Betreff
Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages "Tennishalle" mit dem TC Bad Essen e.V.
Vorlage
BV/FD2/2019/107
Aktenzeichen
23 31 20
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeinde Bad Essen ist Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Eielstädt, Flur 1, Flurstück 11/18. An diesem Grundstück hält der TC Bad Essen e.V. auf Grundlage des Erbbaurechtsvertrages vom 25.06.1979, geändert durch Verträge vom 13.04.1995 und 23.05.2008, ein Erbbaurecht, das gem. Ziffer 3 des Erbbaurechtsvertrages bis zum 30.09.2019 bestellt wurde. Das Grundstück ist mit einer Tennishalle nebst Fitnessstudio bebaut.

 

Sofern das Erbbaurecht durch Zeitablauf erlischt, hat der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten nach § 27 Erbbaurechtsgesetz für die aufstehenden Gebäude eine Entschädigung in Höhe von 75% des Zeitwertes zu leisten. Der Grundstückseigentümer kann seine Verpflichtung dadurch abwenden, dass er dem Erbbauberechtigten das Erbbaurecht vor dessen Ablauf für die voraussichtliche Standdauer des Bauwerkes verlängert. Lehnt der Erbbauberechtigte die Verlängerung ab, so erlischt der Entschädigungsanspruch.

 

Ein im Jahr 2006 durch Herrn Dipl. Ing. Architekten Richard Penschke, Bissendorf, erstelltes Gutachten legt die wirtschaftliche Restnutzungsdauer des aufstehenden Gebäudes mit 35 Jahren fest. Die voraussichtliche Standdauer des Gebäudes endet somit im Jahr 2041.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Bad Essen dem TC Bad Essen e.V. mit Schreiben vom 03.09.2018 gemäß § 27 Abs. 3 Erbbaurechtsgesetz in Verbindung mit Ziffer 3 und 10 des Erbbaurechtsvertrages vom 25.06.1979 die Verlängerung des Erbbaurechts bis zum 31.12.2041 angeboten. Der TC Bad Essen e.V. hat dieses Angebot mit Schreiben vom 06.11.2018 angenommen. Der Verwaltungsausschuss hat der Verlängerung in seiner Sitzung am 15.11.2018 zugestimmt.

 

Die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages bedarf der notariellen Beurkundung. Da mit der Verlängerung des Erbbaurechtes eine Verfügung über Gemeindevermögen einhergeht, ist hierfür gem. § 58 Abs. 1 Ziffer 14 Nds. Kommunalverfassungsgesetz ein Beschluss des Rates notwendig. Der Entwurf des Notarvertrages ist als Anlage beigefügt.

 


Anlagen:

Entwurf des Notarvertrages zur Verlängerung des Erbbaurechts „Tennishalle“

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat stimmt dem Abschluss des Notarvertrages über die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages „Tennishalle“ mit dem TC Bad Essen e.V. bis zum 31.12.2041 in der vorliegenden/geänderten Fassung zu.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: