Die Burg Wittlage
wurde 1309 vom Osnabrücker Bischof zur Sicherung der östlichen
Landesgrenze gebaut. Sie bildete den Kern des etwa ab 1355 gebildeten
gleichnamigen Amtes Wittlage und war Sitz des Amtmannes. Dieser verwaltete ab
1556 zugleich auch das benachbarte Amt Hunteburg. Nach der Annexion des
Königreichs Hannover und dem mit ihm verbundenen Fürstentum Osnabrück durch das
Königreich Preußen wurden die Gebäude in der ehemaligen Festung zur
Unterbringung der Verwaltung des neu gebildeten Kreis Wittlage genutzt. Im
Rahmen der Verwaltungs- und Gebietsreform 1972 wurde der Kreis Wittlage als
kleinster Kreis im Land Niedersachsen aufgelöst und in den neuen Landkreis
Osnabrück eingegliedert. Damit einhergehend ist auch der Sitz der
Kreisverwaltung von der Burg Wittlage nach Osnabrück verlagert worden.
Der Landkreis
Osnabrück hat die Burg Wittlage einige Jahre als Tagungs- und Bildungsstätte
weitergeführt. Nach Schließung dieser Einrichtung hat die Heilpädagogische
Hilfe Osnabrück (HHO) zunächst im Rahmen eines Pachtvertrages auf dem
Burggelände im Amtshaus eine Kurzzeitpflege und Wohngruppen für Menschen mit
Unterstützungsbedarf eingerichtet sowie im Burggebäude ein frei buchbares
Gästehaus geführt. Im sogenannten Heuerhaus sind neben der innerbetrieblichen
Nutzung auch regelmäßig öffentliche Veranstaltungen durchgeführt worden. Zum
Jahreswechsel 2000/2001 erfolgte dann ein Verkauf der Burg Wittlage an die HHO.
Die Burg Wittlage,
die dem ehemaligen Kreis Wittlage den Namen gab und heute mit ihrer über
700jährigen Geschichte das Symbol des Wittlager Landes ist, steht seit der
Einstellung des Betriebes durch die Heilpädagogische Hilfe Osnabrück im Jahr
2013 zum Verkauf. Ein Betreten des Geländes war damit für Interessierte nicht
mehr möglich.
Nur übergangsweise
wurde die Burg Wittlage durch die Gemeinde Bad Essen angemietet und ca. ein
Jahr als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Seit Beendigung dieses
Mietverhältnisses steht die Burg Wittlage erneut leer.
Zwischen dem
Kinderhaus Wittlager Land e.V. und dem Verein für Heilpädagogische Hilfe e.V.,
Osnabrück, sind intensive Gespräche über einen Kauf der Burg Wittlage geführt
worden. Am 26. September 2018 wurde ein
entsprechender Kaufvertrages von den Verhandlungspartnern unterzeichnet.
Seitens des Erwerbers sind die Gebäude für Wohngruppen der stationären
Jugendhilfe (Amtshaus) sowie insbesondere als Gästehaus für Gruppen und
Schulklassen (Burggebäude) vorgesehen.
Im Rahmen des
Nutzungskonzeptes ist eine Teilöffentlichkeit des Burggeländes beabsichtigt, so
dass damit das denkmalgeschützte Ambiente bestehend aus dem prägenden
Bergfried, dem Amtshaus, dem Heuerhaus und dem Burggebäude - unter
Berücksichtigung der betrieblichen Abläufe –künftig wieder öffentlich
zugänglich sein soll.
Beim Verkauf der
Burg Wittlage durch den Landkreis Osnabrück an den Verein für Heilpädagogische
Hilfe e.V., Osnabrück, ist seinerzeit im ersten Rang ein Vorkaufsrecht für den
Landkreis Osnabrück für alle Verkaufsfälle eingetragen worden. Der Kreistag des
Landkreises Osnabrück wird in seiner Sitzung am 17. Dezember 2018 über den
Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes entscheiden. An zweiter
Rangstelle wurde der Gemeinde Bad Essen als Standortgemeinde ebenfalls ein
Vorkaufsrecht eingeräumt.
Der Erwerb der Burg
Wittlage durch Kinderhaus Wittlager Land e.V. wird eine „Wiederbelebung“ der
historischen Gebäude bedeuten. Zudem sieht das Nutzungskonzept eine teilweise
Öffentlichkeit des Burggeländes vor.
Daher wird
vorgeschlagen, zu gegebener Zeit gegenüber dem beauftragten Notar eine
Erklärung zum Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes bei einem Verkauf
an Kinderhaus Wittlager Land e.V. abzugeben.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13. September 2018 ein entsprechendes Vorgehen ebenfalls beschlossen.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Bad Essen erklärt den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes zum Kauf der Burg Wittlager bei Ankauf durch Kinderhaus Wittlager Land e.V..
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: keine Bedenken |