- Durchführung durch die Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) -
Die im beigefügten
Lageplan gekennzeichnete Fläche in der Gemarkung Harpenfeld ist im
Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Aus Sicht der Gemeinde ist
es aufgrund der nach wie vor hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken
wünschenswert, diese Flächen weiterzuentwickeln und einen entsprechenden
Bebauungsplan mit der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) aufzustellen.
Die betreffenden
Flurstücke befinden sich wie folgt im privaten Eigentum:
Flur |
Flurstück |
Flächengröße |
Eigentümer |
15 |
10 |
5.751 m² |
Clara Kuddes, Damme, und Sabine Rothert, Harpenfeld |
15 |
40/10 |
12.336 m² |
Jobst Kerkhof, Harpenfeld |
15 |
41/2 |
1.173 m² |
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19.260 m² |
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Nach intensiven
Verhandlungen, über die regelmäßig in den gemeindlichen Gremien berichtet
wurde, konnte jetzt Einigkeit über einen Flächenerwerb durch die Kommunale
Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) erzielt werden.
Die
Grundstückseigentümer sind bereit, die oben bezeichneten Flurstücke, jeweils
abzüglich der Grundfläche eines zukünftigen Baugrundstückes, welches im
Privateigentum verbleiben soll, zu einem Kaufpreis von 30,00 €/m², zuzüglich
Notar- und Gerichtskosten, an die KSG zu veräußern. Die KSG wird die gesamte
Fläche erschließen und damit eine Wohnbebauung möglich machen. Die Verkäufer
verpflichten sich, die anfallenden Erschließungskosten für das in ihrem
Eigentum verbleibende spätere Baugrundstück nach Ausbau abzulösen.
Die Finanzierung
des Kaufpreises in Höhe von ca. 560.000 € und der voraussichtlichen
Erschließungskosten in Höhe von ca. 1.040.000 € ist durch eine Kreditaufnahme
möglich. Der zu bewältigende finanzielle Aufwand beläuft sich auf insgesamt auf
ca. 1.600.000 €.
Für eine
Kreditaufnahme durch die KSG ist die Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch
die Gemeinde Voraussetzung. Weiterhin ist der Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages, siehe Anlage, zwischen KSG und Gemeinde erforderlich.
Sofern der
Grunderwerb und die Erschließungsmaßnahmen getätigt werden sollen, müsste der
Gemeinderat der Übernahme einer Bürgschaft sowie dem Abschluss des städtebaulichen
Vertrages zustimmen. Darüber hinaus sollte ein Beschluss zur Aufstellung eines
verbindlichen Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes
(WA) vorbereitet werden.
Anlagen:
- Lageplan
- Städtebaulicher
Vertrag
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat stimmt dem Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages zwischen der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft
Wittlage mbH (KSG) und der Gemeinde Bad Essen nach dem vorliegenden Entwurf zu.
2. Zur Finanzierung des Grunderwerbes und der
Erschließungsmaßnahmen übernimmt die Gemeinde Bad Essen eine Bürgschaft
zugunsten der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH
(KSG) in Höhe von 1.600.000 €.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren
zur Aufstellung eines verbindlichen Bebauungsplanes zur Ausweisung eines
Allgemeinen Wohngebietes (WA) für den im vorliegenden Lageplan aufgezeigten
Geltungsbereich einzuleiten.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag:
Finanzierung KSG/Bürgschaft Gemeinde |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |