Der Landkreis Osnabrück hat zum 01.01.2017
eine Zentrale Vergabestelle (ZVS) eingerichtet, die zunächst die Vergaben
innerhalb des Landkreises Osnabrück an einer Stelle gebündelt hat.
Die Kreisverwaltung ist genauso wie die
Gemeinde Bad Essen als öffentlicher Auftraggeber an die Bestimmungen der EU,
nationale Bestimmungen sowie an Länderrecht gebunden. Mit der Einrichtung der
ZVS wurde beim Landkreis Osnabrück eine Organisationsstruktur gefunden, die ein
hohes Maß an Rechts- und Praxiswissen auf diesem Gebiet garantiert und somit
ein rechtssicheres Arbeiten innerhalb des sehr komplexen und von häufigen
Änderungen betroffenen Vergaberechts ermöglicht.
Die ZVS des Landkreises Osnabrück nutzt ein
Vergabemanagementsystem, das die medienbruchfreie elektronische Bearbeitung
eines Verfahrens von der Erfassung und der Veröffentlichung und/oder
Bereitstellung der Vergabeunterlagen, über die Annahme der Angebote und die
Angebotsprüfung und Wertung, bis hin zur Auftragsvergabe ermöglicht. Der
Landkreis Osnabrück nutzt hierfür das Vergabemanagementsystem der Firma cosinex
GmbH und die Hosting-Dienstleistungen der ITEBO GmbH sowie den
Vergabemarktplatz „vergabe.Niedersachsen“ und erfüllt damit bereits jetzt die
Anforderungen an die sogenannte eVergabe, die schrittweise in den kommenden
Jahren verpflichtend eingeführt wird.
Ab dem 18. Oktober 2018 dürfen öffentliche
Auftraggeber bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine abweichenden
Mittel mehr verlangen, sondern sind zur Annahme ausschließlich elektronischer
Angebote verpflichtet. Im Unterschwellenbereich gilt für Bauleistungen
weiterhin das Wahlrecht des Auftraggebers. Eine Begrenzung auf elektronische
Angebote wäre aber ab diesem Zeitpunkt bereits zulässig.
Für die Vergabe von Liefer- und
Dienstleistungen sieht die in Niedersachsen noch in Kraft zu setzende
Unterschwellenvergabeordnung abweichende Übergangsvorschriften vor. Ab dem 01.
Januar 2019 ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, die Einreichung von
elektronischen Angeboten zu akzeptieren. Ab dem 01. Januar 2020 ist vorzugeben,
dass Unternehmen Teilnahmeanträge und Angebote im Grundsatz ausschließlich
mithilfe elektronischer Mittel übermitteln.
Die Zentrale Vergabestelle des Landkreises
Osnabrück wurde von vornherein unter der Zielsetzung, die Dienstleistung auch
für die kreisangehörigen Kommunen anzubieten, konzipiert.
In Abhängigkeit von der Anzahl und dem
Umfang der jährlichen Vergaben sowie der Organisation der Beschaffungsvorgänge
stehen den Kommunen von der reinen Nutzung eines Serviceportals zur
Bereitstellung der Unterlagen und zur formgerechten Entgegennahme der Angebote bis
hin zur Etablierung eines eigenen Vergabemanagementsystems verschiedene
Möglichkeiten offen, um die eVergabe umzusetzen. Als weitere Option soll für
die Kommunen im Landkreis Osnabrück die Möglichkeiten bestehen, sich der ZVS
als Dienstleister für die formelle Abwicklung von Vergabeverfahren zu bedienen,
so dass diese Kommunen keine eigenen technischen und personellen Ressourcen für
das Thema eVergabe vorhalten müssen.
Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt, mit
interessierten Kommunen eine mandatierende Zweckvereinbarung zur Nutzung der
ZVS zu schließen. Diese beinhaltet die Regelung der Zuständigkeiten und die
aufzubringenden Kosten.
Auf die Gemeinde Bad Essen entfallen die
Personalkosten, die vom Landkreis Osnabrück für jeweiligen Vergabeverfahren
aufgewendet werden. Als Stundensatz ist in der Vereinbarung ein Betrag von
59,78 € angesetzt worden.
In einem Arbeitstreffen wurde von der ZVS
der durchschnittliche Zeitanteil für ein Vergabefahren mit 6 Stunden angesetzt,
so dass je Ausschreibung dementsprechend mit Kosten von ca. 360,00 € gerechnet
werden kann, wobei umfangreiche Verfahren zeitaufwendiger und dementsprechend
teurer sind und einfachere Verfahren einen geringeren Zeitaufwand bewirken und
dementsprechend günstiger sind. Der je Ausschreibung erbrachte Zeitaufwand ist
vom Landkreis Osnabrück zu dokumentieren.
Zudem werden der Gemeinde Bad Essen die
laufenden Kosten für den Einsatz des Vergabemanagementsystems einmal jährlich
in Rechnung gestellt. Die derzeit auf die Gemeinde Bad Essen zukommenden Pflegekosten
liegen aktuell bei 150,10 € im Jahr.
Die einmaligen Einrichtungskosten in Höhe
von 790,00 € je Gemeinde werden durch
den Landkreis getragen. Zudem werden die Mitarbeiter der Gemeinde Bad Essen
durch die ZVS geschult und der Support über die ZVS geleistet.
Der Landkreis Osnabrück hat einen Entwurf
einer Zweckvereinbarung erarbeitet, der den Kommunen in einem Arbeitstreffen am
23. August 2018 vorgestellt wurde. Dieser Entwurf wurde am 17.09.2018 vom
Kreistag beschlossen, so dass ab dann entsprechende Vereinbarungen mit den
interessierten Kommunen abgeschlossen werden können.
Die Gemeinde Bad Essen hat bereits im Rahmen
einer Umfrage im Dezember 2017 ein grundsätzliches Interesse an einer
Kooperation mit dem Landkreis Osnabrück geäußert. Im Arbeitstreffen am 23.
August 2018 wurde das Interesse bestätigt, auch in der Form die ZVS als
Dienstleister für die formelle Abwicklung von Vergabeverfahren zu nutzen.
Diese Kooperation bietet für die Gemeinde
Bad Essen folgende Vorteile:
-
Die
technischen Voraussetzungen der eVergabe müssen nicht eigenständig geschaffen
und bezahlt werden.
-
Die ZVS
steht als ständiger Ansprechpartner und Berater für vergaberechtliche
Angelegenheiten zur Verfügung.
-
Die ZVS
führt das Vergabeverfahren elektronisch durch.
-
Die ZVS
verfügt über die personellen und technischen Voraussetzungen für
Vergabeverfahren, insbesondere vor dem Hintergrund der speziellen
Anforderungen, die bei Förderprojekten (Dorfentwicklung, ILEK, etc.) bestehen,
rechtssicher durchzuführen.
-
Die
Mitarbeiter der Gemeinde Bad Essen können jederzeit auf ihre Ausschreibungen
zugreifen und den aktuellen Stand einsehen.
Bei der Gemeinde verbleiben allerdings die
fachspezifischen Aufgabenbereiche (u.a. Erstellung der Leistungsverzeichnisse,
fachspezifische Auskünfte, Vergabevorschläge).
Die Zweckvereinbarung deckt Ausschreibungen
ab einem Betrag von 10.000,00 € ab. Dieser Betrag wurde vor dem Hintergrund
gewählt, damit auch die Anwendung des Niedersächsischen Tariftreue- und
Vergabegesetzes berücksichtigt wird und die Vorlagepflicht beim
Rechnungsprüfungsamt abgedeckt ist.
Die Stelle im Fachdienst 3 Umwelt, Planen
und Bauen, die bisher mit den Aufgaben im Vergaberecht betraut ist, nimmt diese
auch weiterhin wahr. Allerdings beschränkt sich dies zukünftig auf die Vergaben
im Unterschwellenbereich unterhalb von 10.000,00 € (nicht von der
Zweckvereinbarung abgedeckt). Zudem wird diese Stelle zukünftig die
Schnittstelle zwischen den Fachbereichen in der Gemeinde Bad Essen und der ZVS
des Landkreises Osnabrück bilden.
Zweckvereinbarungen unterliegen der
Anzeigepflicht gegenüber der Kommunalaufsicht und sind öffentlich bekannt zu
machen.
Für an öffentlichen Aufträgen des
Landkreises und seiner Kommunen interessierte Unternehmen ist die einheitliche
Vorgehensweise sowie die Nutzung eines einheitlichen technischen Systems von
Vorteil. Durch die digitale Bereitstellung der Vergabeunterlagen entfallen u.a.
Postwege und das Verfahren wird verkürzt. Die Einführung einer eVergabe-Lösung
ermöglicht dem Bieter kostenlos jederzeit die Vergabeunterlagen einzusehen
sowie digital ein Angebot abzugeben. Insbesondere durch die digitalisierte
Bieterkommunikation wird den Interessen der Bieter bezüglich Transparenz und
Gleichbehandlung in besonderem Maße entsprochen.
Anlagen:
- Zweckvereinbarung
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
Der interkommunalen Kooperation mit dem
Landkreis Osnabrück auf dem Gebiet des Vergaberechts und dem Abschluss der
Zweckvereinbarung zur Nutzung der Zentralen Vergabestelle wird zugestimmt.