Betreff
Einrichtung eines Ordnungsaußendienstes
Vorlage
OV/FD4/2018/005
Aktenzeichen
32 11 01
Art
Orientierungsvorlage

Die Verwaltungsbehörden und die Polizei haben gem. § 1 Abs. 1 S. 1 des nds. SOG gemeinsam die Aufgabe der Gefahrenabwehr. Dabei wird die Polizei nach dem Gesetz nur subsidiär tätig, wenn die Verwaltungsbehörde nicht oder nicht rechtzeitig handeln kann. Die Verpflichtung zur Wahrnehmung der Aufgaben beschränkt sich dabei nicht nur auf die allgemeinen Geschäftszeiten, sondern gilt insbesondere auch in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden. Tatsächlich hat die Polizei bisher viele Aufgaben der Gemeinden mit übernommen. Dieses will und kann die Polizei zukünftig jedoch nicht mehr aufrechterhalten.

 

Zu den kommunalen Aufgaben gehören u. a. Aufenthaltsermittlungen, Überwachung des ruhenden Verkehrs, die Absicherung von Veranstaltungen und Umzügen, aber auch die Präsenz anlässlich von Ordnungsstörungen (Vermüllung, Alkoholkonsum, Lärm, unzulässige Ansammlungen usw.).  Die Kommunen müssen diese ihnen obliegenden Aufgaben selbst übernehmen. Das bedeutet einen zusätzlichen Aufwand, der mit dem vorhandenen Personal jedoch nicht zu leisten ist. Um konkrete Planungen aufnehmen zu können findet am 26.11.2018 ein gemeinsames Gespräch zwischen Vertretern der Polizei und den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln statt. In der Ausschusssitzung am 29.11. werden die Ergebnisse des Treffens vorgestellt.

 

Um dem Rückzug der Polizei aus bestimmten Aufgabenbereichen zu begegnen müssen die Städte und Gemeinden einen eigenen Außendienst aufbauen bzw. entsprechend verstärken. Der Deutsche Städtetag empfiehlt die Schaffung einer vollen Stelle pro 10.000 Einwohnern. Die Stadt Osnabrück hat bereits eine Aufstockung ihres Ordnungsaußendienstes von 6,75 Stellen um weitere 9,25 Stellen auf dann 16 Stellen beschlossen. Dieses bedeutet zusätzliche Kosten von jährlich mehr als 500.000,-- €. Bei den Gemeinden des Altkreises Wittlage ist bislang kein Ordnungsaußendienst vorhanden. Die Gemeinde Ostercappeln hat  im Haushaltsplanentwurf für 2019 erstmalig einen Ansatz von 20.000,-- € vorgesehen. Die Anzahl der zu schaffenden Stellen muss ermittelt werden. Die Empfehlungen des Städtetages können sicherlich nicht direkt auf kleinere Gemeinden übertragen werden. Dabei könnte sich ein gemeinsamer Außendienst für die drei Altkreisgemeinden anbieten.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

Keine Beschlussvorschlag

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sind im Haushaltsplan 2019 bereitzustellen

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: