Die Zuständigkeit für
die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude der
Kindertagesstätten in Brockhausen, Lintorf und Wittlage liegt bei der Gemeinde
Bad Essen, während der Betrieb durch die Kinderland Bad Essen gGmbH erfolgt.
Die bisher erfolgte
Abwicklung der Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres vor der
Einschulung ist zum 01. August 2018 mit der Einführung der Beitragsfreiheit für
den Besuch einer Kindertagesstätte mit Vollendung des dritten Lebensjahres
durch das Land Niedersachsen entfallen. Die Träger der Kindertagesstätten
erhalten zur Kompensation der wegfallenden Elternbeiträge vom Land
Niedersachsen im Rahmen der Finanzhilfe eine erhöhte Personalkostenpauschale
(zurzeit 55 %).
Zudem werden die
Zuschüsse für die konfessionellen und freien Kindergärten und Krippen sowie die
Verlustabdeckung für die Kinderland Bad Essen gGmbH im gemeindlichen
Haushaltsplan nachgewiesen.
Aufgrund
statistischer Vorgaben des Landes Niedersachsen erfolgt im Haushaltsplan eine
weitere Differenzierung im Bereich Kinderhilfe und -betreuung auf verschiedene
Produkte:
36110 Förderung von
Kindern in Tageseinrichtungen
36120 Förderung von
Kindern in Tagespflege
36510
Tageseinrichtungen für Kinder
36700
Familienservicebüro
36110 Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen
Die Aufwendungen, die
durch die Übernahme der Elternbeiträge von einkommensschwächeren Familien
verursacht werden, sind bei dem Produkt 36110 (Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen) geplant worden. Die Aufwendungen werden im Rahmen einer
Spitzabrechnung im Folgejahr vom Landkreis Osnabrück erstattet. Der Ansatz auf
der Ertragsseite und der Aufwandsseite ist ggü. dem Vorjahr deutlich reduziert
kalkuliert worden, da die Zahlung und damit die Übernahme von Elternbeiträgen
nur noch für Kinder unter drei Jahren relevant ist.. Mit dem Monat der
Vollendung des dritten Lebensjahres greifen die Regelungen der Beitragsfreiheit
des Landes Niedersachsen. In Einzelfällen kommt es auch bei den über
Dreijährigen zu Übernahmen, wenn die tägliche Betreuungszeit mehr als acht
Stunden umfasst.
36120 Förderung von Kindern in Tagespflege
Die Aufwendungen, die
durch die Vermittlung von öffentlich-rechtlichen Tagespflegeverhältnissen
(Tagesmütter und –väter) verursacht werden, sind bei dem Produkt 36120
(Förderung von Kindern in Tagespflege) geplant worden. Die nach Abzug der für
die Tagespflege zu zahlenden Elternbeiträge noch offenen Aufwendungen wurden in
der Vergangenheit im Rahmen einer Spitzabrechnung vom Landkreis Osnabrück
erstattet. Mit der Ende 2017 zwischen dem Landkreis Osnabrück und den
kreisangehörigen Kommunen vereinbarten „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und Tagespflege“ werden diese Erstattungen nach einem
Übergangszeitraum bis 2020 pauschaliert.
36700 Familienservicebüro
Die Gemeinde Bad
Essen hält ein Familienservicebüro als Anlauf- und Auskunftsstelle für alle
Fragen rund um die Kinderbetreuung vor. Neben Informationen über vorhandene
Betreuungsangebote erfolgt auch die Vermittlung von Betreuungsangeboten.
Weiterhin werden über das Familienservicebüro die Besuche der Familien mit
neugeborenen Kindern organisiert (Babybesuchsdienst). Zudem planen die
Mitarbeiterinnen des Familienservicebüros zusammen mit den Kolleginnen aus den
Gemeinden Bohmte und Ostercappeln die jährlichen Aktivitäten und Treffen des
Netzwerkes „Frühe Hilfen Wittlager Land“.
Die Finanzierung des
Familienservicebüros erfolgt durch eine Pauschale des Landkreises Osnabrück/des
Landes Niedersachsen. Die direkten Zahlungen sind beim Produkt 36700
Familienservicebüro dargestellt.
36510 Tageseinrichtungen für Kinder
Zu einigen Ansätzen
im Teilergebnisplan und Teilfinanzplan 36510 Tageseinrichtungen für Kinder sind
folgende Erläuterungen zu geben:
A) Teilergebnishaushalt
314999 SU Zuweisungen
und Zuschüsse für laufende Zwecke
Der im
Haushaltsplan 2019 beim Sachkonto 314200
ausgewiesene Betrag in Höhe von 920.000 € ist der erwartete Finanzierungsanteil
des Landkreises Osnabrück für die Kindertagesstätten auf der Grundlage der im
Dezember 2017 geschlossenen „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die
Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und
Tagespflege“.
Zum 01. August 2018
hat das Land Niedersachsen die Eltern von Kindern in Kindergärten und Krippen
mit Vollendung des dritten Lebensjahres von der Zahlung eines Elternbeitrages
freigestellt. Die Einnahmeausfälle der Träger sollen durch eine Erhöhung der
Personalkostenpauschale des Landes von 20 % auf zurzeit 55 % direkt an die
Träger kompensiert werden. Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung sind unter
314100 keine Zahlungen des Landes Niedersachsen mehr für das letzte
beitragsfreie Kindergartenjahr vor der Einschulung veranschlagt (Auslaufen der
Regelung zum 31. Juli 2018).
429999 SU
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Ausgewiesen sind hier
die Unterhaltungskosten (421100) für die Kindergärten Brockhausen, Lintorf,
Wehrendorf, Wittlage und die Krippen Brockhausen, Wittlage, Wehrendorf und
Lintorf sowie die laufenden Bewirtschaftungskosten (424100) der Kindergärten
Brockhausen, Lintorf, Wittlage und der Krippen Brockhausen und Wittlage.
Aufgrund der rechtlichen Vorgaben sind Haushaltsmittel für Beschaffungen in den
Kindergärten, die keine reinen Ersatzbeschaffungen sind, sondern eher der
„investiven“ Unterhaltung dienen, grds. dem Teilfinanzhaushalt zugeordnet.
Neben den
Aufwendungen für die laufende Unterhaltung der sechs Gebäude sind Mittel für
Sonderunterhaltungsmaßnahmen eingeplant worden. Die Aufwendungen sind bei den
Sachkonten 421100 und 422200 berücksichtigt worden.
Da die Lärmsituation
in den Kindertagesstätten sowohl für die Kinder aber insbesondere auch für die
Mitarbeiterinnen eine Gefährdung im Sinne des Arbeitsschutzes darstellt, soll
in der Kindertagesstätte Wittlage mit dem Einbau neuer Akustikelemente
fortgefahren werden. In der Kindertagesstätte Lintorf sollen im Erdgeschoss in
Fortsetzung der im vergangenen Jahr begonnenen Maßnahme neue Fensterelemente,
die dem aktuellen energetischen Standard entsprechen, eingebaut werden. Darüber
hinaus sind Maßnahmen zum Sonnenschutz geplant.
In der
Kindertagesstätte Wittlage ist eine Ergänzung der Wegebefestigung auf dem
Außengelände der Krippe geplant. Der ursprünglich bereits im vergangenen Jahr
geplante Austausch des abgängigen Spielturmes auf dem Kindergartenaußengelände
ist zurückgestellt worden, da nach Einschätzung des Teams und der Elternschaft
mit externer Unterstützung eine grundsätzliche Überplanung des Außengeländes
vorab erfolgen soll.
Aufgrund einiger
Einbrüche in den gemeindlichen Kindergärten sind in Abstimmung mit der VGH als
zuständigem Gebäudeversicherer Überlegungen zur Verbesserung des
Einbruchschutzes angestellt worden. Für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen sind
Aufwendungen in Höhe von ca. 10.000 € zu kalkulieren. Diese werden von der
Versicherung mit 50 % bzw. 5.000 € bezuschusst.
439999 SU
Transferaufwendungen
Die Gemeinde Bad
Essen leistet zurzeit auf der Grundlage der geschlossenen Trägerverträge
Betriebskostenzuschüsse an den Kindergartenverbund des Kirchenkreises Bramsche
als Trägerin der Kindergärten in Bad Essen und Wehrendorf, an die Kinderstunde Bad Essen e.V., an die
Charly´s Kinderparadies Bad Essen gGmbH für die Krippen in Bad Essen und
Lintorf, an die Charly´s Kinderparadies Sonnenwinkel gGmbH für den Natur- und
Erlebniskindergarten Sonnenwinkel und die Krippe Sonnenwinkel sowie die
Waldorfkindergärten Melle und Evinghausen und den Kindergarten Börninghausen
(NRW), in denen Bad Essener Kinder betreut werden.
Insgesamt entfällt
auf die Betriebskostenzuschüsse (431800) ein Betrag in Höhe von 1.853500 €.
Ausschlaggebend für den Anstieg der Aufwendungen ist dabei neben den
allgemeinen Kostensteigerungen aufgrund von Tariferhöhungen insbesondere die
ganzjährige Berücksichtigung der Vollbelegung der zwei Kindergartengruppen im
Natur- und Erlebniskindergarten, die Aufstockung der Kindergartenkleingruppe in
der Kindertagesstätte Bad Essen auf eine Regelgruppe sowie eine Übergangslösung
in der Kindertagesstätte Wehrendorf bis zur Inbetriebnahme der neu angebauten
dritten Kindergartengruppe..
Die geplante
Verlustabdeckung für die Kinderland Bad Essen gGmbH (431500) beträgt 1.301.600
€. Die Details sind in der Vorlage zum Wirtschaftsplan 2018 der Kinderland Bad
Essen gGmbH erläutert.
B) Teilfinanzhaushalt
Aufgrund leicht
steigender Geburtenzahlen und zahlreicher Zuzüge von Familien in die Gemeinde
Bad Essen ist zum Kindergartenjahr 2019/20 eine deutlich gestiegene Nachfrage
nach Betreuungsplätzen in Kindergärten und Krippen festzustellen. In seiner
Sitzung am 13. Dezember 2018 hat der Rat der Gemeinde Bad Essen daher
Beschlüsse zur Sicherung und zum Ausbau des Betreuungsangebotes in der Gemeinde
Bad Essen gefasst.
Unter anderem wurde
der Anbau einer Kindergartengruppe an der Kindertagesstätte Wehrendorf sowie
der Anbau einer Krippengruppe an der Nikolai-Kindertagesstätte Bad Essen
beschlossen.
Auf der Grundlage der
vorliegenden Kostenschätzungen und unter Berücksichtigung der finanziellen
Eigenanteile des Ev.-lt. Kirchenkreises Bramsche sind im Haushaltsplanentwurf
2019 650.000 € für den Anbau einer dritten Kindergartengruppe an der
Kindertagesstätte Wehrendorf sowie für den vom niedersächsischen
Landesjugendamt geforderten Mehrzweckraum an der Kita eingestellt worden.
Für den Anbau der Krippengruppe
an der Kindertagesstätte Bad Essen ist ein Investitionszuschuss in Höhe von
550.000 € eingeplant. Vom Land Niedersachsen wurde für den Krippenbau bereits
ein Investitionszuschuss nach der RAT V-Richtlinie in Höhe von 180.000 €
bewilligt, dieser wird jedoch erst im Haushaltsjahr 2020 ausgezahlt und daher
für den Haushaltsplan 2020 eingeplant.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss stimmt den Haushaltsansätzen zu/mit folgenden Änderungen zu.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto Produkte 36110, 36120, 36510, 36700 (Haushaltsplanentwurf 2019) zur
Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |