Betreff
Vertrag mit dem Unterhaltungsverband Nr. 70 "Obere Hunte" zur Umsetzung der Kompensation aus dem B-Plan-Verfahren Nr. 77 "Homann"
Vorlage
BV/FD3/2019/108
Aktenzeichen
-pa/md-
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeinde Bad Essen beschließt nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) die Bauleitpläne für ihren Bereich. Gemäß § 1a Abs. 3 BauGB ist im Rahmen der Aufstellung der Bebauungspläne durch geeignete Darstellungen und Maßnahmen ein Ausgleich für zu erwartende Eingriffe in die Natur und Landschaft durch die planende Gemeinde vorzusehen.

Dieser Ausgleich kann, soweit dieses den städtebaulichen Entwicklungen und Zielen der Raumordnung bzw. des Naturschutzes und der Landschaftspflege entspricht, auch an anderer Stelle als dem Ort des Eingriffs erfolgen. Hierbei ist den Nachweisverpflichtungen dann Genüge geleistet, wenn innerhalb eines naturräumlichen Gliederungsraumes, also auch außerhalb der Grenzen einer Gemeinde, durch geeignete Maßnahmen der Eingriff durch Ersatzmaßnahmen kompensiert wird.

Als Grundlage für die Umsetzung von Ausgleichs- und Kompensationsverpflichtungen wird auf die zwischen dem Landkreis Osnabrück, den Gemeinden Bohmte, Bad Essen und Ostercappeln und dem Unterhaltungsverband geschlossene „Vereinbarung über eine gemeinsame Initiative zur Umsetzung wasserwirtschaftlicher und landespflegerischer Maßnahmen im Einzugsgebiet des Dümmers“ Bezug genommen.

Für das Bauleitplanverfahren Nr. 77 „Homann“ werden insgesamt 66.127 Werteinheiten als Kompensationsausgleich erbracht werden müssen. Aufgrund der „Dümmer Vereinbarung“ können diese Werteinheiten mit 5,50 € je Werteinheit abgegolten werden. Diese Regelung wird innerhalb des städtebaulichen Vertrages mit der Firma Homann und der Gemeinde Bad Essen geregelt.

Innerhalb des Bauleitplanverfahrens ist jedoch die Gemeinde Bad Essen als Träger des Verfahrens verpflichtet, den entsprechenden Naturausgleich darzustellen und umzusetzen. Insofern wird mit dem vorgelegten Vertrag zwischen dem Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“ und der Gemeinde die Umsetzung der notwendigen Naturausgleichsmaßnahmen geregelt. Insofern erfolgt mit Vertragsunterzeichnung die notwendige Darstellung innerhalb des Bauleitplanverfahrens. Kostenträger der notwendigen Kompensation verbleibt die Firma Homann.

 


Anlagen:

Kompensationsvertrag mit dem UHV Nr. 70

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, den Vertrag zwischen dem Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“ und der Gemeinde Bad Essen, vorbehaltlich der Genehmigung des Bauleitplanverfahrens Nr. 77 „Homann“ und des Abschlusses des städtebaulichen Vertrages mit der Firma Homann, zu schließen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: