Betreff
Neufassung der Friedhofssatzung für die Gemeinde Bad Essen
Vorlage
BV/FD2/2018/079
Aktenzeichen
67 50 00
Art
Beschlussvorlage

Das Land Niedersachsen hat das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) in verschiedenen Punkten ergänzt und geändert. Auf Grundlage des geänderten BestattG muss die Friedhofssatzung der Gemeinde Bad Essen angepasst werden. Die gesetzlichen Änderungen sind teilweise bereits am 29.06.2018, dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes, in Kraft getreten. Ein Teil der Regelungen tritt erst zum 01.01.2019 in Kraft.

 

Die Gesetzesänderungen betreffen insbesondere die Regelungen zur Leichenschau, zur klinischen und anatomischen Sektion und Leichenöffnung, zur Ausstellung von Leichen, zum Zeitpunkt der Urnenbeisetzung sowie die Regelungen für Ausgrabungen und Umbettungen und das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit.

 

Die Verwaltung hat die durch die gesetzlichen Änderungen notwendige Anpassung der Friedhofssatzung zum Anlass genommen, weitere Regelungen der Satzung den aktuellen Entwicklungen im Bestattungswesen anzupassen. Zur besseren Lesbarkeit wird die Friedhofssatzung der Gemeinde Bad Essen deshalb als Neufassung beschlossen.

 

 


Anlagen:

Neufassung der Friedhofssatzung

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Essen beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung für die Gemeinde Bad Essen in der vorliegenden Fassung.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: