Betreff
Haushaltsplan 2019: Kindertagesstätten
Vorlage
BV/FD1/2019/086
Art
Beschlussvorlage

 

Die Zuständigkeit für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude der Kindertagesstätten in Brockhausen, Lintorf und Wittlage liegt bei der Gemeinde Bad Essen, während der Betrieb durch die Kinderland Bad Essen gGmbH erfolgt.

Die bisher erfolgte Abwicklung der Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres vor der Einschulung ist zum 01. August 2018 mit der Einführung der Beitragsfreiheit für den Besuch einer Kindertagesstätte mit Vollendung des dritten Lebensjahres durch das Land Niedersachsen entfallen. Die Träger der Kindertagesstätten erhalten zur Kompensation der wegfallenden Elternbeiträge vom Land Niedersachsen im Rahmen der Finanzhilfe eine erhöhte Personalkostenpauschale (zurzeit 55 %).

Zudem werden die Zuschüsse für die konfessionellen und freien Kindergärten und Krippen sowie die Verlustabdeckung für die Kinderland Bad Essen gGmbH im gemeindlichen Haushaltsplan nachgewiesen.

 

Aufgrund statistischer Vorgaben des Landes Niedersachsen erfolgt im Haushaltsplan eine weitere Differenzierung im Bereich Kinderhilfe und -betreuung auf verschiedene Produkte:

 

36110 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

36120 Förderung von Kindern in Tagespflege

36510 Tageseinrichtungen für Kinder

36700 Familienservicebüro

 

 

36110 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Die Aufwendungen, die durch die Übernahme der Elternbeiträge von einkommensschwächeren Familien verursacht werden, sind bei dem Produkt 36110 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen) geplant worden. Die Aufwendungen werden im Rahmen einer Spitzabrechnung im Folgejahr vom Landkreis Osnabrück erstattet. Der Ansatz auf der Ertragsseite und der Aufwandsseite ist ggü. dem Vorjahr deutlich reduziert kalkuliert worden, da die Zahlung und damit die Übernahme von Elternbeiträgen nur noch für Kinder unter drei Jahren relevant ist.. Mit dem Monat der Vollendung des dritten Lebensjahres greifen die Regelungen der Beitragsfreiheit des Landes Niedersachsen. In Einzelfällen kommt es auch bei den über Dreijährigen zu Übernahmen, wenn die tägliche Betreuungszeit mehr als acht Stunden umfasst.

 

 

36120 Förderung von Kindern in Tagespflege

Die Aufwendungen, die durch die Vermittlung von öffentlich-rechtlichen Tagespflegeverhältnissen (Tagesmütter und –väter) verursacht werden, sind bei dem Produkt 36120 (Förderung von Kindern in Tagespflege) geplant worden. Die nach Abzug der für die Tagespflege zu zahlenden Elternbeiträge noch offenen Aufwendungen wurden in der Vergangenheit im Rahmen einer Spitzabrechnung vom Landkreis Osnabrück erstattet. Mit der Ende 2017 zwischen dem Landkreis Osnabrück und den kreisangehörigen Kommunen vereinbarten „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege“ werden diese Erstattungen nach einem Übergangszeitraum bis 2020 pauschaliert.

 

 

36700 Familienservicebüro

Die Gemeinde Bad Essen hält ein Familienservicebüro als Anlauf- und Auskunftsstelle für alle Fragen rund um die Kinderbetreuung vor. Neben Informationen über vorhandene Betreuungsangebote erfolgt auch die Vermittlung von Betreuungsangeboten. Weiterhin werden über das Familienservicebüro die Besuche der Familien mit neugeborenen Kindern organisiert (Babybesuchsdienst). Zudem planen die Mitarbeiterinnen des Familienservicebüros zusammen mit den Kolleginnen aus den Gemeinden Bohmte und Ostercappeln die jährlichen Aktivitäten und Treffen des Netzwerkes „Frühe Hilfen Wittlager Land“.

Die Finanzierung des Familienservicebüros erfolgt durch eine Pauschale des Landkreises Osnabrück/des Landes Niedersachsen. Die direkten Zahlungen sind beim Produkt 36700 Familienservicebüro dargestellt.

 

 

36510 Tageseinrichtungen für Kinder

Zu einigen Ansätzen im Teilergebnisplan und Teilfinanzplan 36510 Tageseinrichtungen für Kinder sind folgende Erläuterungen zu geben:

 

A) Teilergebnishaushalt

 

314999 SU Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

Der im Haushaltsplan  2019 beim Sachkonto 314200 ausgewiesene Betrag in Höhe von 920.000 € ist der erwartete Finanzierungsanteil des Landkreises Osnabrück für die Kindertagesstätten auf der Grundlage der im Dezember 2017 geschlossenen „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege“.

 

Zum 01. August 2018 hat das Land Niedersachsen die Eltern von Kindern in Kindergärten und Krippen mit Vollendung des dritten Lebensjahres von der Zahlung eines Elternbeitrages freigestellt. Die Einnahmeausfälle der Träger sollen durch eine Erhöhung der Personalkostenpauschale des Landes von 20 % auf zurzeit 55 % direkt an die Träger kompensiert werden. Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung sind unter 314100 keine Zahlungen des Landes Niedersachsen mehr für das letzte beitragsfreie Kindergartenjahr vor der Einschulung veranschlagt (Auslaufen der Regelung zum 31. Juli 2018).

 

429999 SU Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Ausgewiesen sind hier die Unterhaltungskosten (421100) für die Kindergärten Brockhausen, Lintorf, Wehrendorf, Wittlage und die Krippen Brockhausen, Wittlage, Wehrendorf und Lintorf sowie die laufenden Bewirtschaftungskosten (424100) der Kindergärten Brockhausen, Lintorf, Wittlage und der Krippen Brockhausen und Wittlage. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben sind Haushaltsmittel für Beschaffungen in den Kindergärten, die keine reinen Ersatzbeschaffungen sind, sondern eher der „investiven“ Unterhaltung dienen, grds. dem Teilfinanzhaushalt zugeordnet.

 

Neben den Aufwendungen für die laufende Unterhaltung der sechs Gebäude sind Mittel für Sonderunterhaltungsmaßnahmen eingeplant worden. Die Aufwendungen sind bei den Sachkonten 421100 und 422200 berücksichtigt worden.

Da die Lärmsituation in den Kindertagesstätten sowohl für die Kinder aber insbesondere auch für die Mitarbeiterinnen eine Gefährdung im Sinne des Arbeitsschutzes darstellt, soll in der Kindertagesstätte Wittlage mit dem Einbau neuer Akustikelemente fortgefahren werden. In der Kindertagesstätte Lintorf sollen im Erdgeschoss in Fortsetzung der im vergangenen Jahr begonnenen Maßnahme neue Fensterelemente, die dem aktuellen energetischen Standard entsprechen, eingebaut werden. Darüber hinaus sind Maßnahmen zum Sonnenschutz geplant.

In der Kindertagesstätte Wittlage ist eine Ergänzung der Wegebefestigung auf dem Außengelände der Krippe geplant. Der ursprünglich bereits im vergangenen Jahr geplante Austausch des abgängigen Spielturmes auf dem Kindergartenaußengelände ist zurückgestellt worden, da nach Einschätzung des Teams und der Elternschaft mit externer Unterstützung eine grundsätzliche Überplanung des Außengeländes vorab erfolgen soll.

 

Aufgrund einiger Einbrüche in den gemeindlichen Kindergärten sind in Abstimmung mit der VGH als zuständigem Gebäudeversicherer Überlegungen zur Verbesserung des Einbruchschutzes angestellt worden. Für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen sind Aufwendungen in Höhe von ca. 10.000 € zu kalkulieren. Diese werden von der Versicherung mit 50 % bzw. 5.000 € bezuschusst.

 

 

439999 SU Transferaufwendungen

Die Gemeinde Bad Essen leistet zurzeit auf der Grundlage der geschlossenen Trägerverträge Betriebskostenzuschüsse an den Kindergartenverbund des Kirchenkreises Bramsche als Trägerin der Kindergärten in Bad Essen und Wehrendorf,  an die Kinderstunde Bad Essen e.V., an die Charly´s Kinderparadies Bad Essen gGmbH für die Krippen in Bad Essen und Lintorf, an die Charly´s Kinderparadies Sonnenwinkel gGmbH für den Natur- und Erlebniskindergarten Sonnenwinkel und die Krippe Sonnenwinkel sowie die Waldorfkindergärten Melle und Evinghausen und den Kindergarten Börninghausen (NRW), in denen Bad Essener Kinder betreut werden.

 

Insgesamt entfällt auf die Betriebskostenzuschüsse (431800) ein Betrag in Höhe von 1.853500 €. Ausschlaggebend für den Anstieg der Aufwendungen ist dabei neben den allgemeinen Kostensteigerungen aufgrund von Tariferhöhungen insbesondere die ganzjährige Berücksichtigung der Vollbelegung der zwei Kindergartengruppen im Natur- und Erlebniskindergarten, die Aufstockung der Kindergartenkleingruppe in der Kindertagesstätte Bad Essen auf eine Regelgruppe sowie eine Übergangslösung in der Kindertagesstätte Wehrendorf bis zur Inbetriebnahme der neu angebauten dritten Kindergartengruppe..

Die geplante Verlustabdeckung für die Kinderland Bad Essen gGmbH (431500) beträgt 1.301.600 €. Die Details sind in der Vorlage zum Wirtschaftsplan 2018 der Kinderland Bad Essen gGmbH erläutert.

 

 

B) Teilfinanzhaushalt

 

Aufgrund leicht steigender Geburtenzahlen und zahlreicher Zuzüge von Familien in die Gemeinde Bad Essen ist zum Kindergartenjahr 2019/20 eine deutlich gestiegene Nachfrage nach Betreuungsplätzen in Kindergärten und Krippen festzustellen. In seiner Sitzung am 13. Dezember 2018 hat der Rat der Gemeinde Bad Essen daher Beschlüsse zur Sicherung und zum Ausbau des Betreuungsangebotes in der Gemeinde Bad Essen gefasst.

Unter anderem wurde der Anbau einer Kindergartengruppe an der Kindertagesstätte Wehrendorf sowie der Anbau einer Krippengruppe an der Nikolai-Kindertagesstätte Bad Essen beschlossen.

 

Auf der Grundlage der vorliegenden Kostenschätzungen und unter Berücksichtigung der finanziellen Eigenanteile des Ev.-lt. Kirchenkreises Bramsche sind im Haushaltsplanentwurf 2019 650.000 € für den Anbau einer dritten Kindergartengruppe an der Kindertagesstätte Wehrendorf sowie für den vom niedersächsischen Landesjugendamt geforderten Mehrzweckraum an der Kita eingestellt worden.

Für den Anbau der Krippengruppe an der Kindertagesstätte Bad Essen ist ein Investitionszuschuss in Höhe von 550.000 € eingeplant. Vom Land Niedersachsen wurde für den Krippenbau bereits ein Investitionszuschuss nach der RAT V-Richtlinie in Höhe von 180.000 € bewilligt, dieser wird jedoch erst im Haushaltsjahr 2020 ausgezahlt und daher für den Haushaltsplan 2020 eingeplant.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss stimmt den Haushaltsansätzen zu/mit folgenden Änderungen zu.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto Produkte 36110, 36120, 36510, 36700 (Haushaltsplanentwurf 2019) zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: