Die Gemeinde Bad Essen hat in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Trägern der Kindertagesstätten in den vergangenen Jahren die Betreuungsangebote in den Einrichtungen in der Gemeinde Bad Essen für Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren aufgrund der sich verändernden  Betreuungsbedarfe der Familien sowie der geänderten rechtlichen Vorgaben (Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige, Beitragsfreistellung für über Dreijährige) kontinuierlich weiterentwickelt.

 

Dabei sind insbesondere folgende Veränderungen in der Betreuungssituation der Familien berücksichtigt worden:

 

·         Schaffung von Betreuungsangeboten für Kinder im Alter von 0-3 Jahren in Krippen,

·         Ausweitung der täglichen Betreuungszeiten in den Krippen und Kindergärten einschließlich Angebot eines Mittagessens,

·         bedarfsgerechte Ausweitung des Angebotes an Integrationsgruppen zur gemeinsamen Betreuung und Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung einschließlich der Sicherung und Stärkung eines heilpädagogischen Betreuungsangebotes in der Gemeinde Bad Essen.

 

Aktuell stehen daher für die Kinder im Alter von 0-6 Jahren knapp 400 Vormittags-, Ganztags- und Nachmittagsplätze in Kindergärten sowie 150 Plätze in Krippen zur Verfügung. Darüberhinaus bietet insbesondere die Kinderstunde Bad Essen zusätzliche Spielkreisangebote an zwei oder drei Tagen für jüngere Kinder an, die jedoch den Rechtsanspruch auf einen Kindergarten- oder Krippenplatz nicht erfüllen.

 

Die angebotenen Betreuungsplätze sind zurzeit vollständig belegt, zudem haben sich im Laufe des Kindergartenjahres 2018/19 insbesondere aufgrund von Zuzügen von Familien weitere Nachfragen nach Betreuungsplätzen ergeben, so dass Wartelisten bestehen.

 

Für die Kindertagesstättenplanung sowie die Planung der Grundschulen werden jährlich im Oktober die aktuellen Kinderzahlen auf der Grundlage des Einwohnermeldewesens ermittelt.

 

Ein Abgleich der Kinderzahlen aus Oktober 2017 (Anlage 1) mit den jetzt im Oktober 2018 erhobenen Zahlen (Anlage 2) zeigt zum einen eine gestiegene Geburtenzahl und zum anderen teilweise deutlich erhöhte Kinderzahlen durch Zuzug in den einzelnen Jahrgängen. Im Einzelnen stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

 

Jahrgang             10/2017               10/2018              

 

2012/13               111                        119                        +   8

2013/14               147                        160                        + 13

2014/15               122                        154                        + 32

2015/16               155                        156                        +   1

2016/17               137                        149                        + 12

2017/18                                               153

 

 

In der Betrachtung der für das Kindergartenalter 3 – 6 Jahre relevanten Jahrgänge ergeben sich hieraus folgende Veränderungen:

 

                               10/2017               10/2018

 

01.08.2018          393

01.08.2019          380                        433                        + 53

01.08.2020          424                        470                        + 46

01.08.2021          414                        459                        + 45

01.08.2022                                         458

 

Gegenüber dem aktuellen Kindergartenjahr 2018/19 (393 Kinder) ergibt sich demzufolge im Kindergartenalter in den Folgejahren ein deutlicher Mehrbedarf von rechnerisch 40, 77, 66 bzw. 65 Plätzen..

 

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass aktuelle bzw. in Kürze baureife Baugebiete in den Ortschaften Lockhausen, Eielstädt /Wittlage und Wehrendorf mit ihren Auswirkungen hinsichtlich des Zuzuges von jungen Familien noch nicht eingeflossen sind.

 

Um auf die jetzt festgestellte, deutlich steigende Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen reagieren zu können, werden kurzfristig folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

 

1)      Sicherung und Erhaltung der bestehenden Spielkreisangebote durch Freistellung des Spielkreisbesuches von der Zahlung eines Elternbeitrages mit Vollendung des dritten Lebensjahres der Kinder

2)      Aufstockung einer Kleingruppe auf die Regelgruppengröße im Ev.-lt. Nikolaikindergarten Bad Essen

3)      Anbau einer Kindergartengruppe am Ev.-lt. Kindergarten Springlebendig Wehrendorf

4)      Anbau einer Krippengruppe am Ev.-lt. Nikolaikindergarten Bad Essen

 

 

Im Detail werden die vorgeschlagenen Maßnahmen wie folgt erläutert:

 

1)      Sicherung und Erhaltung der bestehenden Spielkreisangebote durch Freistellung des Spielkreisbesuches von der Zahlung eines Elternbeitrages mit Vollendung des dritten Lebensjahres der Kinder

 

Insbesondere Erziehungsberechtigte mit jüngeren Kindern im Alter von 2 – 4 Jahren nehmen bisher zur Eingewöhnung der Kinder gerne Betreuungsangebote der Spielkreise in Anspruch. Die Kinderstunde Bad Essen bietet zurzeit vormittags eine Betreuung an zwei bzw. drei Wochentagen an, der Spielkreis Wehrendorf ein Schnupperbetreuungsangebot an zwei Nachmittagen.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (Nds. KiTaG) vom 22. Juni 2018 hat das Land Niedersachsen zum 01. August 2018 den Besuch eines Kindergartens für Kinder mit Vollendung des dritten Lebensjahres beitragsfrei gestellt. Somit sind Erziehungsberechtigte ab dem dritten Lebensjahr ihres Kindes von der Zahlung eines Elternbeitrages freigestellt worden, wenn ihr Kind ein Betreuungsangebot nutzt, das den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte erfüllt, d.h. eine Betreuung von mindestens vier Stunden an fünf Tagen pro Woche gewährleistet. Daher gilt die Beitragsfreiheit nicht für Familien, die sich persönlich entschieden haben, für ihr Kind nur ein Schnupperangebot im Spielkreis in Anspruch zu nehmen oder die auf ein Spielkreisangebot ausgewichen sind, da der gewünschte Platz im Kindergarten nicht zur Verfügung stand.

In der konsequenten Umsetzung der Beitragsfreiheit haben Erziehungsberechtigte mit dreijährigen Kindern für den tageweisen Besuch eines Spielkreises einen Elternbeitrag zu zahlen, während der Besuch des Kindergartens an fünf Tagen pro Woche mit einer täglichen Betreuungszeit von bis zu acht Stunden beitragsfrei möglich wäre. Diese Rechtslage lässt erwarten, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in Spielkreisen ganz deutlich nachlässt und seitens der Erziehungsberechtigten Ansprüche auf einen Kindergartenplatz geltend gemacht werden. Bei Umwandlung des Spielkreisangebotes der Kinderstunde Bad Essen in ein Regelangebot können statt bisher 30 Kinder nur noch 15 Kinder betreut werden.

Daher sollte eine Gleichstellung der Erziehungsberechtigten des Spielkreises mit denen des Kindergartens erfolgen, indem über die Gemeinde Bad Essen eine Beitragsfreistellung mit Vollendung des 3. Lebensjahres rückwirkend zum 01. August 2018 sichergestellt wird. Die hierdurch entstehenden jährlichen Mehrkosten werden in Abhängigkeit vom Alter der Kinder des Spielkreises mit maximal 15.000 € kalkuliert.

 

 

2)      Aufstockung einer Kleingruppe auf die Regelgruppengröße im Ev.-lt. Nikolaikindergarten Bad Essen

 

Im Kindergartenjahr 2018/19 wurde die zwischenzeitlich wieder eingerichtete dritte Regelkindergartengruppe im Ev.-lt. Nikolaikindergarten Bad Essen erneut auf eine Kleingruppe mit 10 Kindern reduziert. Die räumlichen Voraussetzungen für eine Aufstockung als Regelkindergartengruppe sind gegeben, eine personelle Verstärkung mit einer zweiten pädagogischen Fachkraft ist jedoch erforderlich.

Wie oben bereits beschrieben besteht aktuell aufgrund von Zuzügen eine Warteliste für einen Kindergartenplatz. Unter den Kindern auf der Warteliste für einen Vormittagsplatz sind auch zugezogene Kinder, die bereits im nächsten Sommer die Schule besuchen werden bzw. bei denen ein Kindergartenbesuch aus pädagogischen Gründen wichtig wäre. Da aufgrund der aktuellen Kinderzahlen im nächsten Kindergartenjahr erheblicher Mehrbedarf besteht, wird die dritte Gruppe als Regelgruppe auch im nächsten Kindergartenjahr und darüber hinaus erforderlich sein. Daher wird vorgeschlagen, die derzeitige Kleingruppe bereits mit Beginn des Jahres 2019 (voraussichtlich 01.02.2019) auf eine Regelgruppe mit 25 Kindergartenplätzen aufzustocken. Die Abrechnung der Mehrkosten erfolgt auf der Grundlage des bestehenden Betriebskostenvertrages mit dem Kirchenkreis Bramsche. Bei Vollbelegung der aufgestockten Gruppe belaufen sich die voraussichtlichen jährlichen Mehrkosten auf ca. 60.000 €.

 

 

3)      Anbau einer Kindergartengruppe am Ev.-lt. Kindergarten Springlebendig Wehrendorf

 

Die Betreuungssituation in der Ev.-lt. Kindertagesstätte Wehrendorf ist aufgrund von vergleichsweise hohen Geburtenzahlen in Wehrendorf sowie aufgrund von Zuzügen und Nachfragen aus anderen Ortschaften besonders angespannt. Vor diesem Hintergrund ist in der Kindertagesstätte Wehrendorf zunächst ein Kinderspielkreis und mit Beginn des Kindergartenjahres 2017/18 eine volle Nachmittagsgruppe eingerichtet worden. Vor diesem Hintergrund sowie eines weiteren Nachfragedruckes mit Baureife des Baugebietes im Ortelbruch wird der Anbau einer weiteren dritten Kindergartengruppe an der Kindertagesstätte Wehrendorf vorgeschlagen. Das Außengelände bietet ausreichend Platzreserven für erforderliche räumliche Ergänzungen. Im Hinblick auf zunehmend längere Betreuungszeiten sind im Rahmen der vorgeschlagenen Erweiterungsmaßnahmen erforderliche zusätzliche Räumlichkeiten für die pädagogische Arbeit eingeplant worden. Das Architekturbüro Leiwe erarbeitet erste Planunterlagen für den Anbau einer Kindergartengruppe an der Kindertagesstätte Wehrendorf. Diese werden einschließlich einer ersten Kostenschätzung in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vorgestellt. Fördermittel des Landes für den Ausbau von Kindergartengartenplätzen stehen aktuell nicht zur Verfügung. Mit dem Ev.-lt. Kirchenkreis Bramsche werden Gespräche über eine finanzielle Beteiligung geführt. Als Bauzeit ist ein Zeitraum von ca. einem Jahr einzuplanen, so dass ein zusätzliches Angebot Anfang 2020 in Betrieb gehen könnte.

 

 

4)      Anbau einer Krippengruppe am Ev.-lt. Nikolaikindergarten Bad Essen

 

Die Gemeinde Bad Essen hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich in direkter Anbindung an die Kindergärten oder in fußläufiger Anbindung insgesamt sechs Krippenstandorte entwickelt und mit inzwischen 150 tatsächlichen Krippenplätzen eine vergleichsweise gute Ausstattung mit Krippenplätzen erreicht. Dennoch ist festzustellen, dass die Nachfrage nach Krippenplätzen kontinuierlich weiter steigt und auch die Kinderzahlen pro Jahrgang gegenüber den Vorjahren wieder gestiegen sind, so dass weitere Angebote für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden müssen. Da die Kindertagesstätte Bad Essen bisher über kein angebundenes Krippenangebot verfügt und das Außengelände ausreichend groß ist, sollte hier ein zusätzliches Krippenangebot geschaffen werden. Das Architekturbüro Leiwe hat bereits einen Planungsentwurf zur Anbindung einer Krippengruppe erstellt und diesen mit dem Kirchenkreis Bramsche als Träger der Einrichtung und der Ev.-lt. Kirchengemeinde Bad Essen als Eigentümerin des Gebäude unter Beteiligung der Gemeindeverwaltung abgestimmt.

Zur Entzerrung der Verkehrssituation zu den Stoßzeiten sieht der Entwurf eine Anbindung des Krippengebäudes an den öffentlichen Stellplatz südlich des Ev.-lt. Gemeindehauses vor. Zudem ist in dem Entwurf ein für die gesamte Einrichtung nutzbarer zusätzlicher Intensivraum für Kleingruppen (z.B. vorschulische Sprachförderung) vorgesehen. Evtl. weitere erforderliche Ausbaumaßnahmen im Krippenbereich sind ebenfalls bereits skizziert worden.

Dieser Entwurf (Grundriss Anlage 3, Lageplan Anlage 4) wird aktuell mit dem niedersächsischen Landesjugendamt hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit abgestimmt. Die voraussichtlichen Baukosten belaufen sich nach einer ersten überschlägigen  Kostenschätzung auf ca. 560.000 €. Hinzukommen noch Aufwendungen für Arbeiten auf dem Außengelände sowie für die Inneneinrichtung der Krippe. Zudem ist abzustimmen, in welchem Rahmen sich der Kirchenkreis Bramsche als Betreiber an den Aufwendungen beteiligt.  Verwaltungsseitig ist vorgesehen, vorsorglich einen Antrag beim Land Niedersachsen nach der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Tagesbetreuung für Kindern unter drei Jahren (RAT V) zu stellen, da die Fördermittel des Landes bereits weitgehend gebunden sind. Nach RAT V gewährt das Land Niedersachsen einen Zuschuss in Höhe von 12.000 € pro geschaffenem Krippenplatz. Demzufolge ergäbe sich ein Zuschuss des Landes in Höhe von 180.000 € für den Krippenanbau.

Als Bauzeit ist ein Zeitraum von ca. einem Jahr einzuplanen, so dass ein zusätzliches Angebot Anfang 2020 in Betrieb gehen könnte.

 

 

Über den aktuellen Sachstand zu den verschiedenen vorgeschlagenen Maßnahmen wird in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 04. Dezember 2018 berichtet.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Einwohnerzahlen – aufgeschlüsselt nach Ortschaften und Grundschulstandorten – Stand: 11.10.2017

Anlage 2: Einwohnerzahlen – aufgeschlüsselt nach Ortschaften und Grundschulstandorten – Stand: 10.10.2018

Anlage 3: Anbau einer Krippengruppe am Ev.-lt. Nikolaikindergarten Bad Essen, Grundrisse und Ansichten

Anlage 4: Anbau einer Krippengruppe am Ev.-lt. Nikolaikindergarten Bad Essen, Lageplan und Außenanlagen

Anlage 5: Anbau einer Kindergartengruppe am Ev.-lt. Kindergarten „Springlebendig“ Wehrendorf, Grundrisse und Ansichten

Anlage 6: Anbau einer Kindergartengruppe am Ev.-lt. Kindergarten „Springlebendig“ Wehrendorf, Lageplan und Außenanlagen

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Essen beschließt folgende Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von 0-6 Jahren in der Gemeinde Bad Essen:

 

1)      Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Trägern die Freistellung der Erziehungsberechtigten von der Zahlung eines Elternbeitrages bei Besuch eines Spielkreises in der Gemeinde Bad Essen mit Vollendung des dritten Lebensjahres entsprechend den niedersächsischen Regelungen zur Beitragsfreistellung für den Besuch eines Kindergartens rückwirkend zum 01. August 2018 umzusetzen.

 

2)      Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Ev.-lt. Kirchenkreis Bramsche als Trägerin des Ev.-lt. Nikolaikindergartens Bad Essen auf der Grundlage des bestehenden Trägervertrages eine Aufstockung der bisherigen Kindergartenkleingruppe auf eine Regelkindergartengruppe zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu veranlassen.

 

3)      Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zum Anbau einer Kindergartengruppe an der Kindertagesstätte Wehrendorf einschließlich Kostenschätzung zu konkretisieren, Gespräche mit dem Ev.-lt. Kirchenkreis Bramsche als Trägerin der Einrichtung zur Mitfinanzierung zu führen, die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsplanentwurf 2019 vorzusehen und die Angelegenheit dem Verwaltungsausschuss Anfang 2019 zur Entscheidung vorzulegen.

 

4)      Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zum Anbau einer Krippengruppe am Nikolaikindergarten Bad Essen einschließlich Kostenschätzung zu konkretisieren, Gespräche mit dem Ev.-lt. Kirchenkreis Bramsche als Trägerin der Einrichtung zur Mitfinanzierung zu führen, die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsplanentwurf 2019 vorzusehen, einen Förderantrag nach der „Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Tagesbetreuung für Kindern unter drei Jahren (RAT V)“ zu stellen und die Angelegenheit dem Verwaltungsausschuss Anfang 2019 zur Entscheidung vorzulegen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag: Haushaltsplan 2019

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: