine Verlängerung bis zum 31.12.2019 erfolgt.

 

Im Rahmen der Zukunftssicherung der nach wie vor erheblichen Aufgaben im Rahmen der Unterbringung, Versorgung und Begleitung von zugewiesenen Flüchtlingen und Asylbewerbern soll die Vereinbarung nunmehr bis zum 31.12.2022, also um weitere 3 Jahre verlängert werden.

 

Aktuell ist nicht absehbar, dass und in welcher Anzahl weitere Flüchtlinge und Asylbewerber zugewiesen werden. Dennoch hat sich gezeigt, dass die Aufgabenstellung bleibt.

So werden derzeit im Willkommensbüro 57 Wohnungen (davon 30 in Bad Essen, 11 in Bohmte, 16 in Ostercappeln) betreut.

Weitere Angaben befinden sich in dem als Anlage beigefügtem Zwischenbericht.

 

In den letzten Jahren ist bei der personellen Besetzung immer flexibel auf die Veränderungen reagiert worden.

Für den Bereich Leistungsgewährung ist derzeit ein Arbeitsvolumen von 30 Wochenstunden vorhanden. Im Bereich der Sozialbetreuung 60 Wochenstunden und im Bereich der Wohnraumversorgung 39 Wochenstunden.

 

Diese Flexibilität muss und wird auch in Zukunft erhalten bleiben. Dennoch ist es gerade in der derzeit überaus guten Arbeitsmarktlage wichtig, den guten Kräften im Willkommensbüro eine Zukunftsperspektive aufzeigen zu können. Auch aus diesem Grund ist die Verlängerung der Vereinbarung sinnvoll.

 

Im beigefügten Vereinbarungstext wurden einige redaktionelle Veränderungen vorgenommen.

 

Darüber hinaus wurde in „§ 1 – Beteiligte und Aufgaben“ der Aufgabenbereich erweitert. Desweiteren kann das Wohnraummanagement des Willkommensbüros die Gemeinden künftig auch bei der Unterbringung von Obdachlosigkeit bedrohter Menschen unterstützen. Das Wohnraummanagement des Willkommensbüros verfügt ohnehin über einen Großteil der von den Kommunen angemieteten Räumlichkeiten. Insofern werden sich Synergieeffekte ergeben. Die Einweisung solcher Personen in Wohnraum bleibt in Zuständigkeit der jeweiligen Kommune.

 

Als zusätzlicher Aufgabenschwerpunkt wird dem Willkommensbüro die Förderung und Stärkung der Migration und Integration zugeteilt. Gerade diese Aufgabe wird in den nächsten Jahren von besonderer Bedeutung sein.

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Der Landkreis Osnabrück hat zwischenzeitlich den Migrations- und Integrationsbericht 2018 vorgelegt. Aus diesem und einem bereits durchgeführten Arbeitstreffen am 21.06.2018 in Wallenhorst zu diesem Thema geht deutlich hervor, dass für alle Menschen mit Migrationshintergrund, also weit mehr als nur für Flüchtlinge, eine Anlauf- und Informationsstelle geschaffen werden muss.

Themen wie Familiennachzug, prekäre Lebenssituationen, Sprachkurse und Sprachförderung, Unterstützung bei der Eingliederung in unser Bildungssystem, Integration auf dem Arbeitsmarkt, die soziale und kulturelle Integration, die Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeiten, interreligiöser Dialog bis hin zur Entwicklung eines Integrationsleitbildes sind die Aufgaben der Zukunft, die es zu bewältigen gilt.

In einem weiteren Gespräch der Wittlager Gemeinden mit dem Landkreis Osnabrück am 09.08.2018 wurden bereits mögliche Inhalte einer noch abzuschließenden Zielvereinbarung besprochen.

Wir im Wittlager Land können diese vielfältigen Aufgaben erneut am besten und effizientesten gemeinsam lösen.

Nach den Beschlussfassungen in den Gemeinderäten wird gemeinsam mit dem Willkommensbüro und den zuständigen Fachbereichen der Verwaltungen ein Zukunftskonzept aufgestellt werden.

 

Die hierfür zusätzlich entstehenden Kosten für Personal, Material etc. werden vom Landkreis Osnabrück getragen. Dabei gehen die Gemeinden davon aus, dass die für 2018 zugesagten Finanzmittel für die nächsten Jahre ebenfalls zugewiesen werden.

 


Anlagen:

 

1.    Zwischenbericht Willkommensbüro Wittlager Land (01.08.2018)

 

2.    Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung über die Durchführung der Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zwischen den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Bad Essen beschließt die Weiterführung der Interkommunalen Zusammenarbeit hinsichtlich der Einrichtung des Willkommensbüros für das Wittlager Land am derzeitigen Standort Bohmte auf der Grundlage der vorliegenden Vereinbarung.

 

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2019 ff bereitzustellen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges: Haushaltsplan 2019 ff

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: