-Aufstellungsbeschluss-
/Die Gemeinde Bad Essen beabsichtigt mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes „Westlich Lange Straße“ den vorhandenen Siedlungsbereich im
Nordosten des Ortsteils Harpenfeld weiterzuentwickeln und die in der
Nachbarschaft vorhandenen Bebauungs- und Nutzungsstrukturen aufzugreifen und
damit den Siedlungsbereich hier abzurunden (Arrondierung).
In der Ortschaft Harpenfeld besteht Bedarf Wohnbauflächen auszuweisen.
Die Gründe hierfür ergeben sich aus konkreten Anfragen nach Wohnbauland in der
Ortschaft, vor dem Hintergrund, dass die noch vorhandenen bebaubaren
Grundstücke in der Ortschaft (Baulücken) auf absehbare Zeit nicht für eine
bauliche Nutzung zur Verfügung stehen.
Zielsetzung der Gemeinde Bad Essen ist es nunmehr, Wohnbauflächen für
die Eigenentwicklung der Ortschaft Harpenfeld auszuweisen. Hierzu ist
herauszustellen, dass Harpenfeld eine historisch gewachsene, eigenständige
Ortschaft ist. Die Gemeinde Bad Essen sieht es als wesentliche städtebauliche
Aufgabe an, die Eigenentwicklung der ehemals 17 eigenständigen Gemeinden bzw.
Ortschaften zu fördern. In diesen Ortschaften (so auch in Harpenfeld) besteht
eine Nachfrage nach Baugrundstücken. Eigenentwicklung zu fördern bedeutet in
diesem Zusammenhang auch, die Eigenständigkeit zu sichern. Vor dem Hintergrund
einer statistisch gesehen, abnehmenden Bewohnerzahl pro Wohnung und damit einem
größeren Wohnbedarf besteht auch in den kleineren Ortschaften das Erfordernis,
Bauflächen auszuweisen, allein schon aus der örtlichen Nachfrage heraus. Nur
durch diese Bauflächenausweisung kann die örtliche Bevölkerungszahl gehalten
und in begrenztem Umfang entwickelt werden. Dieses ist gleichzeitig
Voraussetzung, um örtliche Gemeinbedarfseinrichtungen in ihrem Bestand zu
sichern und einseitige Bevölkerungs-strukturen (Überalterung) zu vermeiden.
Mit dieser Ausweisung von Wohnbauflächen wird erreicht, dass der
nordöstliche Ortsrand der Ortschaft Harpenfeld baulich abgerundet wird
(Arrondierung).
Dies entspricht auch einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden (vgl. §
1a (2) BauGB).
Nach § 13b BauGB kann ein Bebauungsplan,
durch den die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die
sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, in entsprechender
Anwendung des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt
werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO
oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt weniger als
10.000 Quadratmetern (vgl. § 13a Absatz 1 Satz 2 BauGB).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Westlich Lange Straße“ schließt
hier unmittelbar an die im Zusammenhang bebauten Bereiche im Nordwesten der
Ortslage Harpenfeld an. Festgesetzt werden allgemeine Wohngebiete, die
zulässige Grundfläche beträgt weniger als 10.000 m² (allgem. Wohngebiete ca. 11.800
m²; bei einer GRZ von 0,4 beträgt die zulässige Grundfläche gem. § 19 Abs. 2
BauNVO hier 4.720 m²). Insofern sind hier die Voraussetzungen für die
Durchführung des Aufstellungsverfahrens gemäß § 13b BauGB (und deshalb
beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB) gegeben.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Bad Essen stellt für
das Plangebiet bereits Wohnbauflächen gemäß § 1 (1) Nr. 1 BauNVO und Flächen
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft gemäß § 5 (2) Nr. 10 BauGB dar.
Dem s.g. „Entwicklungsgebot“ (vgl. § 8 (2) BauGB = Bebauungspläne sind
aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln) wird damit Rechnung getragen.
Südwestlich des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr.
82 befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Tierhaltung. Die
Emissionssituation bzw. die erforderlichen, geruchsbedingten Abstände dieses
landwirtschaftlichen Betriebes ist/sind durch die Festsetzung der Flächen für
Naturschutzmaßnahmen berücksichtigt.
Die Entwicklungsmöglichkeiten dieses Betriebes werden durch die geplante
Ausweisung von Wohnbauflächen nicht über das vorhandene Maß (vorhandene
Wohnbebauung an der „Langen Straße“) hinaus eingeschränkt.
Anlage:
- Bebauungssituation
Ortsteil Harpenfeld / Bebauungsplan Abgrenzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. den Bebauungsplan Nr. 82 „Westlich Lange Straße" aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem
Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.