Betreff
Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG)
Jahresabschluss 2017
Vorlage
BV/FD3/2018/066
Aktenzeichen
bp
Art
Beschlussvorlage

Der Jahresabschluss 2017 der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) wurde durch die INTECON Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH geprüft.

 

Im Ergebnis schließt das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss von 21.550,28 € ab. Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Bilanz zum 31.12.2017, der Gewinn- und Verlustrechnung 2017 sowie dem Lagebericht 2017 entnommen werden.

 

Der Jahresabschluss wurde mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen:

 

[…] Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt. […]

 

Zurzeit wird der Jahresabschluss durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird in der Sitzung vorgetragen.


Anlagen:

Bilanz zum 31.12.2017

Gewinn- und Verlustrechnung 2017

Lagebericht 2017

 


Beschlussvorschlag:

 

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschuss der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zum 31.12.2017 wird festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 21.550,28 € wird auf neue Rechnung (Rücklage) vorgetragen.

 

2.   Der Geschäftsführung der KSG wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

 

3.   Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu beschließen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt.

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: