Betreff
Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen
-Teileinziehung der Gemeindestraße Nr. 0706 "Klockenpatt"-
Vorlage
BV/FD3/2018/061
Aktenzeichen
66 10 02
Art
Beschlussvorlage

Die unter lfd. Nr. 0706 in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen eingetragene und im beigefügten Lageplan gekennzeichnete Teilfläche der Straßenparzelle Gemarkung Harpenfeld Flur 16 Flurstücke 42/1 und 42/2 ist in Ausführung des Verwaltungsausschussbeschlusses vom 08.03.2018 veräußert worden.

Nach § 8 Abs. 1 Nieders. Straßengesetz (NStrG) soll eine Straße bzw. Straßenteilfläche vom Träger der Straßenbaulast eingezogen werden, wenn die Straße bzw. Straßenteilfläche keine Verkehrsbedeutung mehr hat. Die Absicht der Einziehung ist nach § 8 Abs. 2 NStrG mindestens der Monate vorher ortsüblich bekanntzugeben. Hiervon kann abgesehen werden, wenn die die zur Einziehung vorgesehene Strecke von unwesentlicher Bedeutung ist und dem Verkehr auf Dauer entzogen ist. Dies ist hier der Fall, da die o.a. Straßenteilfläche für die angrenzenden Flächen keine Erschließungsfunktion erfüllt.

Der Ortsrat Harpenfeld hat der Veräußerung des Straßenteilstücks und somit der Einziehung nach dem NStrG zugestimmt. Die Einziehung erfolgt zum 01.10.2018.

Nach § 76 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKommVG) beschließt der Verwaltungsausschuss über Widmung, Umstufung und Einziehung von Straßen, da sich nach § 58 Abs. 1 NKommVG die Beschlussfassung des Rates auf Einrichtungen im Rahmen des Wirtschaftsrechts (z.B. Eigenbetriebe) und nicht auf sonstige Einrichtungen (z.B. Straßen) bezieht.

 

 


Anlagen:

Lageplan Weg Nr. 0706

 


Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die unter lfd. Nr. 0706 in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen eingetragene Teilfläche der Straßenparzelle Gemarkung Harpenfeld Flur 16 Flurstücke 42/1 und 42/2 zum 01.10.2018 straßenrechtlich zu entwidmen.

Das Straßenbestandsverzeichnis ist entsprechend zu ändern und die Einziehung durch amtliche Bekanntmachung zu veröffentlichen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: Zustimmung