-Entwurfs- und Auslegungsbeschluss-
b) Bebauungsplan Nr. 77 "Homann", Lintorf
-Entwurfs- und Auslegungsbeschluss-
Die Gemeinde Bad Essen beabsichtigt im Ortsteil Lintorf die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des hier vorhandenen
Gewerbestandortes (Homann Feinkost GmbH, Bad Essen/Lintorf) zu schaffen.
In der Folge der Entscheidung der Müller-Group, die Standorte Dissen und
Bad Essen/Lintorf der Fa. Homann nicht aufzugeben, sondern zu erhalten und
weiterzuentwickeln, sind umfassende bauliche Entwicklungen und Neubaumaßnahmen
am Standort Lintorf geplant.
Die Gemeinde Bad Essen möchte mit der 60. Änderung des FNP und der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 den Gewerbestandort und die damit
verbundenen Arbeitsplätze in Lintorf im Rahmen der Eigenentwicklung sichern und
weiterentwickeln.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Essen sind für das
Plangebiet neben Gewerbeflächen auch Flächen für die Landwirtschaft und Flächen
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft ausgewiesen.
Der Erweiterungsbereich ist bereits teilweise durch den Bebauungsplan
Nr. 55 „Gewerbegebiet Hamker“ (Ursprungsplan 1996) erfasst, der durch die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 vollständig überplant wird. Der
Gewerbestandort wird darüber hinaus erweitert. Des Weiteren ist nunmehr die
unmittelbare verkehrliche Anbindung des Gewerbestandortes an die Bundesstraße
65 (Mindener Straße) vorgesehen, um die gewerblichen Verkehre in der Ortschaft
Lintorf zu minimieren.
Die Erweiterung des vorhandenen Betriebsstandortes bedarf insofern einer
Änderung der Darstellungen des FNP und der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Die Gemeinde Bad Essen unterstützt die Zielsetzung der Ortschaften, die
wirtschaftliche Leistungskraft in der gewerblichen Wirtschaft, dem Handel und
den Dienstleistungen zu sichern bzw. angemessen auszubauen, um neben der
Sicherung vorhandener Arbeitsplätze auch vorrangig die Schaffung neuer
Arbeitsplätze zu fördern.
Dazu wird die 60. Änderung des FNP durchgeführt und parallel dazu der
Bebauungsplan Nr. 77 aufgestellt.
Im Rahmen der o.g. Bauleitplanverfahren fand die vorgezogene
Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die Unterrichtung der
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zwischen dem
11.10.2018 und dem 12.11.2018 statt.
Des Weiteren hat am 27.11.2018 ein Abstimmungstermin zum weiteren
Aufstellungs-verfahrens der 60. Änderung des FNP und des Bebauungsplanes Nr. 77
stattgefunden. An diesem Termin haben neben der Gemeinde Bad Essen und dem
Vorhabenträger mit den beteiligten Fachbüros (Zech GmbH, IPW) der Landkreis Osnabrück
mit Vertretern der oleg und der Fachbereiche Bauleitplanung, Bauaufsicht und
Untere Wasserbehörde sowie die Gewerbeaufsichtsämter Oldenburg und Osnabrück
teilgenommen und die weitere Vorgehensweise festgelegt.
Vom planbearbeitenden Büro Ingenieurplanung Wallenhorst wurden mittlerweile
die Entwurfsunterlagen zur 60. Änderung des FNP und zum Bebauungsplan Nr. 77
erarbeitet, die in der Anlage beigefügt sind bzw. in der Ausschusssitzung
vorgestellt werden.
Anlagen:
- Flächennutzungsplan – Lageplan
- Flächennutzungsplan – Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
- Flächennutzungsplan – Änderungsbereich
- Flächennutzungsplan – Planzeichenerklärung
- Flächennutzungsplan – Begründung
- Bebauungsplan – Lageplan
- Bebauungsplan – Entwurf
- Bebauungsplan – Planzeichenerklärung
- Bebauungsplan – Textliche Festsetzungen
- Bebauungsplan - Begründung
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
1. den Entwurf der
60. Änderung des Flächennutzungsplanes
in der vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchzuführen.
2. den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 77 „Homann" in der vorgelegten Fassung/mit folgenden
Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.