12610
Brand- und Katastrophenschutz
Sachkonto
- Einnahmen -
Ansatz 2018 Ansatz 2019
314200 |
Zuweisungen für
lfd. Zwecke von Gemeinden |
65.000,00 € |
65.000,00 € |
332100 |
Benutzungsgebühren
u. ähnliche Entgelte |
5.000,00 € |
5.000,00 € |
341100 |
Mieten und
Pachten |
25.000,00 € |
25.000,00 € |
346100 |
Sonstige
privatrechtliche Leistungsentgelte |
1.000,00 € |
2.000,00 € |
348001 |
Erstattungen vom
Bund |
0,00 € |
0,00 € |
211111 |
Zugang SoPo aus
Inv.-zuw. vom Land |
0,00 € |
110.000,00 € |
501100 |
Spenden |
0,00 € |
0,00 € |
Sachkonto
- Ausgaben – Ansatz
2018 Ansatz 2019
421100 |
Unterhaltung der
Grundstücke und baulichen Anlagen |
31.000,00 € |
26.000,00
€ |
421200 |
Unterhaltung des
sonstigen unbeweglichen Vermögens |
5.000,00 € |
5.000,00 € |
422100 |
Unterhaltung des
beweglichen Vermögens |
10.000,00 € |
10.000,00 € |
422200 |
Erwerb
geringwertiger Vermögensgegenstände |
65.000,00 € |
25.000,00 € |
423100 |
Mieten und
Pachten |
5.000,00 € |
5.000,00 € |
424100 |
Bewirtschaftung
der Grundstücke und baulichen Anlagen |
35.000,00 € |
35.000,00 € |
425100 |
Haltung von
Fahrzeugen |
40.000,00 € |
40.000,00 € |
426100 |
Besondere
Aufwendungen für Beschäftigte |
35.000,00 € |
20.000,00 € |
426110 |
Dienst- und
Schutzkleidung |
0,00 € |
20.000,00 € |
427100 |
Besondere
Verwaltungs- und Betriebsausgaben |
31.000,00 € |
30.000,00 € |
441100 |
Sonstige
Personal- und Versorgungsaufwendungen |
7.000,00 € |
7.000,00 € |
442100 |
Aufwendungen für
ehrenamtliche Tätigkeit |
35.000,00 € |
35.000,00 € |
443100 |
Geschäftsaufwendungen |
2.500,00 € |
2.500,00 € |
444100 |
Steuern,
Versicherungen, Schadensfälle |
20.000,00 € |
20.000,00 € |
511200 |
Spenden |
0,00 € |
0,00 € |
029201 |
Zugänge Gebäude
und Aufbauten |
35.000,00 € |
85.000,00 € |
061001 |
Zugang Fahrzeuge |
0,00 € |
300.000,00 € |
062001 |
Zugang Maschinen
und techn. Anlagen |
15.000,00 € |
42.500,00 € |
In der Aufstellung
sind die Ansätze für den Haushalt 2019 für den Brand- und Katastrophenschutz
aufgelistet. Die Beträge sind den Entwicklungen der letzten Jahre angepasst.
Bei SK 346100
(sonstige privatrechtliche Entgelte) werden die Einnahmen für die Brandsicherheitswachen
abgerechnet.
Bei SK 211111
(Zugang Sonderposten aus Investitionszuweisungen vom Land) des Landes) wird der zu erwartende Zuschuss des Landes
für die Anschaffung des LF-KatS veranschlagt
Der Ansatz für die
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SK 421100) wird auf
26.000,00 € gesenkt, da dieser Betrag den Ausgaben für die laufende
Unterhaltung der letzten Jahre entspricht. Besondere Unterhaltungs-maßnahmen an
den Feuerwehrhäusern sind nicht geplant.
Bei der
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (SK 421200) sind in 2018
lediglich 5.000,00 € für die laufende Unterhaltung der Sirenen und
Feuerlöschteiche zu veranschlagen.
Der Ansatz bei dem
Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (SK 422200) in Höhe von
25.000,00 € ergibt sich aus einem Pauschalbetrag in Höhe von 10.000,00 €, den
Mittelanmeldungen der Wehren in Höhe von 3.000,00 € für diverse kleinere
Anschaffungen und der Beschaffung zusätzlicher HRT (Handsprechfunkgeräte) und
MRT (Fahrzeugfunkgeräte) in Höhe von insgesamt 12.000,00 €. Da die in 2018
einplanten Ausgaben in Höhe von 3.500,00
€ für zusätzliche HRT noch nicht getätigt wurden, ist dieser Betrag erneut in
den Ansatz aufzunehmen und um den Betrag für die Preiserhöhungen der Geräte
aufzustocken.
Bei SK 426100
werden die Kosten für Lehrgänge und die Erstattung der Lohnfortzahlungen bei
Lehrgangsbesuchen veranschlagt. Dafür sind in 2019 20.000,00 € bereitzuhalten.
Die hier
bisher gebuchten Ausgaben für Dienst- und Schutzkleidung (Uniformen, Stiefel,
Handschuhe, Überjacken und-hosen) werden ab 2019 bei dem Unterkonto 426110
eingeplant. Für die Ausstattung neuer Kameraden und die Ersatzbeschaffung
verschlissener Bekleidung ist ein Betrag in Höhe von 20.000,00 € einzuplanen.
Der Ansatz für Bekleidung ist erhöht worden, da für die Erstausstattung (Uniform) der Kameraden
bisher nur Sakko und Mütze von der Gemeinde übernommen wurden, zukünftig auch
Hose, Hemd und Krawatte.
Da die Ausgaben für
den Brandschutzbedarfsplan in 2018 noch nicht getätigt wurden, ist der Betrag
in Höhe von 20.000,00 € erneut in den
Ansatz 2019 bei SK 427100 (Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen)
aufzunehmen. Somit ergibt sich mit den Sachausgaben bei Brand- und Übungseinsätzen
und den Zuschüssen für die Jugendfeuerwehr, den Feuerwehrverband und das
Gemeinschaftskonto der Feuerwehr ein Gesamtbetrag in Höhe von 30.000,00 €.
Bei Sachkonto
441100 (Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen) werden die Kosten für
die Eignungsuntersuchungen der Feuerwehrkameraden gebucht.
Bei SK 444100
(Steuern, Versicherungen, Schadensfälle) wird der Beitrag an die
Feuerwehrunfallkasse gebucht. Dieser Betrag ist wie im Vorjahr mit 20.000,00 €
anzusetzen.
Da die in 2018 bei
SK 029201 (Zugang Gebäude und Aufbauten) veranschlagten Planungskosten für den
Um- bzw. Neubau des Feuerwehrhauses in Hüsede noch nicht angefallen sind, ist
dieser Betrag in 2019 erneut bereit zu stellen und um die Kosten für den Grundstückserwerb in Höhe von geschätzten
50.000,00 € zu erhöhen, so dass sich
zunächst ein Gesamtansatz von 85.000,00 € ergibt.
Der Ansatz bei SK
061001 (Zugang Fahrzeuge) sind die Kosten für das neue LF KatS in Höhe von
300.000,00 € einzuplanen.
Bei dem Sachkonto
062001 (Zugang Maschinen und technische Anlagen) sind Ausgaben für Maschinen
und Geräte zu veranschlagen, deren Wert 1.000,00 € übersteigt. Die in 2018
geplante Beschaffung der Gefahrgutausrüstung ist noch nicht erfolgt, so dass
der Betrag in Höhe von 6.000,00 € in 2019 zuzüglich einer Aufstockung für die
notwendige Ausstattung für Dekontamination in Höhe von 4.000,00 €) und der
Anschaffung eines zusätzlichen Rollcontainers für die FFW Heithöfen in Höhe von
2.500,00 € anzusetzen ist. Darüber hinaus ist für die Einsatzdokumentation der
Einsatzführungen inklusive Ausstattung
der örtlichen Einsatzführungsstellen und der Einsatzleitwagen ein Betrag von
30.000,00 € einzuplanen.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Feuerwehren, öffentliche Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Bad Essen befürwortet die vorgeschlagenen Ansätze für das Jahr 2019.