Betreff
Unterrichtung über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr 2018
Vorlage
BV/FD2/2019/105
Aktenzeichen
20 22 02
Art
Beschlussvorlage

§ 117 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) regelt das Verfahren für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen. Demnach sind entsprechende Vorgänge nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. Über Fälle von unerheblicher Bedeutung entscheidet der Bürgermeister, ansonsten der Rat. Der Rat ist spätestens mit der Vorlage der Jahresrechnung über die notwendigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung zu unterrichten.

 

In seinem Grundsatzbeschluss vom 14.03.2013 hat der Rat festgelegt, bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen als unerheblich im Sinne des § 117 NKomVG anzusehen sind:

 

  1. Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
    • Haushaltssoll bis zu 2.500 €:                       bis 1.000 €
    • Haushaltssoll über 2.500 €:                        bis zu 40% des Ansatzes, max. 10.000 €

 

  1. Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis max. 5.000 €

 

  1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Verpflichtungen bis max. 40.000 €.

 

Die vorgenannten Regelungen haben in früheren Jahren vermehrt zu Problemen geführt, da Überschreitungen der Budgets in der Regel erst zum Jahresende eintreten und eine vorherige Zustimmung des Rates rein praktisch nicht gewährleistet werden konnte. Zudem ist es in der praktischen Umsetzung schwierig, im Moment der tatsächlichen Budgetüberschreitung denjenigen Zahlungsvorgang des laufenden Jahres zu identifizieren, der letztlich entgegen der ursprünglichen Planung zu der Budgetüberschreitung geführt hat.

 

Die Gemeinde Bad Essen hat deshalb ab dem Haushaltsjahr 2017 eine neue Budgetstruktur eigeführt, die den jeweiligen Budgetverantwortlichen mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ausführung des Haushaltsplanes einräumt. Dadurch konnte die Anzahl der über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen im Jahresverlauf deutlich reduziert werden.

 

Im Haushaltsjahr 2018 wurden in zwei Fällen überplanmäßige und in zwei weiteren Fällen außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen notwendig:

 

Im Budget B02-Finanzen ergaben sich Mehraufwendungen von 9.700 €, resultierend aus den Aufwendungen für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 und 2016 durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück. Hier wurde für 90,5 Prüfungstagewerke ein Aufwand von 31.675 € in Rechnung gestellt. Grundlage war eine intensive Prüfung der Anlagenbuchhaltung.

 

Im Budget 07-Erziehung, Bildung und Jugend wurde der ursprüngliche Ansatz für den Ausbau von Krippen und Kindertagesstätten von 419.000 € um 23.300 € (5,6%) überschritten.

 

Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 1.100 € wurden im Budget B01-Verwaltungssteuerung notwendig, als Nebenkosten zum Ankauf der Liegenschaft „Lindenstraße 39“. Da bereits der Ankauf im Jahr 2017 außerplanmäßig auf Beschluss des Rates vom 19.10.2017 erfolge, waren auch die damit verbundenen Nebenkosten nicht im Haushaltsplan 2018 veranschlagt.

 

Außerplanmäßige Aufwendungen im Umfang von 309.700 € sind im Budget B10-Umwelt, Planen und Bauen dadurch entstanden, dass auf Anweisung des Rechnungsprüfungsamtes die im Rahmen des Sanierungsverfahrens „Hafenstraße“ mit dem Speichergebäude verbundenen Aufwendungen auch rückwirkend der Ergebnisrechnung zuzuschreiben sind. Die Auflösung der Anlage „Speicher“ führte zu außerordentlichen Aufwendungen von 624.828 € und zu außerordentlichen Erträgen von 315.174 €.

 

 


Anlagen:

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 2018

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt den im Jahr 2018 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach beiliegendem Nachweis gem. § 117 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz zu. 

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag: siehe Anlage

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: