Das
Land Niedersachsen hat das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und
Friedhofswesen (BestattG) in verschiedenen Punkten ergänzt und geändert. Auf
Grundlage des geänderten BestattG muss die Friedhofssatzung der Gemeinde Bad
Essen angepasst werden. Die gesetzlichen Änderungen sind teilweise bereits am
29.06.2018, dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes, in Kraft getreten. Ein
Teil der Regelungen tritt erst zum 01.01.2019 in Kraft.
Die
Gesetzesänderungen betreffen insbesondere die Regelungen zur Leichenschau, zur
klinischen und anatomischen Sektion und Leichenöffnung, zur Ausstellung von
Leichen, zum Zeitpunkt der Urnenbeisetzung sowie die Regelungen für
Ausgrabungen und Umbettungen und das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer
Kinderarbeit.
Die
Verwaltung hat die durch die gesetzlichen Änderungen notwendige Anpassung der
Friedhofssatzung zum Anlass genommen, weitere Regelungen der Satzung den
aktuellen Entwicklungen im Bestattungswesen anzupassen. Zur besseren Lesbarkeit
wird die Friedhofssatzung der Gemeinde Bad Essen deshalb als Neufassung
beschlossen.
Anlagen:
Neufassung der Friedhofssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Bad Essen beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung für die Gemeinde Bad Essen in der vorliegenden Fassung.