-Abwägungs- und Feststellungsbeschluss-
b) Bebauungsplan Nr. 79 "Nördlich Ortelbruch", Wehrendorf
-Abwägungs- und Satzungsbeschluss-
Der Betrieb „Küchen Rutz“ (Küchenmöbel)
möchte seinen Standort verlagern. Am jetzigen Betriebsstandort an der Straße
„Ortelbruch“ im Ortsteil Wehrendorf der Gemeinde Bad Essen sollen die
vorhandenen baulichen Anlagen abgeräumt werden und die Flächen des
Gewerbestandortes, einschließlich der östlich angrenzenden Fläche, zu einem
Wohngebiet entwickelt werden.
Planung und Vermarktung des Wohngebietes
erfolgen durch den Vorhabenträger. Dieser trägt auch die Kosten der
Bauleitplanung und Erschließung des Plangebietes.
Zur planungsrechtlichen Absicherung der
o.g. Zielsetzungen stellt die Gemeinde die 58. Änderung des
Flächennutzungsplanes und parallel dazu den Bebauungsplan Nr. 79 „Nördlich
Ortelbruch“ auf. Zielsetzung der Wohngebietsausweisung ist es, die an den
Straßen „Kronsbrink" und „Ortelbruch“ bereits bestehenden
Siedlungsstrukturen in der Ortslage Wehrendorf aufzugreifen und fortzuführen.
Westlich des Plangebietes gilt der
Bebauungsplan Nr. 22 „Ortskern Wehrendorf" (Neuaufstellung in 2017) und
der Bebauungsplan Nr. 9.1 „Ortelbruch" (1990).
In Anlehnung an den vorhandenen
Siedlungsbereich werden im Bebauungsplan Nr. 79 Grundstücke für
Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser (mit maximal 6 Wohneinheiten) mit
entsprechender Nutzungs- und Höhenbegrenzung vorgesehen.
Die Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung erfolgt
im Hinblick auf die absehbare Nachfrage und entspricht dem hier bereits in der
Nachbarschaft vorhandenen ortsüblichen Maß der baulichen Nutzung.
Neben den planungsrechtlichen Festsetzungen sind
gestalterische Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften auf Grundlage der
Niedersächsischen Bauordnung) vorgesehen. Die Festsetzung „örtlicher
Bauvorschriften" zielt darauf, die hier entstehenden Baukörper in das
Gestaltungsgefüge der Umgebungsbebauung einzubinden. Insoweit wird ein Rahmen
gesetzt, der den Gestaltungszusammenhang und den Bebauungsmaßstab im
bestehenden Quartier wart.
Die einmonatige öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2
Satz 1 BauGB fand zwischen dem 30.10.2018 und 03.12.2018 statt. Die Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fand zwischen dem
22.10.2018 und 26.11.2018 statt. Sämtliche Anregungen, Stellungnahmen und
Bedenken werden vom planbearbeitenden Büro in der Fachausschusssitzung
vorgetragen.
Anlagen:
- Übersichtskarte FNP
- Flächennutzungsplanänderung
- Planzeichenerklärung FNP
- Begründung FNP
- Übersichtskarte B-Plan
- Bebauungsplanentwurf
- Planzeichenerklärung B-Plan
- Textliche Festsetzungen
- Begründung B-Plan
- Umweltbericht
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1.
die eingegangenen Bedenken,
Anregungen und Stellungnahmen zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes in „Wehrendorf“
wie folgt zu behandeln:
1.
…
2.
...
3.
...
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung
nach dem Vorschlag des Planbearbeiters.
2.
die 58. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit den vorstehend beschlossenen Änderungen / in der
vorgelegten Fassung.
3.
die eingegangenen Bedenken,
Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 79 „Nördlich Ortelbruch“,
Wehrendorf, wie folgt zu behandeln:
1.
…
2.
...
3.
...
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung
nach dem Vorschlag des Planbearbeiters.
4.
den Bebauungsplan Nr. 79
„Nördlich Ortelbruch“, Wehrendorf, bestehend aus Planteilen mit textlichen und
gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung mit den vorstehend beschlossenen
Änderungen / in der vorgelegten Fassung als Satzung.