Die Gemeinde Bad
Essen hat in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Trägern der Kindertagesstätten
in den vergangenen Jahren die Betreuungsangebote in den Einrichtungen in der
Gemeinde Bad Essen für Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren aufgrund der sich
verändernden Betreuungsbedarfe der
Familien sowie der geänderten rechtlichen Vorgaben (Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für unter Dreijährige, Beitragsfreistellung für über
Dreijährige) kontinuierlich weiterentwickelt.
Dabei sind
insbesondere folgende Veränderungen in der Betreuungssituation der Familien
berücksichtigt worden:
·
Schaffung
von Betreuungsangeboten für Kinder im Alter von 0-3 Jahren in Krippen,
·
Ausweitung
der täglichen Betreuungszeiten in den Krippen und Kindergärten einschließlich
Angebot eines Mittagessens,
·
bedarfsgerechte
Ausweitung des Angebotes an Integrationsgruppen zur gemeinsamen Betreuung und
Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung einschließlich der Sicherung und
Stärkung eines heilpädagogischen Betreuungsangebotes in der Gemeinde Bad Essen.
Aktuell stehen daher
für die Kinder im Alter von 0-6 Jahren knapp 400 Vormittags-, Ganztags- und
Nachmittagsplätze in Kindergärten sowie 150 Plätze in Krippen zur Verfügung.
Darüberhinaus bietet insbesondere die Kinderstunde Bad Essen zusätzliche
Spielkreisangebote an zwei oder drei Tagen für jüngere Kinder an, die jedoch den
Rechtsanspruch auf einen Kindergarten- oder Krippenplatz nicht erfüllen.
Die angebotenen
Betreuungsplätze sind zurzeit vollständig belegt, zudem haben sich im Laufe des
Kindergartenjahres 2018/19 insbesondere aufgrund von Zuzügen von Familien
weitere Nachfragen nach Betreuungsplätzen ergeben, so dass Wartelisten
bestehen.
Für die
Kindertagesstättenplanung sowie die Planung der Grundschulen werden jährlich im
Oktober die aktuellen Kinderzahlen auf der Grundlage des Einwohnermeldewesens
ermittelt.
Ein Abgleich der
Kinderzahlen aus Oktober 2017 (Anlage 1) mit den jetzt im Oktober 2018
erhobenen Zahlen (Anlage 2) zeigt zum einen eine gestiegene Geburtenzahl und
zum anderen teilweise deutlich erhöhte Kinderzahlen durch Zuzug in den
einzelnen Jahrgängen. Im Einzelnen stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
Jahrgang 10/2017 10/2018
2012/13 111 119 + 8
2013/14 147 160 +
13
2014/15 122 154 +
32
2015/16 155 156 + 1
2016/17 137 149 +
12
2017/18 153
In der Betrachtung
der für das Kindergartenalter 3 – 6 Jahre relevanten Jahrgänge ergeben sich
hieraus folgende Veränderungen:
10/2017 10/2018
01.08.2018 393
01.08.2019 380 433 + 53
01.08.2020 424 470 + 46
01.08.2021 414 459 + 45
01.08.2022 458
Gegenüber dem
aktuellen Kindergartenjahr 2018/19 (393 Kinder) ergibt sich demzufolge im
Kindergartenalter in den Folgejahren ein deutlicher Mehrbedarf von rechnerisch
40, 77, 66 bzw. 65 Plätzen..
Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass aktuelle bzw. in Kürze baureife Baugebiete in den
Ortschaften Lockhausen, Eielstädt /Wittlage und Wehrendorf mit ihren
Auswirkungen hinsichtlich des Zuzuges von jungen Familien noch nicht
eingeflossen sind.
Um auf die jetzt
festgestellte, deutlich steigende Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen
reagieren zu können, werden kurzfristig folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
1)
Sicherung
und Erhaltung der bestehenden Spielkreisangebote durch Freistellung des
Spielkreisbesuches von der Zahlung eines Elternbeitrages mit Vollendung des
dritten Lebensjahres der Kinder
2)
Aufstockung
einer Kleingruppe auf die Regelgruppengröße im Ev.-lt. Nikolaikindergarten Bad
Essen
3)
Anbau
einer Kindergartengruppe am Ev.-lt. Kindergarten Springlebendig Wehrendorf
4)
Anbau
einer Krippengruppe am Ev.-lt. Nikolaikindergarten Bad Essen
Im Detail werden die
vorgeschlagenen Maßnahmen wie folgt erläutert:
1)
Sicherung
und Erhaltung der bestehenden Spielkreisangebote durch Freistellung des
Spielkreisbesuches von der Zahlung eines Elternbeitrages mit Vollendung des
dritten Lebensjahres der Kinder
Insbesondere
Erziehungsberechtigte mit jüngeren Kindern im Alter von 2 – 4 Jahren nehmen
bisher zur Eingewöhnung der Kinder gerne Betreuungsangebote der Spielkreise in
Anspruch. Die Kinderstunde Bad Essen bietet zurzeit vormittags eine Betreuung
an zwei bzw. drei Wochentagen an, der Spielkreis Wehrendorf ein
Schnupperbetreuungsangebot an zwei Nachmittagen.
Mit dem Gesetz zur
Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (Nds. KiTaG) vom 22.
Juni 2018 hat das Land Niedersachsen zum 01. August 2018 den Besuch eines
Kindergartens für Kinder mit Vollendung des dritten Lebensjahres beitragsfrei
gestellt. Somit sind Erziehungsberechtigte ab dem dritten Lebensjahr ihres
Kindes von der Zahlung eines Elternbeitrages freigestellt worden, wenn ihr Kind
ein Betreuungsangebot nutzt, das den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
in einer Kindertagesstätte erfüllt, d.h. eine Betreuung von mindestens vier
Stunden an fünf Tagen pro Woche gewährleistet. Daher gilt die Beitragsfreiheit
nicht für Familien, die sich persönlich entschieden haben, für ihr Kind nur ein
Schnupperangebot im Spielkreis in Anspruch zu nehmen oder die auf ein
Spielkreisangebot ausgewichen sind, da der gewünschte Platz im Kindergarten
nicht zur Verfügung stand.
In der konsequenten
Umsetzung der Beitragsfreiheit haben Erziehungsberechtigte mit dreijährigen
Kindern für den tageweisen Besuch eines Spielkreises einen Elternbeitrag zu
zahlen, während der Besuch des Kindergartens an fünf Tagen pro Woche mit einer
täglichen Betreuungszeit von bis zu acht Stunden beitragsfrei möglich wäre.
Diese Rechtslage lässt erwarten, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in
Spielkreisen ganz deutlich nachlässt und seitens der Erziehungsberechtigten
Ansprüche auf einen Kindergartenplatz geltend gemacht werden. Bei Umwandlung
des Spielkreisangebotes der Kinderstunde Bad Essen in ein Regelangebot können
statt bisher 30 Kinder nur noch 15 Kinder betreut werden.
Daher sollte eine Gleichstellung
der Erziehungsberechtigten des Spielkreises mit denen des Kindergartens
erfolgen, indem über die Gemeinde Bad Essen eine Beitragsfreistellung mit
Vollendung des 3. Lebensjahres rückwirkend zum 01. August 2018 sichergestellt
wird. Die hierdurch entstehenden jährlichen Mehrkosten werden in Abhängigkeit
vom Alter der Kinder des Spielkreises mit maximal 15.000 € kalkuliert.
2)
Aufstockung
einer Kleingruppe auf die Regelgruppengröße im Ev.-lt. Nikolaikindergarten Bad
Essen
Im Kindergartenjahr 2018/19
wurde die zwischenzeitlich wieder eingerichtete dritte Regelkindergartengruppe
im Ev.-lt. Nikolaikindergarten Bad Essen erneut auf eine Kleingruppe mit 10
Kindern reduziert. Die räumlichen Voraussetzungen für eine Aufstockung als
Regelkindergartengruppe sind gegeben, eine personelle Verstärkung mit einer
zweiten pädagogischen Fachkraft ist jedoch erforderlich.
Wie oben bereits
beschrieben besteht aktuell aufgrund von Zuzügen eine Warteliste für einen
Kindergartenplatz. Unter den Kindern auf der Warteliste für einen
Vormittagsplatz sind auch zugezogene Kinder, die bereits im nächsten Sommer die
Schule besuchen werden bzw. bei denen ein Kindergartenbesuch aus pädagogischen
Gründen wichtig wäre. Da aufgrund der aktuellen Kinderzahlen im nächsten Kindergartenjahr
erheblicher Mehrbedarf besteht, wird die dritte Gruppe als Regelgruppe auch im
nächsten Kindergartenjahr und darüber hinaus erforderlich sein. Daher wird
vorgeschlagen, die derzeitige Kleingruppe bereits mit Beginn des Jahres 2019
(voraussichtlich 01.02.2019) auf eine Regelgruppe mit 25 Kindergartenplätzen
aufzustocken. Die Abrechnung der Mehrkosten erfolgt auf der Grundlage des
bestehenden Betriebskostenvertrages mit dem Kirchenkreis Bramsche. Bei
Vollbelegung der aufgestockten Gruppe belaufen sich die voraussichtlichen
jährlichen Mehrkosten auf ca. 60.000 €.
3)
Anbau
einer Kindergartengruppe am Ev.-lt. Kindergarten Springlebendig Wehrendorf
Die
Betreuungssituation in der Ev.-lt. Kindertagesstätte Wehrendorf ist aufgrund
von vergleichsweise hohen Geburtenzahlen in Wehrendorf sowie aufgrund von
Zuzügen und Nachfragen aus anderen Ortschaften besonders angespannt. Vor diesem
Hintergrund ist in der Kindertagesstätte Wehrendorf zunächst ein
Kinderspielkreis und mit Beginn des Kindergartenjahres 2017/18 eine volle
Nachmittagsgruppe eingerichtet worden. Vor diesem Hintergrund sowie eines
weiteren Nachfragedruckes mit Baureife des Baugebietes im Ortelbruch wird der
Anbau einer weiteren dritten Kindergartengruppe an der Kindertagesstätte
Wehrendorf vorgeschlagen. Das Außengelände bietet ausreichend Platzreserven für
erforderliche räumliche Ergänzungen. Im Hinblick auf zunehmend längere
Betreuungszeiten sind im Rahmen der vorgeschlagenen Erweiterungsmaßnahmen
erforderliche zusätzliche Räumlichkeiten für die pädagogische Arbeit eingeplant
worden. Das Architekturbüro Leiwe erarbeitet erste Planunterlagen für den Anbau
einer Kindergartengruppe an der Kindertagesstätte Wehrendorf. Diese werden
einschließlich einer ersten Kostenschätzung in der Sitzung des Kinder- und
Jugendausschusses vorgestellt. Fördermittel des Landes für den Ausbau von
Kindergartengartenplätzen stehen aktuell nicht zur Verfügung. Mit dem Ev.-lt.
Kirchenkreis Bramsche werden Gespräche über eine finanzielle Beteiligung
geführt. Als Bauzeit ist ein Zeitraum von ca. einem Jahr einzuplanen, so dass
ein zusätzliches Angebot Anfang 2020 in Betrieb gehen könnte.
4)
Anbau
einer Krippengruppe am Ev.-lt. Nikolaikindergarten Bad Essen
Die Gemeinde Bad
Essen hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich in direkter Anbindung an die
Kindergärten oder in fußläufiger Anbindung insgesamt sechs Krippenstandorte
entwickelt und mit inzwischen 150 tatsächlichen Krippenplätzen eine
vergleichsweise gute Ausstattung mit Krippenplätzen erreicht. Dennoch ist
festzustellen, dass die Nachfrage nach Krippenplätzen kontinuierlich weiter
steigt und auch die Kinderzahlen pro Jahrgang gegenüber den Vorjahren wieder
gestiegen sind, so dass weitere Angebote für Kinder unter drei Jahren
geschaffen werden müssen. Da die Kindertagesstätte Bad Essen bisher über kein
angebundenes Krippenangebot verfügt und das Außengelände ausreichend groß ist,
sollte hier ein zusätzliches Krippenangebot geschaffen werden. Das
Architekturbüro Leiwe hat bereits einen Planungsentwurf zur Anbindung einer
Krippengruppe erstellt und diesen mit dem Kirchenkreis Bramsche als Träger der
Einrichtung und der Ev.-lt. Kirchengemeinde Bad Essen als Eigentümerin des
Gebäude unter Beteiligung der Gemeindeverwaltung abgestimmt.
Zur Entzerrung der
Verkehrssituation zu den Stoßzeiten sieht der Entwurf eine Anbindung des
Krippengebäudes an den öffentlichen Stellplatz südlich des Ev.-lt.
Gemeindehauses vor. Zudem ist in dem Entwurf ein für die gesamte Einrichtung
nutzbarer zusätzlicher Intensivraum für Kleingruppen (z.B. vorschulische
Sprachförderung) vorgesehen. Evtl. weitere erforderliche Ausbaumaßnahmen im
Krippenbereich sind ebenfalls bereits skizziert worden.
Dieser Entwurf
(Grundriss Anlage 3, Lageplan Anlage 4) wird aktuell mit dem niedersächsischen
Landesjugendamt hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit abgestimmt. Die
voraussichtlichen Baukosten belaufen sich nach einer ersten überschlägigen Kostenschätzung auf ca. 560.000 €.
Hinzukommen noch Aufwendungen für Arbeiten auf dem Außengelände sowie für die
Inneneinrichtung der Krippe. Zudem ist abzustimmen, in welchem Rahmen sich der
Kirchenkreis Bramsche als Betreiber an den Aufwendungen beteiligt. Verwaltungsseitig ist vorgesehen, vorsorglich
einen Antrag beim Land Niedersachsen nach der Richtlinie zur Förderung des
Ausbaus der Tagesbetreuung für Kindern unter drei Jahren (RAT V) zu stellen, da
die Fördermittel des Landes bereits weitgehend gebunden sind. Nach RAT V
gewährt das Land Niedersachsen einen Zuschuss in Höhe von 12.000 € pro
geschaffenem Krippenplatz. Demzufolge ergäbe sich ein Zuschuss des Landes in
Höhe von 180.000 € für den Krippenanbau.
Als Bauzeit ist ein
Zeitraum von ca. einem Jahr einzuplanen, so dass ein zusätzliches Angebot
Anfang 2020 in Betrieb gehen könnte.
Über den aktuellen
Sachstand zu den verschiedenen vorgeschlagenen Maßnahmen wird in der Sitzung
des Kinder- und Jugendausschusses am 04. Dezember 2018 berichtet.
Anlagen:
Anlage 1: Einwohnerzahlen – aufgeschlüsselt nach Ortschaften und Grundschulstandorten – Stand: 11.10.2017
Anlage 2: Einwohnerzahlen – aufgeschlüsselt nach Ortschaften und Grundschulstandorten – Stand: 10.10.2018
Anlage 3: Anbau einer Krippengruppe am Ev.-lt. Nikolaikindergarten Bad Essen, Grundrisse und Ansichten
Anlage 4: Anbau einer Krippengruppe am Ev.-lt. Nikolaikindergarten Bad Essen, Lageplan und Außenanlagen
Anlage 5: Anbau einer Kindergartengruppe am Ev.-lt. Kindergarten „Springlebendig“ Wehrendorf, Grundrisse und Ansichten
Anlage 6: Anbau einer Kindergartengruppe am Ev.-lt. Kindergarten „Springlebendig“ Wehrendorf, Lageplan und Außenanlagen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Bad Essen beschließt folgende Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von 0-6 Jahren in der Gemeinde Bad Essen:
1) Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Trägern die Freistellung der Erziehungsberechtigten von der Zahlung eines Elternbeitrages bei Besuch eines Spielkreises in der Gemeinde Bad Essen mit Vollendung des dritten Lebensjahres entsprechend den niedersächsischen Regelungen zur Beitragsfreistellung für den Besuch eines Kindergartens rückwirkend zum 01. August 2018 umzusetzen.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Ev.-lt. Kirchenkreis Bramsche als Trägerin des Ev.-lt. Nikolaikindergartens Bad Essen auf der Grundlage des bestehenden Trägervertrages eine Aufstockung der bisherigen Kindergartenkleingruppe auf eine Regelkindergartengruppe zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu veranlassen.
3) Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zum Anbau einer Kindergartengruppe an der Kindertagesstätte Wehrendorf einschließlich Kostenschätzung zu konkretisieren, Gespräche mit dem Ev.-lt. Kirchenkreis Bramsche als Trägerin der Einrichtung zur Mitfinanzierung zu führen, die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsplanentwurf 2019 vorzusehen und die Angelegenheit dem Verwaltungsausschuss Anfang 2019 zur Entscheidung vorzulegen.
4) Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zum Anbau einer Krippengruppe am Nikolaikindergarten Bad Essen einschließlich Kostenschätzung zu konkretisieren, Gespräche mit dem Ev.-lt. Kirchenkreis Bramsche als Trägerin der Einrichtung zur Mitfinanzierung zu führen, die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsplanentwurf 2019 vorzusehen, einen Förderantrag nach der „Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Tagesbetreuung für Kindern unter drei Jahren (RAT V)“ zu stellen und die Angelegenheit dem Verwaltungsausschuss Anfang 2019 zur Entscheidung vorzulegen.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag:
Haushaltsplan 2019 |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |