Betreff
Geschwindigkeitsanzeigetafeln
Vorlage
OV/FD4/2018/006
Aktenzeichen
32 72 04/1
Art
Orientierungsvorlage

Seit einigen Jahren sind im Straßenverkehr zunehmend Geschwindigkeitsanzeigetafeln anzutreffen. Diese Displays sollen die Autofahrer auf die gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam machen und zu langsamerem Fahren anhalten. Deshalb wird neben der gemessenen Geschwindigkeit meistens noch ein kurzer Text (z.B. „Danke“ oder „Langsam“) oder ein Smiley angezeigt. Die Geräte sind in der Regel auch in der Lage die gemessenen Daten zu speichern und so statistische Verläufe der Verkehrssituation abzubilden.

 

Die Gemeinde Bad Essen besitzt ein solches Display, das von der Firma Kesseböhmer gesponsort wurde. Dieses wird laufend an wechselnden Standorten für kurzfristige Einsätze (jeweils etwa 1 bis 3 Wochen) aufgestellt. Die erhobenen Daten werden im Rathaus gesammelt. Die Standorte werden meistens nach den Wünschen der Bürger oder der Ortschaften ausgewählt. Für verdeckte Messungen besitzt die Gemeinde noch ein weiteres Messgerät, das keine Anzeigetafel besitzt und deshalb von den Autofahrern kaum wahrgenommen wird. Die Ergebnisse entsprechen eher den tatsächlichen Verkehrsverhältnissen, da sie nicht durch Reaktionen auf die Anzeige beeinflusst sind.

 

Von Bürgern und Ortschaften kommt zuletzt häufiger der Wunsch, stationäre Displays aufzustellen. Insbesondere in anderen Kommunen sind diese bereits gelegentlich anzutreffen. In Bad Essen ist so ein Gerät in der Ortschaft Dahlinghausen am Zaun der Firma Kesseböhmer installiert.

 

Ein Geschwindigkeitsdisplay ist kein Verkehrszeichen, stellt aber dennoch einen Eingriff in den Straßenverkehr dar. Deshalb ist die Aufstellung eines solchen Geräts stets mit dem Straßenbaulastträger und dem Straßenverkehrsamt abzustimmen. Mit der Straßenmeisterei in Bohmte ist abgesprochen, dass die Gemeinde Bad Essen an Bundes- und Landesstraßen temporäre Messungen durchführen darf. Für stationäre Messgeräte ist jedoch jeweils ein Nutzungsvertrag zwischen Gemeinde und der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abzuschließen. Darin muss sich die Gemeinde verpflichten, für die Unterhaltung des Gerätes zu sorgen und für eventuelle Schäden aufzukommen. Ein privat betriebenes Gerät wird nicht zugelassen. Außerdem muss dem Einsatz auch immer eine besondere Situation zugrunde liegen.  Dies wäre gegeben bei erheblich überschrittenen Geschwindigkeiten oder bei Unfallschwerpunkten.

 

In der Ortschaft Dahlinghausen wurden Geschwindigkeiten gemessen, die mehr als 20 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h lagen. Daher konnte das stationäre Display dort genehmigt werden. An den meisten Punkten, die aktuell in der Diskussion sind, liegen aber weder Geschwindigkeitsübertretungen noch Unfallschwerpunkte vor (z.B. Ortsdurchfahrt Barkhausen oder auf der Wimmerstraße zwischen B 65 und Ortseingang Wimmer). Ein stationäres Anzeigegerät kann daher nur im Einzelfall in Frage kommen. Um dem Bedürfnis der Bürger und der Ortschaften entgegenzukommen sollte zunächst ein zweites mobiles Messgerät beschafft werden. Damit könnten weitere Messungen und Anzeigen durchgeführt werden und die Intervalle der Einsätze verkürzt werden. Auf- und Abbau müsste weiter vom Bauhof durchgeführt werden. Die Auswertungen erfolgen dann weiter im FD 4. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf ca. 2.500,-- €. Über die Anschaffung bzw. Installation fester Anlagen ist anlassbezogen zu beraten.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Wird in der Sitzung erarbeitet.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sind im Haushaltsplan 2019 einzustellen

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: