Die Betriebsführung der Kindergärten in
Brockhausen, Lintorf und Wittlage einschließlich der Krippen Brockhausen und
Wittlage wird durch die Kinderland Bad Essen gGmbH wahrgenommen. Das Eigentum,
die Unterhaltung und die Bewirtschaftung der Gebäude sind in der Zuständigkeit
der Gemeinde Bad Essen verblieben.
Daneben beschäftigt die Kinderland Bad Essen
gGmbH die an der Grundschule Lintorf im Rahmen des Projektes „Sozialpädagogen
an Grundschulen“ tätige Mitarbeiterin, die Mitarbeiterinnen in der
„sozialpädagogischen/niedrigschwelligen Nachmittagsbetreuung“ an den
Grundschulen Bad Essen und Lintorf sowie die pädagogischen Kräfte, die als
Kooperationspartner der Schulen im Rahmen des Ganztagsangebotes an der
Oberschule Bad Essen und an der Grundschule Lintorf eingesetzt werden.
Für die Kinderland Bad Essen gGmbH ist ein
Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 zu beschließen. Dieser ist einschließlich der
Stellenübersicht als Anlage beigefügt. Der Wirtschaftsplan sieht eine
Verlustabdeckung der Gemeinde Bad Essen als Gesellschafterin der Kinderland Bad
Essen gGmbH in Höhe von 1.301.600 € vor. Dieser Betrag ist auch im
gemeindlichen Haushaltsplan als Zuschuss an verbundene Unternehmen etc.
(Sachkonto 431500, Produkt 36510 Tageseinrichtungen für Kinder) eingestellt
worden.
Insbesondere aufgrund von allgemeinen
Personalkostensteigerungen, des ganzjährigen Betriebes der Krippe Brockhausen,
eines erhöhten Vertretungsbedarfs, geringerer Zuschüsse aus dem Quik-Programm
des Landes (Richtlinie zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten),
der Übertragung der Zuständigkeit für die vorschulische Sprachförderung von den
Grundschulen auf die Kindertagesstätten sowie Veränderungen bei den Betreuungs-
und Sonderöffnungszeiten ist eine Erhöhung der Verlustabdeckung ggü. dem
Vorjahr vorgesehen.
Zum Wirtschaftsplan sind folgende Anmerkungen zu
machen:
A) Betreuung
in Kindertagesstätten
1) Benutzungsentgelte
Für 2019 werden Elternbeiträge aufgrund der zum
01. August 2018 eingeführten Beitragsfreiheit des Landes Niedersachsen nur noch
für die Betreuung von Kinder unter drei Jahren erhoben bzw. bei einer Betreuungszeit
von über acht Stunden pro Tag. Hierdurch reduzieren sich die zu erwartenden
Benutzungsentgelte ganz erheblich.
Die Gesamtsumme der Elternbeiträge beinhaltet
auch die Elternbeiträge, die von der Gemeinde Bad Essen im Auftrage des
Landkreises Osnabrück gemäß § 90 KJHG aufgrund des geringen Einkommens der
Eltern übernommen werden.
2) Zuweisungen Land Niedersachsen
Hier wird der Personalkostenzuschuss des Landes
Niedersachsen für die Beschäftigten in den Kindertagesstätten (Kindergärten u.
Krippen) unter Berücksichtigung der aufgrund der Beitragsfreiheit von 20 % auf
55 % erhöhten Personalkostenpauschale des Landes, einschließlich der
ganzjährigen Berücksichtigung der Zuschüsse für die Mitarbeiterinnen der Krippe
Brockhausen sowie der Kräfte nach der Quik-Richtlinie (Richtlinie zur
Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten) ausgewiesen. Gegenüber der
Bewilligungsperiode 2017/18 fällt in der Bewilligungsperiode 2019/20 die
Förderung aufgrund eines höheren Abrufs der Fördermittel durch andere Träger
geringer aus.
3) Personalkosten Kindergärten
Ausgewiesen wurde der geplante Betrag der
Vergütungszahlungen an die Mitarbeiterinnen der Kinderland Bad Essen gGmbH und
die Erstattungszahlungen für die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung beschäftigten
Erzieherinnen. Bedingt durch die steigenden Personalkosten aufgrund von
Erhöhungen der Vergütungen der Mitarbeiterinnen, die Ausweitung von Betreuungs-
und Sonderöffnungszeiten, die Übernahme der vorschulischen Sprachförderung von
den Grundschulen sowie insbesondere die oben beschriebenen ganzjährig zu
berücksichtigenden Gruppen und Fachkräfte einschließlich der heilpädagogischen
Fachkraft für die zweite Integrationsgruppe in der Kindertagesstätte Lintorf
sind die Personalkosten ggü. 2018 deutlich gestiegen.
4) Verwaltungskosten
Im Zuge einer
sachgerechten und transparenten Kostenzuordnung sind Verwaltungskosten für die
Durchführung der Kindergartenanmeldungen, die Festsetzung der Elternbeiträge,
die Wahrnehmung der Aufgaben des Familienservicebüros sowie die
Geschäftsführung etc. direkt der Kinderland Bad Essen gGmbH zugeordnet worden.
5) Geräte,
Ausstattung und Ausrüstungsgegenstände; Schulung und Fortbildung;
Verbrauchsmittel; Geschäftsausgaben Kindergärten
Es sind wie in der
Vergangenheit Beträge pro Kindergartengruppe in den Einrichtungen
berücksichtigt worden. Im Zuge der Qualitätssicherung kommt der Fortbildung und
Schulung der Fachkräfte eine wichtige Bedeutung zu. Daher werden hier mehr
Finanzmittel eingeplant als im Vorjahr. Auch bei der eigenverantwortlich zu
verwaltenden Ausstattung sowie den Verbrauchsmitteln sind leichte Anpassungen
pro Gruppe vorgenommen worden.
6) Sprachförderung
Land/Landkreis Osnabrück, Bundesprogramm „Sprach-Kitas“, Familienzentrum
Seit März bzw. Mai
2011 waren in den Kindertagesstätten Lintorf und Wittlage zusätzlich zwei
teilzeitbeschäftigte Sprachförderkräfte eingesetzt. Neben den Personalkosten
wurde im Rahmen des Bundesprogrammes Schwerpunkt-Kita „Sprache und Integration“
ein Sachkostenbudget zur Verfügung gestellt. Der Einsatz der Sprachförderkräfte
in den beiden Einrichtungen, die beide einen sehr hohen Anteil von Kindern mit
Sprachförderbedarf haben, hat sich deutlich bewährt. Inzwischen besteht auch
bei einer zunehmenden Anzahl von Kindern aus Familien ohne
Migrationshintergrund ein deutlich höherer Sprachförderbedarf. Die
Projektmittel im Rahmen des Bundesprogramms waren bis zum 31. Dezember 2015
befristet.
Aus Bundesmitteln ist zum 01. Januar 2016 mit dem Bundesprogramm
„Sprach-Kitas“ ein Folgeförderprogramm aufgelegt worden. Hier konnte in 2016
die Kindertagesstätte Lintorf weiter gefördert werden. Zum 01. Januar 2017 ist
dann auch die Kindertagesstätte Wittlage in das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“
aufgenommen worden, so dass dann auch in dieser Einrichtung wieder ein
Pauschalzuschuss in Höhe von 25.000 € jährlich eingeplant werden konnte.
Aufgrund weiterer Bundesmittel konnte für 2018 auch die Bezuschussung einer
Sprachförderkraft mit 19,5 Wochenstunden für
die Kindertagesstätte Brockhausen eingeworben werden. Somit ist im
Wirtschaftsplan 2019 weiter der Pauschalzuschuss „Sprach-Kitas“ für drei
Kindertagesstätten ausgewiesen worden.
Der Landkreis
Osnabrück fördert die Einrichtung von Familienzentren in Kindertagesstätten in
Anlehnung an das Modell in NRW. In der Gemeinde Bad Essen übernimmt die
Kindertagesstätte Lintorf die Aufgabe, zusätzliche Angebote für Familien im
sozialen Umfeld der Einrichtung anzubieten. Hierfür werden aktuell jährlich ca.
18.500 € bereitgestellt, zudem kommen ca. 3.500 € für das Vorhalten eines
Elterncafes im Familienzentrum hinzu. Die Finanzierung für das Projekt ist bis
Ende 2022 durch den Landkreis Osnabrück sichergestellt.
7) Kosten
Biostoffverordnung, Infektionsschutzgesetz, Kinderschutz, Betriebsrat,
Versicherungen, Verwaltungs- und Betriebsausgaben etc.
Hier sind
ausgewiesen die Arbeitgeberkosten aufgrund der gesetzlichen Anforderungen der
Biostoffverordnung (regelmäßige medizinische Untersuchung der Erzieherinnen,
ggfs. Impfungen) sowie nach dem Infektionsschutzgesetz. Zu beachten sind zudem
die Regelungen zur Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII. Weiterhin sind die
Schulungskosten etc. für die Betriebsratsmitglieder zu berücksichtigen,
Jahresabschlusskosten sowie in Sonderfällen Kosten für Supervision in den Kitas
o.ä.. Zudem sind weitere Sachkosten, die in der Vergangenheit im allgemeinen
Haushalt der der Gemeinde Bad Essen gebucht worden sind, direkt dem
„Kostenverursacher“ zugeordnet worden (z.B. Kontoführungsgebühren,
Versicherungen, Kosten für Stellenanzeigen u.ä.).
8) Integrationsgruppen
Auf der Grundlage des „Regionalen Konzeptes für die gemeinsame Betreuung
von behinderten und nichtbehinderten Kindern in Kindertagesstätten in der
Gemeinde Bad Essen“ sind bedarfsbezogen ergänzend zur heilpädagogischen Kindergartengruppe
in Trägerschaft der Heilpädagogischen Hilfe Osnabrück Integrationsgruppen in
Kindertagesstätten eingerichtet worden. Aus Mitteln der Eingliederungshilfe
trägt der Landkreis Osnabrück in diesen Gruppen die Personalkosten der
heilpädagogischen Fachkraft und gewährt eine Sachkostenpauschale für die
Integrationskinder. Mit der Einrichtung einer zweiten
Integrationskindergartengruppe zum Kindergartenjahr 2017/2018 in der
Kindertagesstätte Wittlage bestehen inzwischen drei Integrationskindergartengruppen
mit 12 Integrationsplätzen. Zum Kindergartenjahr 2019/20 ist die Einrichtung
einer zusätzlichen Integrationsgruppe in der Kindertagesstätte Lintorf dringend
erforderlich. Demzufolge ist für 2019 eine höhere Zuweisung des Landkreises
Osnabrück eingeplant worden. Parallel erhöhen sich auch die Sachkosten für die
Integrationsgruppen auf der Aufwandsseite.
B) Oberschule Bad Essen
Die Kinderland Bad Essen gGmbH beschäftigt
weiterhin die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ergänzend zu den
Lehrkräften im Rahmen des Ganztagsangebotes an der Oberschule Bad Essen tätig
sind. Der tatsächliche Umfang ist jeweils abhängig von der Nachfrage nach
Nachmittagsangeboten.
C) Sozialpädagogische Nachmittagsbetreuung an
den Grundschulen Bad Essen und Lintorf
An der Grundschule in Bad Essen wird im
Gesamtrahmen der schulischen Ganztagsbetreuung eine Kleingruppe im Rahmen der
sozialpädagogischen Nachmittagsbetreuung angeboten, an der Grundschule Lintorf
zwei Kleingruppen.
Die sozialpädagogische Nachmittagsbetreuung wird
im Kern durch den Landkreis Osnabrück finanziert. Gegenüber der ursprünglichen
Planung einer wöchentlichen Betreuung von 12 Wochenstunden sind u.a. mit
Rücksicht auf notwendige Vor- und Nachbereitungszeiten, Abstimmungsgespräche
mit den Lehrkräften und Erziehungsberechtigten, die unterschiedlichen Zeiten
des Unterrichtsendes der Kinder und die Abfahrtzeiten der Busse die
Betreuungszeiten am Nachmittag umfangreicher, so dass die Personalkosten höher
ausfallen. Hinzu kommen in einem Fall höhere Personalkosten des tatsächlich
eingesetzten Personals. Durch die Vollauslastung der Gruppen mit sechs bis acht
Kindern fallen auch die Kosten des Mittagessens höher aus. Die Rückmeldungen
aus den Schulen über die Erfolge in der täglichen Arbeit und in der
Entwicklung vieler Kinder rechtfertigen eine Fortsetzung der Maßnahme.
Nachgewiesen sind hier zudem die erwarteten
Kosten der Nachmittagsangebote der Kinderland Bad Essen gGmbH als
(Teil-)Kooperationspartner an der Grundschule Lintorf im Rahmen des
Ganztagsangebotes.
Zudem sind hier die Aufwendungen für die
Tätigkeit der hauptamtlichen Fachkraft im Rahmen des Ganztagsangebotes, in der
Organisation des Ganztagsangebotes, im Rahmen des Projektes „Sozialpädagogen an
Grundschulen“ und der Intensivsprachförderung von Kindern ohne
Deutschsprachkenntnisse dargestellt.
D) Integrationsprojekt „IntAkt“ Interkulturell
aktiv Bad Essen
Die Bürgerstiftung Bad Essen hat in 2012 beim
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgreich einen Antrag für ein
Integrationsprojekt in der Gemeinde Bad Essen gestellt. Im Rahmen des Projektes
wurden u.a. die Personalkosten für eine Teilzeitkraft finanziert. Die
Anstellung ist bei der Kinderland Bad Essen gGmbH erfolgt. Die Personalkosten
wurden von der Bürgerstiftung Bad Essen aus den Fördermitteln erstattet. Dieses
Projekt war auf drei Jahre befristet und ist anschließend vorübergehend mit
einem Stellenanteil von zehn Wochenstunden fortgesetzt worden.
Im Zuge des Zuzuges von Flüchtlingen sind
ergänzende und ersetzende Strukturen aufgebaut worden oder entstanden. Zu
nennen sind hier das Migrationszentrum des Landkreises Osnabrück, die
Sozialbetreuung des Willkommensbüros oder der Verein „OK Bad Essen“.
Aktuell wird ein über „IntAkt“ initiierter
Sprach- und Kommunikationsclub für Frauen fortgeführt. Die erforderlichen
Aufwendungen sind im Wirtschaftsplan nachgewiesen.
Gemäß § 10 des Gesellschaftervertrages der
Kinderland Bad Essen gGmbH beschließt die Gesellschafterversammlung nach
vorheriger Beschlussfassung durch den Gemeinderat über den Wirtschaftsplan der
Gesellschaft. Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der
Gesellschafterversammlung sind an die Beschlüsse des Rates gebunden.
Anlagen:
Anlage 1:
Wirtschaftsplan 2019 der Kinderland Bad Essen gGmbH (einschl. Stellenplan 2019)
Beschlussvorschlag:
1) Der Rat stimmt dem Wirtschaftsplan
der Kinderland Bad Essen gGmbH (einschließlich Stellenplan) für das Geschäftsjahr
2019 zu.
2) Die Vertreter der Gemeinde Bad
Essen in der Gesellschafterversammlung der Kinderland Bad Essen gGmbH werden
beauftragt, entsprechend zu beschließen.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto 431500, Produkt 36510 (HP 2019) zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |