Die Gemeinde Bad
Essen ist Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Eielstädt, Flur 1, Flurstück
11/18. An diesem Grundstück hält der TC Bad Essen e.V. auf Grundlage des
Erbbaurechtsvertrages vom 25.06.1979, geändert durch Verträge vom 13.04.1995
und 23.05.2008, ein Erbbaurecht, das gem. Ziffer 3 des Erbbaurechtsvertrages
bis zum 30.09.2019 bestellt wurde. Das Grundstück ist mit einer Tennishalle
nebst Fitnessstudio bebaut.
Sofern das
Erbbaurecht durch Zeitablauf erlischt, hat der Grundstückseigentümer dem
Erbbauberechtigten nach § 27 Erbbaurechtsgesetz für die aufstehenden Gebäude
eine Entschädigung in Höhe von 75% des Zeitwertes zu leisten. Der
Grundstückseigentümer kann seine Verpflichtung dadurch abwenden, dass er dem
Erbbauberechtigten das Erbbaurecht vor dessen Ablauf für die voraussichtliche
Standdauer des Bauwerkes verlängert. Lehnt der Erbbauberechtigte die
Verlängerung ab, so erlischt der Entschädigungsanspruch.
Ein im Jahr 2006
durch Herrn Dipl. Ing. Architekten Richard Penschke, Bissendorf, erstelltes
Gutachten legt die wirtschaftliche Restnutzungsdauer des aufstehenden Gebäudes
mit 35 Jahren fest. Die voraussichtliche Standdauer des Gebäudes endet somit im
Jahr 2041.
Vor diesem
Hintergrund hat die Gemeinde Bad Essen dem TC Bad Essen e.V. mit Schreiben vom
03.09.2018 gemäß § 27 Abs. 3 Erbbaurechtsgesetz in Verbindung mit Ziffer 3 und
10 des Erbbaurechtsvertrages vom 25.06.1979 die Verlängerung des Erbbaurechts
bis zum 31.12.2041 angeboten. Der TC Bad Essen e.V. hat dieses Angebot mit
Schreiben vom 06.11.2018 angenommen. Der Verwaltungsausschuss hat der
Verlängerung in seiner Sitzung am 15.11.2018 zugestimmt.
Die Verlängerung
des Erbbaurechtsvertrages bedarf der notariellen Beurkundung. Da mit der
Verlängerung des Erbbaurechtes eine Verfügung über Gemeindevermögen einhergeht,
ist hierfür gem. § 58 Abs. 1 Ziffer 14 Nds. Kommunalverfassungsgesetz ein
Beschluss des Rates notwendig. Der Entwurf des Notarvertrages ist als Anlage
beigefügt.
Anlagen:
Entwurf des Notarvertrages zur Verlängerung des Erbbaurechts „Tennishalle“
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt dem Abschluss des Notarvertrages über die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages „Tennishalle“ mit dem TC Bad Essen e.V. bis zum 31.12.2041 in der vorliegenden/geänderten Fassung zu.