Die innogy SE als Tochterunternehmen der RWE AG ist
Eigentümerin der Strom- und Gasnetze auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Essen. Die
Gemeinde hat der RWE mit den Konzessionsverträgen vom 26.10.2011 das Recht
zugebilligt, die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze für die Verlegung und
den Betrieb von Strom- und Gasnetzen zu nutzen. Im Gegenzug erhält die Gemeinde
eine jährliche Konzessionsabgabe von aktuell rd. 430.000 €. Die
Konzessionsverträge haben eine Laufzeit bis zum 30.09.2031. Neben der Gemeinde
Bad Essen hält die innogy die Konzession für die Strom- und Gasnetze in
weiteren Gemeinden des Landkreises Osnabrück, vornehmlich im Norden und Osten.
Zusammen mit der innogy hat der Landkreis Osnabrück
die Idee entwickelt, die Strom- und Gasnetze durch die Gründung einer
gemeinsamen Netzgesellschaft zumindest teilweise zu rekommunalisieren. Herr
Schone als Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaft des Landkreises
Osnabrück (BEVOS) sowie zwei Vertreter der beratenden Kanzlei Roedl &
Partner haben die Vertreter der drei Gemeinden im Altkreis Wittlage in einer
Veranstaltung am 28.11.2018 in Schwagstorf über das Thema informiert. Im
Nachgang zu dieser Informationsveranstaltung wurde das Thema im
Wirtschaftsausschuss und im Verwaltungsausschuss kurz beraten. Am 21.01.2019
hat Herr Schone das Projekt allen Ratsmitgliedern der Gemeinde Bad Essen im
Rahmen einer gemeinsamen Fraktionssitzung erneut präsentiert.
Geplant ist demnach die Gründung einer Holding in Form
einer GmbH & Co.KG, an der sich die interessierten Kommunen sowie der
Landkreis Osnabrück über die BEVOS beteiligen können. Diese Holding könnte dann
zusammen mit der innogy eine gemeinsame Netzgesellschaft gründen, die die
Anteile an den vorhandenen Strom- und Gasnetzen auf dem Gebiet der beteiligten
Kommunen erwerben soll. In der Netzgesellschaft sollen die kommunale Holding
und die innogy zunächst jeweils 50% der Anteile halten. Eine Aufstockung des
kommunalen Anteils bis hin zu 74,9% ist im späteren Verlauf denkbar. Die Netze sollen dann an die innogy/Westnetz
verpachtet werden, die den Betrieb der Energienetze sicherstellt.
Eine detaillierte Darstellung der angedachten
Unternehmensstrukturen kann der als Anlage beigefügten „Informationsvorlage
Netzgesellschaft“ entnommen werden. In dieser werden auch die einzelnen Chancen
und Risiken des Geschäftsmodells aufgezeigt. Neben weichen Faktoren wie der
Steigerung der regionalen Wertschöpfung, der kommunalen Einflussnahme oder der
Stärkung kommunaler Interessen sind mit dem vorgestellten Modell auch finanzielle
Auswirkungen verbunden. Neben der Konzessionsabgabe kann demnach mit einer
Eigenkapitalrendite von 5% bis 6% p.a. gerechnet werden und das bei einer
risikoarmen Beteiligung. Der Betrieb der Netze erfolgt weiterhin durch die
Westnetz GmbH.
Der Wert der vorhandenen Strom- und Gasnetze in den
Kommunen, für die aufgrund der vorhandenen Konzessionsstrukturen eine
Beteiligung an der Holding infrage kommt, wird mit rd. 118 Mio. € beziffert.
Der Kaufpreis für 50% der Netze würde somit 59 Mio. € betragen. Unter Beachtung
der Netzwerte im jeweiligen Gemeindegebiet, der Anzahl der Einwohner sowie der
Fläche kann eine Beteiligungsquote für jede einzelne Kommune ermittelt werden.
Für die Gemeinde Bad Essen würde diese Quote 8,7% betragen. Demnach müsste sich
die Gemeinde mit einem Betrag von 5,1 Mio. € an dem Erwerb eines Anteils von
50% am Strom- und Gasnetz beteiligen. Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt zu
einer Ausweitung des kommunalen Anteils auf bis zu 74,9% kommen, müsste die
Gemeinde Bad Essen sich mit weiteren 2,1 Mio. € an dieser Aufstockung
beteiligen.
Nach den Berechnungen der Kanzlei Roedl & Partner
könnte die Gemeinde Bad Essen in diesem Modell mit einer jährlichen
Gewinnausschüttung in Höhe von 254.000 € bis 288.000 € rechnen. Sollte dieser
Gewinn in den kommunalen Haushalt überführt werden, würde er der
Kapitalertragssteuer von 15% unterliegen.
Für die Gemeinde Bad Essen stehen in diesem Verfahren
zwei Fragen zur Entscheidung an. Zum einen muss sie erklären, ob sie der
Einbringung der im Eigentum von innogy stehenden örtlichen Strom- und
Gasverteilnetze nebst bestehender Konzessionsverträge in eine neue
Netzgesellschaft zustimmen möchte. Zum anderen muss sie sich entschieden, ob
sie die ihr zustehenden Anteile an der neuen Netzgesellschaft erwerben möchte.
Der Landkreis Osnabrück hat angeboten, den Erwerb der Anteile an der
Netzgesellschaft über die BEVOS vorzufinanzieren, sofern eine der betreffenden
Kommunen nicht in der Lage bzw. nicht willens ist, die Finanzierung
eigenständig zu tragen. Eine spätere Übernahme der Gesellschaftsanteile durch
die betreffende Gemeinde sei demnach jederzeit möglich.
Für das weitere Verfahren
ist zunächst ein Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Konzessionen und der
Netze auf die Netzgesellschaft erforderlich. Erst danach ist der Umfang der in
der Kooperation zu berücksichtigen Strom- und Gasnetze bekannt. Auf dieser
Basis wird dann der Aufsichtsrat der innogy seine Beschlüsse zur Gründung einer
gemeinsamen Netzgesellschaft fassen. Anschließend können die notwendigen
Verträge und Businesspläne erarbeitet und finalisiert werden.
Anlagen:
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Informationsvorlage
Netzgesellschaft
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
- Die Gemeinde Bad Essen stimmt zu, dass die innogy Netze Deutschland GmbH die in ihrem Eigentum stehenden örtlichen Strom- und Gasverteilnetze der allgemeinen Versorgung einschließlich der entsprechenden Konzessionsverträge i.S.d. § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz in eine Netzgesellschaft mit Sitz im Landkreis Osnabrück gemäß dem in der Anlage beigefügten Konzept einbringt.
- Die Gemeinde Bad Essen ist bereit, auf eine Ausübung von etwaigen vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrechten vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit des jeweiligen Konzessionsvertrages zu verzichten, sofern eine Umsetzung der Netzgesellschaft einschließlich der Netz- und Konzessionseinbringung gemäß Ziffer 1 erfolgt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Beschlüsse zu Ziffer 1 und Ziffer 2 zu treffen.