Die Gemeinde Bad
Essen hat nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr.1 des Baugesetzbuches (BauGB) die
Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 48 B „Maschweg“ in Eielstädt und
Wittlage auf die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) übertragen. Im
Bebauungsplangebiet liegen Flächen der G. Mönter Immobilien GmbH & Co. KG,
die ebenfalls überplant werden.
Aus dem
Umweltbericht mit integrierter Eingriffsregelung für den Bebauungsplan Nr. 48 B
„Maschweg“ ergibt sich ein Kompensationsdefizit, welches anteilig durch die NLG
und die Immobiliengesellschaft auszugleichen ist.
Innerhalb des
Bauleitverfahrens verpflichtet sich die Gemeinde Bad Essen, das Gesamtkompensationsdefizit
aus dem Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg“ in Höhe von insgesamt 24.758
Werteinheiten darzustellen. Auf Grundlage der Dümmer-Vereinbarung vom
01.11.2013 werden dabei die ermittelten Werteinheiten über den
Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“ abgelöst.
Durch den in Anlage
beigefügten Vertrag wird das nachgewiesene Kompensationsdefizit für den Bereich
der Immobiliengesellschaft mit 5.876 Werteinheiten gegenüber der Gemeinde Bad
Essen abgelöst. Die Gemeinde Bad Essen wird der Immobiliengesellschaft nach
Umsetzung der Kompensation den in der Vorlage ermittelten Betrag in Rechnung
stellen.
Anlagen:
Vertrag Kompensation
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Bad Essen schließt mit der G. Mönter Immobilien GmbH & Co. KG, Dorfstraße 9, 49152 Bad Essen, den Vertrag über die Abwicklung der Kompensation im Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg“ mit folgenden Änderungen / in der vorgelegten Fassung.