Die Gemeinde Bad
Essen ist Eigentümerin des Gleisanschlusses im Gewerbegebiet „Hafen Wehrendorf“
und betreibt diese als öffentliche Serviceeinrichtung. Dadurch kann die
Gleisanlage diskriminierungsfrei von jedem Eisenbahnverkehrsunternehmen genutzt
werden. Über den Anschluss des Gleises an das regionale und überregionale
Schienennetz wurde bereits im Jahr 1981 ein Gleisanschlussvertrag mit der
Wittlager Kreisbahn (heute VLO) geschlossen.
Die dem
Gleisanschlussvertrag zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen haben sich
in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Die rechtlichen und
technischen Anforderungen an den Betrieb einer öffentlichen
Eisenbahninfrastruktur sind deutlich gestiegen und können nur durch
entsprechendes Fachpersonal mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand erfüllt
werden. Zudem haben das Eisenbahn-Bundesamt und die Nds.
Landesnahverkehrsgesellschaft als zuständige Eisenbahnaufsichtsbehörden ihre
Kontrollen insbesondere kleinerer Eisenbahninfrastrukturunternehmen in den
vergangenen Jahren deutlich verschärft. Hier ist in absehbarer Zeit mit
weiteren Kontrollen für die Gleisanlagen der Gemeinde Bad Essen zu rechnen.
Vor diesem
Hintergrund wurden mit der VLO Gespräche geführt, mit dem Ziel, die
Betriebsführung der kommunalen Gleisanlage zukunftsfähig und zukunftssicher
aufzustellen. Unabdingbare Voraussetzung für eine mögliche Lösung war dabei aus
Sicht der Gemeinde Bad Essen die langfristige Sicherstellung des Betriebes der
Gleisanlage. Im Ergebnis hat sich die VLO dazu bereit erklärt, die
Betriebsführung der Gleisanlage im Auftrage der Gemeinde Bad Essen zu
übernehmen.
Der Entwurf eines
entsprechenden Betriebsführungsvertrages nebst Infrastrukturanschlussvertrag
ist als Anlage beigefügt. Demnach übernimmt die VLO zum 01.01.2019 die
Betriebsführung der öffentlichen Serviceeinrichtung im Hafen Wehrendorf und
betreibt diese unter Beachtung der eisenbahnrechtlichen Vorschriften im Namen
und auf Rechnung der Gemeinde. Für diese Dienstleistung zahlt die Gemeinde der
VLO ein jährliches Betriebsführungsentgelt in Höhe von netto 18.000 €. Mit diesem
Entgelt werden insbesondere die Aufgaben des Eisenbahnbetriebsleiters
abgegolten, der den gesamten Betriebsdienst unter Beachtung der einschlägigen
Vorschriften und Gesetze leitet und beaufsichtigt. Seine Aufgaben umfassen u.a.
die ordnungsgemäße Durchführung des Betriebsdienstes, die Überwachung der
Einhaltung der Betriebsvorschriften, die Bemessung und Auswahl des
erforderlichen Betriebspersonals und dessen Aus- und Fortbildung, Unterrichtung
und Anleitung sowie die Überwachung der Betriebssicherheit der Bahnanlagen und
Fahrzeuge.
Darüber hinaus
zahlt die Gemeinde für den Anschluss der öffentlichen Serviceeinrichtung an das
Streckengleis der VLO (Vorhaltung und Instandhaltung der Anschlussweiche) ein
Entgelt von jährlich 2.200 € netto. Im Gegenzug zahlt die VLO für die Nutzung
der öffentlichen Serviceeinrichtung ein Entgelt je Wagen in Höhe von 13 €
netto. In den vergangenen fünf Jahren wurde die Gleisanlage durchschnittlich
von 170 Wagen pro Jahr genutzt. Auf Grundlage dieser Werte sollten sich Anschlussgebühr
und Nutzungsentgelt gegenseitig ausgleichen. Daraus ergibt sich für die
Gemeinde weiterhin der Anreiz, den Warenumschlag im Hafen Wehrendorf über die
vorhandene Gleisanlage auszuweiten.
Sowohl der Betriebsführungsvertrag als auch der Infrastrukturanschlussvertrag sollen auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden und mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende kündbar sein.
Anlagen:
- Betriebsführungsvertrag
- Lageplan
- Infrastrukturanschlussvertrag
- IAV-Betriebsgenehmigung
- IAV-Entgelte
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt dem Abschluss des Betriebsführungsvertrages und des Infrastrukturanschlussvertrages mit der Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück GmbH (VLO) in der vorliegenden Fassung zu.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges:
Die notwendigen Haushaltsmittel sind in den zukünftigen Haushaltsplänen
bereitzustellen. |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |