Seit einigen Jahren
sind im Straßenverkehr zunehmend Geschwindigkeitsanzeigetafeln anzutreffen.
Diese Displays sollen die Autofahrer auf die gefahrene Geschwindigkeit
aufmerksam machen und zu langsamerem Fahren anhalten. Deshalb wird neben der
gemessenen Geschwindigkeit meistens noch ein kurzer Text (z.B. „Danke“ oder
„Langsam“) oder ein Smiley angezeigt. Die Geräte sind in der Regel auch in der
Lage die gemessenen Daten zu speichern und so statistische Verläufe der
Verkehrssituation abzubilden.
Die Gemeinde Bad
Essen besitzt ein solches Display, das von der Firma Kesseböhmer gesponsort
wurde. Dieses wird laufend an wechselnden Standorten für kurzfristige Einsätze
(jeweils etwa 1 bis 3 Wochen) aufgestellt. Die erhobenen Daten werden im
Rathaus gesammelt. Die Standorte werden meistens nach den Wünschen der Bürger
oder der Ortschaften ausgewählt. Für verdeckte Messungen besitzt die Gemeinde
noch ein weiteres Messgerät, das keine Anzeigetafel besitzt und deshalb von den
Autofahrern kaum wahrgenommen wird. Die Ergebnisse entsprechen eher den
tatsächlichen Verkehrsverhältnissen, da sie nicht durch Reaktionen auf die
Anzeige beeinflusst sind.
Von Bürgern und
Ortschaften kommt zuletzt häufiger der Wunsch, stationäre Displays
aufzustellen. Insbesondere in anderen Kommunen sind diese bereits gelegentlich
anzutreffen. In Bad Essen ist so ein Gerät in der Ortschaft Dahlinghausen am
Zaun der Firma Kesseböhmer installiert.
Ein
Geschwindigkeitsdisplay ist kein Verkehrszeichen, stellt aber dennoch einen
Eingriff in den Straßenverkehr dar. Deshalb ist die Aufstellung eines solchen
Geräts stets mit dem Straßenbaulastträger und dem Straßenverkehrsamt
abzustimmen. Mit der Straßenmeisterei in Bohmte ist abgesprochen, dass die
Gemeinde Bad Essen an Bundes- und Landesstraßen temporäre Messungen durchführen
darf. Für stationäre Messgeräte ist jedoch jeweils ein Nutzungsvertrag zwischen
Gemeinde und der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abzuschließen. Darin
muss sich die Gemeinde verpflichten, für die Unterhaltung des Gerätes zu sorgen
und für eventuelle Schäden aufzukommen. Ein privat betriebenes Gerät wird nicht
zugelassen. Außerdem muss dem Einsatz auch immer eine besondere Situation
zugrunde liegen. Dies wäre gegeben bei
erheblich überschrittenen Geschwindigkeiten oder bei Unfallschwerpunkten.
In der Ortschaft Dahlinghausen wurden Geschwindigkeiten gemessen, die mehr als 20 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h lagen. Daher konnte das stationäre Display dort genehmigt werden. An den meisten Punkten, die aktuell in der Diskussion sind, liegen aber weder Geschwindigkeitsübertretungen noch Unfallschwerpunkte vor (z.B. Ortsdurchfahrt Barkhausen oder auf der Wimmerstraße zwischen B 65 und Ortseingang Wimmer). Ein stationäres Anzeigegerät kann daher nur im Einzelfall in Frage kommen. Um dem Bedürfnis der Bürger und der Ortschaften entgegenzukommen sollte zunächst ein zweites mobiles Messgerät beschafft werden. Damit könnten weitere Messungen und Anzeigen durchgeführt werden und die Intervalle der Einsätze verkürzt werden. Auf- und Abbau müsste weiter vom Bauhof durchgeführt werden. Die Auswertungen erfolgen dann weiter im FD 4. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf ca. 2.500,-- €. Über die Anschaffung bzw. Installation fester Anlagen ist anlassbezogen zu beraten.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Wird in der Sitzung erarbeitet.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sind
im Haushaltsplan 2019 einzustellen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |