A. Schulen: Pauschalmittel

 

Für das Haushaltsjahr 2019 sind

 

im Primarbereich       31,62 € pro Schüler/in und

im Sek. I-Bereich       49,98 € pro Schüler/in

 

für

 

  • Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände,
  • Geschäftsausgaben sowie
  • Lehr- und Unterrichtsmittel der Schule

 

eingeplant worden.

 

Für die Beschaffung von Lehr- und Unterrichtsmaterialien zur Differenzierung im Rahmen der Inklusion sowie die Vermittlung von Deutschsprachkenntnissen wurden außerdem 153,00 € pro Klasse eingeplant.

 

Die Schulen stellen der Volkshochschule Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. Aufgrund einer Empfehlung des Fachausschusses wird hierfür jährlich ein zusätzlicher Betrag in Höhe von insgesamt 1.150,00 € bereitgestellt.

 

Die Schulen entscheiden selbständig über die Verwendung der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.

 

Außerdem wurden aufgrund der Folgekosten im Bereich „Neue Technologien“ pro Schüler/in 15,00 € berücksichtigt. Im Gegenzug wurde  eine Zuwendung vom Land in Höhe von 6,00 € pro Schüler/in eingeplant (Zahlbetrag 2018: 6,00 € je Schüler/in). Aus diesen Mitteln wird u.a. der Beitrag zum Verein „Netzwerkbetreuung in der Region Osnabrück e.V.“  sichergestellt. Aufgabe des Vereins ist u.a. der EDV-Support in den Schulen. Aufgrund der vermehrten Einführung von digitalen Medien in den Schulen ist eine Personalverstärkung im Verein erforderlich. Dies führt zu einer Kostensteigerung für die Mitglieder. Der Betrag wurde entsprechend angepasst. 

 

Für die unter A. aufgeführten Positionen sind demzufolge für die Schulen folgende Beträge in den Haushaltsplan 2019 eingestellt worden:

 

 

Aktuelles Jahr

Vorjahr

 

 

 

Grundschule Bad Essen

15.200 €

13.900 €

Grundschule Lintorf

13.400 €

12.300 €

Grundschule Wehrendorf

3.600 €

3.300 €

Oberschule

41.300 €

39.500 €

 

 

(Produkte 21110 und 21610, Sachkonten 422200, 427100, 443100).

 

 

B. Schulen: Unterhaltung der Gebäude und baulichen Anlagen

 

Für die Unterhaltung der Grundstücke und der baulichen Anlagen sind folgende Haushaltsmittel eingeplant worden:

 

Schule

 

Euro

Produkt

GS Bad Essen

- laufende Unterhaltungsarbeiten

- Brandschutzmaßnahmen lt. Protokoll

- Sicherung des Außengeländes

- Erneuerung Eingangstür

35.000

15.000

10.000

8.000

21110

GS Lintorf

- laufende Unterhaltungsarbeiten

- Fluchtweg, barrierefreier Zugang südlich der Aula

- Fußboden Schulküche + Maßnahmen gegen Feuchtigkeit

- Brandschutzmaßnahmen lt. Protokoll

 

Noch aufzunehmen:

- Erneuerung Heizkessel (Bj. 1993)

(Zuschuss innogy)

35.000

25.000

 

20.000

 

15.000

 

 

60.000

(7.000)

21110

GS Wehrendorf

- laufende Unterhaltungsarbeiten

- Akustik (Schallschutz) Eingangs-bereich

15.000

7.500

21110

Oberschule

- laufende Unterhaltungsarbeiten

- Brandschutzmaßnahmen lt. Protokoll

40.000

40.000

21610

 

Gesamtkosten

265.500

 

 

Brandschutz

In 2018 wurden mit der Brandschutzprüferin des Landkreises Osnabrück Begehungen in den Grundschulen Bad Essen und Lintorf, sowie in der Oberschule Bad Essen durchgeführt. Sobald die Protokolle über die Begehungen vorliegen, sollen erste Maßnahmen zum Brandschutz umgesetzt werden. Eine Begehung der Grundschule Wehrendorf steht noch aus.

 

Grundschule Bad Essen

Die Außenanlagen der Grundschule Bad Essen dienen in den Abendstunden und an den Wochenenden oft als Treffpunkt von Personen/Gruppen. Dabei kommt es des Öfteren zu Beschädigungen und Verunreinigungen (Vandalismus) sowohl an den Gebäuden als auch an den Außenanlagen. Hinterlassene Glasscherben stellen am nächsten Morgen eine Gefahr für die Schülerinnen und Schüler dar. Es ist daher eine Sicherung des Geländes, insbesondere der nicht einsehbaren Fläche zwischen Schulgelände und Sporthalle, durch einen Zaun vorgesehen.

 

Die Haupteingangstür zum Gebäude ist aufgrund des Alters und des technischen Zustandes zu erneuern. 

 

 

Grundschule Lintorf

Im Rahmen der Brandschutzbegehung wurde festgestellt, dass südlich der Aula ein Fluchtweg geschaffen werden muss. Der Weg kann auch als barrierefreier Zugang für den Bereich der Aula und der angrenzenden Räume genutzt werden. Bei der Begehung der Grundschule Lintorf durch den Kinder- und Jugendausschuss am 26.09.2018 wurde diese Maßnahme bereits vorgestellt.

 

Der Fußbodenbelag in der Schulküche ist zu erneuern. Aufgrund von Feuchtigkeitsschäden sind darüberhinaus weitere Maßnahmen im Bereich des Fußbodens und an den Wänden erforderlich.

 

Der Heizkessel der Grundschule in Lintorf ist 26 Jahre alt (Baujahr 1993). Bei Wartungsarbeiten wurde darauf hingewiesen, dass es schwierig bis unmöglich sei, in Zukunft erforderliche Ersatzteile zu beziehen. Die gesamten Gebäude der Grundschule werden durch den einen Heizkessel versorgt. Bei Ausfall des Heizkessels gibt es keine andere Alternative der Beheizung der Schule. Unter Berücksichtigung des Alters der Anlage sollte daher eine Erneuerung erfolgen. In diesem Jahr ist voraussichtlich noch eine Förderung durch innogy möglich.

 

 

Grundschule Wehrendorf

Im Eingangsbereich der Grundschule sind Maßnahmen im Bereich der Akustik erforderlich.

 

Als weitere Instandhaltungsmaßnahme beantragt die Schulleitung das Streichen des Treppenhauses. Durch das Treppenhaus ist der Computerraum im Obergeschoss erreichbar. Weitere Räumlichkeiten liegen nicht im Obergeschoss. Ein Neuanstrich wird von hier als nicht erforderlich angesehen.

 

Sofern der beantragte Austausch der Papierhandtuchspender erforderlich ist, wird dieses im Rahmen der pauschalen Haushaltsansätze abgewickelt.

 

 

Schulen: Investive Maßnahmen

 

Für investive Maßnahmen sind darüber hinaus folgende Haushaltsmittel eingeplant worden:

 

 

Schule

 

Ertrag

Euro

Aufwand

Euro

Produkt

Grundschulen

- Digitalpakt / Medienentwicklung

6.000

15.000

21110

Oberschule

- Medienentwicklung und Digitalpakt

- Anbau von 2 Klassenräumen einschl. Planung

- Spielgerät Bewegungspfad (ZILE-Antrag)

8.000

 

 

 

63.600

20.000

 

600.000

 

120.000

21610

 

Gesamtkosten

77.600

755.000

 

 

Digitalpakt /Medienentwicklung

In Zusammenarbeit mit den Schulen und dem Verein „Netzwerkbetreuung in der Region Osnabrück e.V.“ wird derzeit ein Medienentwicklungsplan erstellt. Parallel dazu erarbeiten die Schulen ein individuelles Medienbildungskonzept. Zur Umsetzung erster Maßnahmen und zur Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Digitalpaktes wurden Haushaltsmittel eingeplant.

 

 

Spielgerät Bewegungspfad

Auf dem Gelände der Oberschule (nördlich der Beachvolleyball-Anlage) ist die Erstellung eines Kletter-, Hangel- und Balancierparcours vorgesehen.. Dieses Angebot richtet sich sowohl im Vormittagsbereich, im Rahmen des Ganztags und im Bereich der Inklusion an die jüngeren Kinder der Oberschule, die entsprechende Angebote aus den Grundschulen kennen und in den ersten Jahren an der Oberschule vermissen. Im Nachmittagsbereich und an den Wochenenden soll das Angebot eine Ergänzung zum bisherigen Angebot für Kinder/Jugendliche und Familien darstellen. Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Projekte nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) wurde zum Antragsstichtag 15.09.2018 gestellt. Eine Entscheidung steht noch aus.

 

Oberschule Bad Essen: Anbau von 2 Klassenräumen

In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 26.09.2018 haben Vertreter der Oberschule Bad Essen das pädagogische Konzept der Oberschule und die damit verbundene Raumproblematik ausführlich dargestellt. Es wurde dargelegt, dass zur Umsetzung des Oberschulkonzeptes und der damit verbundenen Differenzierung in mehreren Fächern zur Entschärfung der Raumsituation 2 große Klassenräume benötigt werden.

 

Bei den Planungen wurden die Aspekte Schaffung von zwei Klassenräumen sowie die Errichtung eines Fahrstuhls zur Herstellung von Barrierefreiheit der im Obergeschoss des Altbaus befindlichen Klassen- und Fachräume berücksichtigt. Als Standort bietet sich die Fläche zwischen dem Neubau und dem östlich dahinterliegenden Altbau (als Anbau an den Altbau) an. Der erste Planentwurf wird als Anlage 1 beigefügt.

 

 

 

C. Schulen: Einrichtungsgegenstände und Anschaffungen

 

Für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen sind unter Berücksichtigung der Anträge der Schulen folgende Haushaltsmittel eingeplant worden (s. nachfolgende Aufstellung sowie die als Anlage beigefügten Anträge der Schulen):

 

Schule

Erläuterung

Euro

Produkt

GS Bad Essen

Beamer Aula (Aufstockung Etat 2018)

Bestuhlung Aula

Bestuhlung Musikraum

Lehrerschränke in Klassen

(s. Anlage 2)

1.100

22.000

2.100

5.000

21110

GS Lintorf

Dokumentenkameras

Laptops für die Schulleitung

Neuerstellung Homepage

Einzeltische Inklusion

Ausstattung Bereich Ganztag und Betreuung

Herde Schulküche

(s. Anlage 3)

1.200

1.200

1.800

4.000

2.000

 

800

21110

GS Wehrendorf

Laptops etc.

Dokumentenkamera

weitere Ausstattungsgegenstände

(s. Anlage 4)

1.500

750

1.250

 

21110

Oberschule

Sicherheitsschrank für Gasflaschen (NTW)

Netzgeräte Stromversorgung (NTW)

Ersatzbeschaffung Mobiliar

Präsentationstechnik PC-Raum

(s. Anlage 5)

4.900

 

5.000

10.000

3.000

21610

 

Die von den Schulen beantragten Ausstattungsgegenstände wurden berücksichtigt.

 

Grundschule Bad Essen

Die Schulleitung der Grundschule Bad Essen beantragt eine neue Bestuhlung der Aula, da der momentane Bestand nicht mehr dem heutigen Standard entspreche.

Die Stühle sind optisch sicherlich nicht mehr auf dem neuesten Stand; funktional aber durchaus noch in Ordnung.

 

 

 

D. Kreismusikschule, Volkshochschule, Kunstschule

 

Bei den Produkten

 

Volkshochschule

Produkt 27110

Öffentliche Bücherei

Produkt 27210

Kreismusikschule

Produkt 28110

 

sind gegenüber dem Vorjahr keine inhaltlichen Änderungen aufgetreten.

 

 

E. Sportbereich

 

1. Zuschüsse an Sportverbände und Sportvereine (Produkt 42110)

 

25.500 €   Sportförderung für Kinder und Jugendliche

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 wurde eine Erhöhung der Zuschüsse auf 15,00 € für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre beschlossen. 

 

 

20.000 €    Zuschuss Sportvereine für die Sportplatzpflege

 

Die Bewirtschaftung, Unterhaltung und Bewässerung der Sportplätze wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2003/2004 auf die Sportvereine übertragen. Der Pflege- und Unterhaltungsaufwand stellt für die Vereine eine enorme finanzielle Belastung da. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 wurde daher ein Zuschuss an die Breitensportvereine in Höhe von 5.000 € je Sportplatz als Berechnungsgröße beschlossen.

 

Der SV Wimmer hat mit Antrag vom 30.01.2019 die Bereitstellung und Kostenübernahme einer Beregnungsanlage für den Rasenplatz an der Sporthalle in Wimmer beantragt (Anlage 6). Haushaltsmittel wurden hierfür nicht eingeplant.

 

 

2. Sportplätze / Skateranlage (Produkt 42410)

 

107.000 € Erneuerung Skateranlage

 

Die Skateranlage an der Schulallee wurde 1999 errichtet. Aufgrund des Alters, des häufigen Gebrauchs und der kontinuierlichen Belastung durch die Witterung weisen die Rampen und der Asphalt viele Unebenheiten auf. In den letzten Jahren mussten bereits vermehrt die Befestigungen (Nieten) erneuert werden. Inzwischen sind die Nietlöcher ausgefranst, so dass eine Befestigung nicht mehr möglich ist bzw. sich schnell wieder löst. Dadurch entstehen zwischen den einzelnen Elementen der Rampen immer größere Zwischenräume und die Anfahrkeile liegen nicht mehr auf dem Asphalt, so dass sich hier Stolperfallen entwickeln.

 

Aus Sicherheitsgründen sind daher umfangreiche Unterhaltungsarbeiten sowohl an den Rampen wie auch am Asphalt erforderlich. Weiterhin entspricht die vorhandene Anlage nicht mehr den aktuellen Standards und Sicherheitsanforderungen.

 

Die für 2017 und 2018 gestellten Förderanträge im Rahmen der ZILE-Richtlinie wurden abgelehnt. Im September 2018 wurde ein erneuter Antrag gestellt. Eine Entscheidung hierüber steht noch aus.

 

 

Kunstrasenplatz

Im Rahmen der Sitzung des Ortsrates Lintorf am 24.10.2018 wurde durch einen Vertreter des  VfL Lintorf die vom Verein ermittelten Daten zur Erstellung eines Kunstrasenplatzes vorgestellt. Ziel sei die Errichtung eines Kunstrasenplatzes in Lintorf.  Als möglicher Standort wird seitens des VfL Lintorf die Fläche an der Lintorfer Straße (jetzt Tennenplatz) gesehen.  Der Antrag auf Errichtung eines Kunstrasenplatzes wurde am 12.12.2018 durch die Vorsitzende des VfL per E-Mail bei der Verwaltung eingereicht.

 

Bei der Errichtung eines Kunstrasenplatzes ist von Kosten in Höhe von rund 700.000 € auszugehen; bei bereits vorhandenem passenden Untergrund kann sich eine  Kostenersparnis von rund 165.000 € ergeben. Zu berücksichtigen ist, dass jeweils spätestens nach ca. 12 – 15 Jahren (je nach Abnutzung) der Belag zu erneuern ist. Hierbei ist von Kosten in Höhe von ca. 265.000 € auszugehen. Weiterhin wäre die Standortfrage bzw. die Frage nach ein oder zwei Standorten zu klären. Eine Beratung in einer der nächsten Sitzungen des Kinder- und Jugendausschusses ist vorgesehen.

 

 

4. Hallenbad Lintorf  (Produkt 42420)

 

95.000 € Unterhaltungskosten

 

Neben den laufenden Unterhaltungsarbeiten sind aufgrund von Feuchtigkeitsschäden im Estrich die Duschen im Saunabereich zu sanieren.

 

Darüber hinaus wurden Planungskosten für die Sanierung des Hallenbades (Badewassertechnik und Beckenanlage) eingeplant (s. bisherige Beratungen im Kinder- und Jugendausschuss), um im Zuge des zu erwartenden Sportstättensanierungsprogramms des Landes einen entsprechenden Förderantrag stellen zu können.

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Vorentwurf Anbau 2 Klassenräume Oberschule

Anlage 2: Antrag der Grundschule Bad Essen

Anlage 3: Antrag der Grundschule Lintorf

Anlage 4: Antrag der Grundschule Wehrendorf

Anlage 5: Antrag der Oberschule Bad Essen

 


Beschlussvorschlag:

a)        Der Ausschuss stimmt den Haushaltsansätzen, die in den Zuständigkeitsbereich des Kinder- und Jugendausschusses fallen, zu / mit folgenden Änderungen zu.

 

b)        Die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen und Anschaffungen sind in 2019 durchzuführen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen im Haushaltsplanentwurf  zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: