Betreff
Rekommunalisierung der Strom- und Gasnetze; Gründung einer Netzgesellschaft
Vorlage
BV/FD2/2019/097
Aktenzeichen
20 43 00
Art
Beschlussvorlage

Die innogy SE als Tochterunternehmen der RWE AG ist Eigentümerin der Strom- und Gasnetze auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Essen. Die Gemeinde hat der RWE mit den Konzessionsverträgen vom 26.10.2011 das Recht zugebilligt, die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Gasnetzen zu nutzen. Im Gegenzug erhält die Gemeinde eine jährliche Konzessionsabgabe von aktuell rd. 430.000 €. Die Konzessionsverträge haben eine Laufzeit bis zum 30.09.2031. Neben der Gemeinde Bad Essen hält die innogy die Konzession für die Strom- und Gasnetze in weiteren Gemeinden des Landkreises Osnabrück, vornehmlich im Norden und Osten.

 

Zusammen mit der innogy hat der Landkreis Osnabrück die Idee entwickelt, die Strom- und Gasnetze durch die Gründung einer gemeinsamen Netzgesellschaft zumindest teilweise zu rekommunalisieren. Herr Schone als Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaft des Landkreises Osnabrück (BEVOS) sowie zwei Vertreter der beratenden Kanzlei Roedl & Partner haben die Vertreter der drei Gemeinden im Altkreis Wittlage in einer Veranstaltung am 28.11.2018 in Schwagstorf über das Thema informiert. Im Nachgang zu dieser Informationsveranstaltung wurde das Thema im Wirtschaftsausschuss und im Verwaltungsausschuss kurz beraten. Am 21.01.2019 hat Herr Schone das Projekt allen Ratsmitgliedern der Gemeinde Bad Essen im Rahmen einer gemeinsamen Fraktionssitzung erneut präsentiert.

 

 

Geplant ist demnach die Gründung einer Holding in Form einer GmbH & Co.KG, an der sich die interessierten Kommunen sowie der Landkreis Osnabrück über die BEVOS beteiligen können. Diese Holding könnte dann zusammen mit der innogy eine gemeinsame Netzgesellschaft gründen, die die Anteile an den vorhandenen Strom- und Gasnetzen auf dem Gebiet der beteiligten Kommunen erwerben soll. In der Netzgesellschaft sollen die kommunale Holding und die innogy zunächst jeweils 50% der Anteile halten. Eine Aufstockung des kommunalen Anteils bis hin zu 74,9% ist im späteren Verlauf denkbar.     Die Netze sollen dann an die innogy/Westnetz verpachtet werden, die den Betrieb der Energienetze sicherstellt.

 

Eine detaillierte Darstellung der angedachten Unternehmensstrukturen kann der als Anlage beigefügten „Informationsvorlage Netzgesellschaft“ entnommen werden. In dieser werden auch die einzelnen Chancen und Risiken des Geschäftsmodells aufgezeigt. Neben weichen Faktoren wie der Steigerung der regionalen Wertschöpfung, der kommunalen Einflussnahme oder der Stärkung kommunaler Interessen sind mit dem vorgestellten Modell auch finanzielle Auswirkungen verbunden. Neben der Konzessionsabgabe kann demnach mit einer Eigenkapitalrendite von 5% bis 6% p.a. gerechnet werden und das bei einer risikoarmen Beteiligung. Der Betrieb der Netze erfolgt weiterhin durch die Westnetz GmbH.

 

Der Wert der vorhandenen Strom- und Gasnetze in den Kommunen, für die aufgrund der vorhandenen Konzessionsstrukturen eine Beteiligung an der Holding infrage kommt, wird mit rd. 118 Mio. € beziffert. Der Kaufpreis für 50% der Netze würde somit 59 Mio. € betragen. Unter Beachtung der Netzwerte im jeweiligen Gemeindegebiet, der Anzahl der Einwohner sowie der Fläche kann eine Beteiligungsquote für jede einzelne Kommune ermittelt werden. Für die Gemeinde Bad Essen würde diese Quote 8,7% betragen. Demnach müsste sich die Gemeinde mit einem Betrag von 5,1 Mio. € an dem Erwerb eines Anteils von 50% am Strom- und Gasnetz beteiligen. Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Ausweitung des kommunalen Anteils auf bis zu 74,9% kommen, müsste die Gemeinde Bad Essen sich mit weiteren 2,1 Mio. € an dieser Aufstockung beteiligen.

 

Nach den Berechnungen der Kanzlei Roedl & Partner könnte die Gemeinde Bad Essen in diesem Modell mit einer jährlichen Gewinnausschüttung in Höhe von 254.000 € bis 288.000 € rechnen. Sollte dieser Gewinn in den kommunalen Haushalt überführt werden, würde er der Kapitalertragssteuer von 15% unterliegen.

 

Für die Gemeinde Bad Essen stehen in diesem Verfahren zwei Fragen zur Entscheidung an. Zum einen muss sie erklären, ob sie der Einbringung der im Eigentum von innogy stehenden örtlichen Strom- und Gasverteilnetze nebst bestehender Konzessionsverträge in eine neue Netzgesellschaft zustimmen möchte. Zum anderen muss sie sich entschieden, ob sie die ihr zustehenden Anteile an der neuen Netzgesellschaft erwerben möchte. Der Landkreis Osnabrück hat angeboten, den Erwerb der Anteile an der Netzgesellschaft über die BEVOS vorzufinanzieren, sofern eine der betreffenden Kommunen nicht in der Lage bzw. nicht willens ist, die Finanzierung eigenständig zu tragen. Eine spätere Übernahme der Gesellschaftsanteile durch die betreffende Gemeinde sei demnach jederzeit möglich.  

 

Für das weitere Verfahren ist zunächst ein Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Konzessionen und der Netze auf die Netzgesellschaft erforderlich. Erst danach ist der Umfang der in der Kooperation zu berücksichtigen Strom- und Gasnetze bekannt. Auf dieser Basis wird dann der Aufsichtsrat der innogy seine Beschlüsse zur Gründung einer gemeinsamen Netzgesellschaft fassen. Anschließend können die notwendigen Verträge und Businesspläne erarbeitet und finalisiert werden.  

 

 


Anlagen:

-       Informationsvorlage Netzgesellschaft

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

  1. Die Gemeinde Bad Essen stimmt zu, dass die innogy Netze Deutschland GmbH die in ihrem Eigentum stehenden örtlichen Strom- und Gasverteilnetze der allgemeinen Versorgung einschließlich der entsprechenden Konzessionsverträge i.S.d. § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz in eine Netzgesellschaft mit Sitz im Landkreis Osnabrück gemäß dem in der Anlage beigefügten Konzept einbringt.
  2. Die Gemeinde Bad Essen ist bereit, auf eine Ausübung von etwaigen vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrechten vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit des jeweiligen Konzessionsvertrages zu verzichten, sofern eine Umsetzung der Netzgesellschaft einschließlich der Netz- und Konzessionseinbringung gemäß Ziffer 1 erfolgt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Beschlüsse zu Ziffer 1 und Ziffer 2 zu treffen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: