Die Gemeinde Bad Essen beschließt nach
Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) die Bauleitpläne für ihren Bereich. Gemäß §
1a Abs. 3 BauGB ist im Rahmen der Aufstellung der Bebauungspläne durch
geeignete Darstellungen und Maßnahmen ein Ausgleich für zu erwartende Eingriffe
in die Natur und Landschaft durch die planende Gemeinde vorzusehen.
Dieser Ausgleich kann, soweit dieses den
städtebaulichen Entwicklungen und Zielen der Raumordnung bzw. des Naturschutzes
und der Landschaftspflege entspricht, auch an anderer Stelle als dem Ort des
Eingriffs erfolgen. Hierbei ist den Nachweisverpflichtungen dann Genüge
geleistet, wenn innerhalb eines naturräumlichen Gliederungsraumes, also auch
außerhalb der Grenzen einer Gemeinde, durch geeignete Maßnahmen der Eingriff
durch Ersatzmaßnahmen kompensiert wird.
Als Grundlage für die Umsetzung von
Ausgleichs- und Kompensationsverpflichtungen wird auf die zwischen dem
Landkreis Osnabrück, den Gemeinden Bohmte, Bad Essen und Ostercappeln und dem
Unterhaltungsverband geschlossene „Vereinbarung über eine gemeinsame Initiative
zur Umsetzung wasserwirtschaftlicher und landespflegerischer Maßnahmen im
Einzugsgebiet des Dümmers“ Bezug genommen.
Für das Bauleitplanverfahren Nr. 77 „Homann“
werden insgesamt 66.127 Werteinheiten als Kompensationsausgleich erbracht
werden müssen. Aufgrund der „Dümmer Vereinbarung“ können diese Werteinheiten
mit 5,50 € je Werteinheit abgegolten werden. Diese Regelung wird innerhalb des
städtebaulichen Vertrages mit der Firma Homann und der Gemeinde Bad Essen
geregelt.
Innerhalb des
Bauleitplanverfahrens ist jedoch die Gemeinde Bad Essen als Träger des
Verfahrens verpflichtet, den entsprechenden Naturausgleich darzustellen und
umzusetzen. Insofern wird mit dem vorgelegten Vertrag zwischen dem
Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“ und der Gemeinde die Umsetzung der
notwendigen Naturausgleichsmaßnahmen geregelt. Insofern erfolgt mit
Vertragsunterzeichnung die notwendige Darstellung innerhalb des
Bauleitplanverfahrens. Kostenträger der notwendigen Kompensation verbleibt die
Firma Homann.
Anlagen:
Kompensationsvertrag mit dem UHV Nr. 70
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, den Vertrag zwischen dem
Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“ und der Gemeinde Bad Essen,
vorbehaltlich der Genehmigung des Bauleitplanverfahrens Nr. 77 „Homann“ und des
Abschlusses des städtebaulichen Vertrages mit der Firma Homann, zu schließen.