-Teileinziehung der Gemeindestraße Nr. 0706 "Klockenpatt"-
Die unter lfd. Nr. 0706 in das
Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen
eingetragene und im beigefügten Lageplan gekennzeichnete Teilfläche der
Straßenparzelle Gemarkung Harpenfeld Flur 16 Flurstücke 42/1 und 42/2 ist in
Ausführung des Verwaltungsausschussbeschlusses vom 08.03.2018 veräußert worden.
Nach § 8 Abs. 1 Nieders. Straßengesetz (NStrG) soll eine Straße bzw.
Straßenteilfläche vom Träger der Straßenbaulast eingezogen werden, wenn die
Straße bzw. Straßenteilfläche keine Verkehrsbedeutung mehr hat. Die Absicht der
Einziehung ist nach § 8 Abs. 2 NStrG mindestens der Monate vorher ortsüblich
bekanntzugeben. Hiervon kann abgesehen werden, wenn die die zur Einziehung
vorgesehene Strecke von unwesentlicher Bedeutung ist und dem Verkehr auf Dauer
entzogen ist. Dies ist hier der Fall, da die o.a. Straßenteilfläche für die
angrenzenden Flächen keine Erschließungsfunktion erfüllt.
Der Ortsrat Harpenfeld hat der Veräußerung
des Straßenteilstücks und somit der Einziehung nach dem NStrG zugestimmt. Die
Einziehung erfolgt zum 01.10.2018.
Nach § 76 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz
(NKommVG) beschließt der Verwaltungsausschuss über Widmung, Umstufung und
Einziehung von Straßen, da sich nach § 58 Abs. 1 NKommVG die Beschlussfassung
des Rates auf Einrichtungen im Rahmen des Wirtschaftsrechts (z.B.
Eigenbetriebe) und nicht auf sonstige Einrichtungen (z.B. Straßen) bezieht.
Anlagen:
Lageplan Weg Nr. 0706
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die unter lfd. Nr. 0706 in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen eingetragene Teilfläche der Straßenparzelle Gemarkung Harpenfeld Flur 16 Flurstücke 42/1 und 42/2 zum 01.10.2018 straßenrechtlich zu entwidmen.
Das Straßenbestandsverzeichnis ist entsprechend zu ändern und die Einziehung durch amtliche Bekanntmachung zu veröffentlichen.