Betreff
Sanierung Hallenbad Lintorf
Vorlage
BV/FD1/2019/116
Aktenzeichen
74 22 01/7 Km.
Art
Beschlussvorlage

Das Hallenbad Lintorf wurde im Jahr 1966 in Betrieb genommen. In den letzten Jahren wurden bereits folgende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt:

  • 2000: Erneuerung des Daches der großen Schwimmhalle (Schwimmerbecken)
  • 2004: Erneuerung der Be- und Entlüftungsanlage in der großen Schwimmhalle (Schwimmerbecken)
  • 2010: Erneuerung des Daches der kleinen Schwimmhalle (Nichtschwimmerbecken)
  • 2011: Sanierung und Neugestaltung des Eingangs- und Kassenbereichs
  • 2013: Erneuerung der Be- und Entlüftungsanlage in der kleinen Schwimmhalle (Nichtschwimmerbecken)
  • 2014: Austausch der Panoramafenster an der Südseite in den beiden Schwimmhallen
  • 2017: Erneuerung der Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • 2018: Erneuerung des Hauptkessels der Heizungsanlage

 

Trotz der kontinuierlichen Investitionen in den vergangenen Jahren hat der Betrieb der letzten 53 Jahre Spuren hinterlassen und weitere Sanierungen sind erforderlich. Gerade die Badewassertechnik und die Beckenkörper entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen.

Der Kinder- und Jugendausschuss sowie der Verwaltungsausschuss haben sich in den Sitzungen am 04.12.2018  bzw. 13.12.2018 bereits mit den Sanierungsmaßnahmen Hallenbad Lintorf befasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, Planungen zur Erneuerung der Badewassertechnik sowie Planungen zur Grundsanierung der Becken verbunden mit dem Einbau von Edelstahlbecken zu konkretisieren und einen Förderantrag nach dem Sportstättenförderprogramm des Landes Niedersachsen zu stellen.

Die Planungen der Erneuerung der Badewassertechnik und der Sanierung der Becken wurden inzwischen unter Einbeziehung von Fachplanern (Ingenieurgesellschaft Jager + Partner (Herr Faber, Badewassertechnik)  und Rohling Planung GmbH (Herr Schlörb, Beckenkörper)) sowie in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Osnabrück fortgeführt.

Nach dem Stand der derzeitigen Planungen sind folgende Maßnahmen / Investitionen erforderlich:

 

1) Badewassertechnik

Die Badewassertechnik erfüllt die Anforderungen der maßgeblichen DIN-Normen nicht. Im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen durch das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Osnabrück kommt es daher regelmäßig zu Beanstandungen. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt sind zeitnah folgende Sanierungsmaßnahmen erforderlich:

  • Erneuerung der Filterbehälter für das Schwimmerbecken sowie für das Nichtschwimmerbecken
  • Einbau von Schwallwasserbehältern für das Schwimmerbecken sowie für das Nichtschwimmerbecken
  • Einbau eines Spülwasserbehälters
  • Erneuerung der getrennten Wasserläufe und Verrohrungen für das Schwimmerbecken und das Nichtschwimmerbecken

 

Im Rahmen der Planungen wurde darüberhinaus festgestellt, dass auch die Badewassertechnik für das Planschbecken nicht mehr der aktuellen DIN entspricht. Der Anlage fehlen folgende Bauteile:

  • Schwallwasserbehälter; somit ist keine saubere Oberflächenentnahme aus dem Becken möglich
  • Die Filterhöhe entspricht nicht der DIN. Somit ist keine ausreichende Filtermaterialstärke vorhanden
  • Der Filter hat kein Spülluftgebläse; somit kann das Filtermaterial vor der Rückspülung nicht aufgebrochen werden.

 

Die vorgenannten fehlenden Bauteile führen immer wieder zu Problemen bei der Wasseraufbereitung im Bereich des Planschbeckens und führen ebenfalls zu regelmäßigen Beanstandungen bei den Probenentnahmen.

Der Austausch der Filteranlage für das Planschbecken wurde daher bei den Planungen ebenfalls berücksichtigt.

 

2) Beckenkörper Schwimmerbecken und Nichtschwimmerbecken

Die Einströmung des aufbereiteten Badewassers in die Becken erfolgt zurzeit von den Seiten der Becken. Die Zahl der eingebauten Einströmöffnungen ist nicht ausreichend und auch bei einer Verbesserung der Einströmung durch weitere Einströmöffnungen können die Anforderungen der heutigen DIN-Richtlinien nicht erreicht werden. Bei der oben beschriebenen Erneuerung der Wassertechnik kombiniert mit einer Erhöhung der Anzahl der Einströmungsöffnungen kann lediglich eine Verbesserung der Durchströmung erreicht werden, jedoch keine Durchströmung laut DIN.

 

Damit die (notwendige) Anpassung an die Anforderungen der aktuellen DIN-Richtlinie erreicht werden kann und ein langfristiger Betrieb des Hallenbades Lintorf möglich ist, ist eine Einströmung des aufbereiteten Badewassers vom Beckenboden aus zwingend erforderlich. Nur dann können alle Bereiche der Becken in der geforderten Zeit durchströmt werden und die Wasserqualität lt. DIN auf Dauer sichergestellt werden. Daher sind folgende Maßnahmen erforderlich:

 

  • Einbau eines Edelstahlbeckens in das Nichtschwimmerbecken
  • Einbau eines Edelstahlbeckens in das Schwimmerbecken
  • Erneuerung der Einbauten im Becken und am Beckenumgang (Treppe, Einstiege, Sprungbrett)
  • Anpassung und fachgerechtes Anarbeiten der Beckenumgänge

 

3) Sonstige erforderliche Sanierungen

Im Rahmen der Planungen und Ortsbegehungen  wurde zudem  weiterer Sanierungsbedarf festgestellt. Dieses betrifft vor allem:

 

  • Ausbau und Erneuerung von defekten Abläufen in den Schwimmhallen (+ undichte Abläufe in den Umkleidebereichen).
  • Undichtigkeiten im Fliesenbereich im Beckenumgang beider Schwimmhallen. Daher sind in beiden Hallen der Estrich und die Fliesen zu erneuern.
  • Vom Planschbecken geht ein umfangreiches Schadensbild aus. Das Becken ist offensichtlich undicht. Das Wasser breitet sich im gesamten Beckenumgang aus. Auch dieser Bereich ist grundlegend zu sanieren.

 

Die Kosten für diese Maßnahmen sollten in den Förderantrag (s. unten) mit aufgenommen werden.

Für die grundlegende Erneuerung der Badewassertechnik sowie den Einbau der erforderlichen Edelstahlbecken und der sich weiter ergebenden Sanierungsarbeiten sind nach den bisherigen Planungen überschlägige Kosten in Höhe von rund 1,79  Mio. € netto kalkuliert worden.

 

Für die Umsetzung der Maßnahme wäre das Hallenbad für ca. 4,5 Monate (voraussichtlich Anfang Mai 2020 – Mitte September 2020) zu schließen.

 

Die genauen Planungen und Kostenschätzungen werden in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses durch die beauftragten Fachplaner vorgestellt.

 

 

Antrag auf Förderung durch das Sportstättensanierungsprogramm

Am 04.03.2019 wurde die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus des Landes Niedersachsen erlassen.

 

Danach können bei kommunalen Sportstätten die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten zur Grundversorgung wie z.B. Hallenbäder mit sportlichen Nutzungsansprüchen gefördert werden. Förderschwerpunkte sind Maßnahmen an Sporthallen und Hallenschwimmbäder.

 

Bei der Entscheidung über die Förderung werden insbesonder das Alter, die Verbesserung des energetischen Zustandes und die Auslastung der Sportstätte sowie eine regional ausgewogene Verteilung der Mittel berücksichtigt.

 

Die Zuwendung an Gebietskörperschaften wird in der Regel in Höhe von 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, bei Hallenbädern höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 1.000.000 Euro. Die Förderung könnte somit bei entsprechender Bewilligung in Abhängigkeit von den förderfähigen Gesamtkosten rund 700.000 € betragen.

 

Die Antragstellung muss über den Landkreis Osnabrück bis spätestens zum 31.05.2019 erfolgen.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Sanierung des Hallenbades in Lintorf entsprechend den von den Fachplanern vorgestellten Plänen.

 

Für die Durchführung der Maßnahme ist von der Verwaltung zum 31.05.2019 ein Förderantrag nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus zu stellen.

 

Bei entsprechender Förderung soll die Maßnahme in 2020 umgesetzt werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind dann im Haushalt 2020 bereitzustellen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges: Haushaltsmittel sind im Haushalt 2020 zur Verfügung zu stellen

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: