Das Hallenbad Lintorf wurde im
Jahr 1966 in Betrieb genommen. In den letzten Jahren wurden bereits folgende
Sanierungsmaßnahmen durchgeführt:
- 2000: Erneuerung des Daches der großen
Schwimmhalle (Schwimmerbecken)
- 2004: Erneuerung der Be- und
Entlüftungsanlage in der großen Schwimmhalle (Schwimmerbecken)
- 2010: Erneuerung des Daches der kleinen
Schwimmhalle (Nichtschwimmerbecken)
- 2011: Sanierung und Neugestaltung des
Eingangs- und Kassenbereichs
- 2013: Erneuerung der Be- und
Entlüftungsanlage in der kleinen Schwimmhalle (Nichtschwimmerbecken)
- 2014: Austausch der Panoramafenster an
der Südseite in den beiden Schwimmhallen
- 2017: Erneuerung der Mess-, Regel- und
Steuerungstechnik
- 2018: Erneuerung des Hauptkessels der
Heizungsanlage
Trotz der kontinuierlichen
Investitionen in den vergangenen Jahren hat der Betrieb der letzten 53 Jahre
Spuren hinterlassen und weitere Sanierungen sind erforderlich. Gerade die
Badewassertechnik und die Beckenkörper entsprechen nicht mehr den heutigen
Anforderungen.
Der Kinder- und Jugendausschuss
sowie der Verwaltungsausschuss haben sich in den Sitzungen am 04.12.2018 bzw. 13.12.2018 bereits mit den Sanierungsmaßnahmen
Hallenbad Lintorf befasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, Planungen zur
Erneuerung der Badewassertechnik sowie Planungen zur Grundsanierung der Becken
verbunden mit dem Einbau von Edelstahlbecken zu konkretisieren und einen
Förderantrag nach dem Sportstättenförderprogramm des Landes Niedersachsen zu
stellen.
Die Planungen der Erneuerung der
Badewassertechnik und der Sanierung der Becken wurden inzwischen unter
Einbeziehung von Fachplanern (Ingenieurgesellschaft Jager + Partner (Herr
Faber, Badewassertechnik) und Rohling
Planung GmbH (Herr Schlörb, Beckenkörper)) sowie in Abstimmung mit dem
Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Osnabrück fortgeführt.
Nach dem Stand der derzeitigen
Planungen sind folgende Maßnahmen / Investitionen erforderlich:
1) Badewassertechnik
Die Badewassertechnik erfüllt
die Anforderungen der maßgeblichen DIN-Normen nicht. Im Rahmen der regelmäßigen
Kontrollen durch das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Osnabrück kommt es
daher regelmäßig zu Beanstandungen. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt sind
zeitnah folgende Sanierungsmaßnahmen erforderlich:
- Erneuerung der Filterbehälter für das
Schwimmerbecken sowie für das Nichtschwimmerbecken
- Einbau von Schwallwasserbehältern für
das Schwimmerbecken sowie für das Nichtschwimmerbecken
- Einbau eines Spülwasserbehälters
- Erneuerung der getrennten Wasserläufe
und Verrohrungen für das Schwimmerbecken und das Nichtschwimmerbecken
Im Rahmen der Planungen wurde
darüberhinaus festgestellt, dass auch die Badewassertechnik für das
Planschbecken nicht mehr der aktuellen DIN entspricht. Der Anlage fehlen
folgende Bauteile:
- Schwallwasserbehälter; somit ist keine
saubere Oberflächenentnahme aus dem Becken möglich
- Die Filterhöhe entspricht nicht der
DIN. Somit ist keine ausreichende Filtermaterialstärke vorhanden
- Der Filter hat kein Spülluftgebläse;
somit kann das Filtermaterial vor der Rückspülung nicht aufgebrochen
werden.
Die vorgenannten fehlenden
Bauteile führen immer wieder zu Problemen bei der Wasseraufbereitung im Bereich
des Planschbeckens und führen ebenfalls zu regelmäßigen Beanstandungen bei den
Probenentnahmen.
Der Austausch der Filteranlage
für das Planschbecken wurde daher bei den Planungen ebenfalls berücksichtigt.
2) Beckenkörper Schwimmerbecken und Nichtschwimmerbecken
Die Einströmung
des aufbereiteten Badewassers in die Becken erfolgt zurzeit von den Seiten der
Becken. Die Zahl der eingebauten Einströmöffnungen ist nicht ausreichend und
auch bei einer Verbesserung der Einströmung durch weitere Einströmöffnungen
können die Anforderungen der heutigen DIN-Richtlinien nicht erreicht werden.
Bei der oben beschriebenen Erneuerung der Wassertechnik kombiniert mit einer
Erhöhung der Anzahl der Einströmungsöffnungen kann lediglich eine Verbesserung
der Durchströmung erreicht werden, jedoch keine Durchströmung laut DIN.
Damit die
(notwendige) Anpassung an die Anforderungen der aktuellen DIN-Richtlinie
erreicht werden kann und ein langfristiger Betrieb des Hallenbades Lintorf
möglich ist, ist eine Einströmung des aufbereiteten Badewassers vom Beckenboden
aus zwingend erforderlich. Nur dann können alle Bereiche der Becken in der
geforderten Zeit durchströmt werden und die Wasserqualität lt. DIN auf Dauer
sichergestellt werden. Daher sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Einbau eines Edelstahlbeckens in das
Nichtschwimmerbecken
- Einbau eines Edelstahlbeckens in das
Schwimmerbecken
- Erneuerung der Einbauten im Becken und
am Beckenumgang (Treppe, Einstiege, Sprungbrett)
- Anpassung und fachgerechtes Anarbeiten der Beckenumgänge
3) Sonstige erforderliche
Sanierungen
Im Rahmen der
Planungen und Ortsbegehungen wurde
zudem weiterer Sanierungsbedarf
festgestellt. Dieses betrifft vor allem:
- Ausbau und Erneuerung von defekten
Abläufen in den Schwimmhallen (+ undichte Abläufe in den
Umkleidebereichen).
- Undichtigkeiten im Fliesenbereich im
Beckenumgang beider Schwimmhallen. Daher sind in beiden Hallen der Estrich
und die Fliesen zu erneuern.
- Vom Planschbecken geht ein
umfangreiches Schadensbild aus. Das Becken ist offensichtlich undicht. Das
Wasser breitet sich im gesamten Beckenumgang aus. Auch dieser Bereich ist
grundlegend zu sanieren.
Die Kosten für diese Maßnahmen sollten in
den Förderantrag (s. unten) mit aufgenommen werden.
Für die
grundlegende Erneuerung der Badewassertechnik sowie den Einbau der
erforderlichen Edelstahlbecken und der sich weiter ergebenden
Sanierungsarbeiten sind nach den bisherigen Planungen überschlägige Kosten in
Höhe von rund 1,79 Mio. € netto kalkuliert
worden.
Für die Umsetzung
der Maßnahme wäre das Hallenbad für ca. 4,5 Monate (voraussichtlich Anfang Mai
2020 – Mitte September 2020) zu schließen.
Die genauen
Planungen und Kostenschätzungen werden in der Sitzung des Kinder- und
Jugendausschusses durch die beauftragten Fachplaner vorgestellt.
Antrag auf Förderung durch das
Sportstättensanierungsprogramm
Am 04.03.2019
wurde die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des
Sportstättenbaus des Landes Niedersachsen erlassen.
Danach können bei
kommunalen Sportstätten die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten zur
Grundversorgung wie z.B. Hallenbäder mit sportlichen Nutzungsansprüchen
gefördert werden. Förderschwerpunkte sind Maßnahmen an Sporthallen und
Hallenschwimmbäder.
Bei der
Entscheidung über die Förderung werden insbesonder das Alter, die Verbesserung
des energetischen Zustandes und die Auslastung der Sportstätte sowie eine
regional ausgewogene Verteilung der Mittel berücksichtigt.
Die Zuwendung an
Gebietskörperschaften wird in der Regel in Höhe von 40 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben gewährt, bei Hallenbädern höchstens jedoch bis zu einem Betrag von
1.000.000 Euro. Die Förderung könnte somit bei entsprechender Bewilligung in
Abhängigkeit von den förderfähigen Gesamtkosten rund 700.000 € betragen.
Die Antragstellung
muss über den Landkreis Osnabrück bis spätestens zum 31.05.2019 erfolgen.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Sanierung des Hallenbades in Lintorf entsprechend den von den Fachplanern vorgestellten Plänen.
Für die Durchführung der Maßnahme ist von der Verwaltung zum 31.05.2019 ein Förderantrag nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus zu stellen.
Bei entsprechender Förderung soll die Maßnahme in 2020 umgesetzt werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind dann im Haushalt 2020 bereitzustellen.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges:
Haushaltsmittel sind im Haushalt 2020 zur Verfügung zu stellen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |