Betreff
Fortführung des Projektes "Sozialpädagogen an Grundschulen"
Vorlage
BV/FD1/2019/120
Aktenzeichen
40 10 10 721 Km
Art
Beschlussvorlage

Im Rahmen der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes hatte der Landkreis Osnabrück in 2011 die Umsetzung des Projektes „Schulbegleiter“ an Grundschulen zum Jahresbeginn 2012 beschlossen. Neben dem Ausbau von sozialen Netzwerken (z.B. Übergang weiterführende Schulen, Zusammenarbeit Fachdienst Jugend) war Schwerpunkt der Arbeit insbesondere die Einzelfallbetreuung von Kindern und Familien. Dabei erstrecken sich die Themenfelder auf Unterstützungs- und Beratungsangebote zum Umgang mit schulischen und familiären Konflikten bis hin zur Intensivbetreuung von schwierigen oder den Unterricht störenden Kindern.

 

Seit diesem Zeitpunkt wurden an den Grundschulen Lintorf und Bad Essen/Wehrendorf jeweils eine sozialpädagogische Fachkraft mit einer halben Stelle beschäftigt.

 

Bis zum 31. Dezember 2013 erfolgte die Co-Finanzierung durch den Landkreis Osnabrück in Höhe von 22.500 €.

 

Im Rahmen einer Evaluation des Projektes hat der Landkreis Osnabrück festgestellt, dass die Erfahrungen mit den Schulbegleitern positiv waren, so dass das Projekt in einer anderen Struktur unter dem Namen „Sozialpädagogen an Schulen“ fortgeführt wurde. Da jedoch die zur Verfügung stehenden bzw. bereitgestellten Finanzmittel reduziert waren, hat der Landkreis Osnabrück den Einsatz der Sozialpädagogen auf einzelne Grundschulen reduziert. Im Wittlager Land wurde dabei lediglich die Erich-Kästner-Schule in Bohmte als „Brennpunktschule“ angesehen, so dass nur für diese Schule eine weitere Förderung ab 2014 erfolgte.

 

In den in der Vergangenheit mit den Schulleitungen der Bad Essener Grundschulen geführten Gesprächen wurden die im Rahmen der Evaluation beim Landkreis Osnabrück gesammelten positiven Erfahrungen mit den Schulbegleitern deutlich bestätigt und eine Fortführung des Einsatzes von Sozialpädagogen/Schulsozialarbeitern an den Grundschulen als dringend erforderlich angesehen.

 

Vor diesem Hintergrund haben die gemeindlichen Gremien im Oktober 2013, im November 2015 und im Juni 2017 beschlossen, die Beschäftigung von Sozialpädagogen an den Grundschulen im bisherigen Umfang von insgesamt einer Stelle bis zum 31. Juli 2019 fortzusetzen. Seitens des Landkreises Osnabrück wird hierfür ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 12.000 € aus dem „Zuschusssystem für Sozialpädagogen an Schulen“ gewährt.

 

 Aktuell stellt sich die personelle Situation an den Grundschulen wie folgt dar:

 

An der Grundschule Lintorf nimmt seit Ende 2015 Frau Heike Bühning in Trägerschaft der Kinderland Bad Essen gGmbH die Aufgaben der sozialpädagogischen Fachkraft wahr. Seitens des Landkreises Osnabrück wird hierfür ein Zuschuss in Höhe von 6.000 € gewährt.

 

An der Grundschule Bad Essen ist seit Ende 2015 Frau Michaela Walter als Mitarbeiterin der Kinderhaus Wittlager Land gGmbH als Sozialpädagogin beschäftigt. Frau Walter war bereits viele Jahre im Rahmen des Nessi-Projektes u.a. an der Grundschule Bad Essen tätig. Seit dem 01.08.2017 ist sie mit einer wöchentlichen Stundenzahl von 18 Stunden tätig.

 

Auch für diese Stelle wird ein Zuschuss des Landkreises Osnabrück in Höhe von 6.000 € gewährt. Die vertragliche Vereinbarung mit Kinderhaus Wittlager Land gGmbH umfasst Aufwendungen in Höhe von 24.300 € und ist bis zum 31. Juli 2019 befristet.

 

An der Grundschule Wehrendorf wird auf Wunsch der Schulleitung seit dem 01.08.2017 keine Schulsozialarbeit durchgeführt.

 

Im Jahr 2016 hat der Kreistag des Landkreises Osnabrück eine grundsätzliche Fortführung des „Zuschusssystems Sozialpädagogen an Grundschulen“ bis zum 31. Juli 2022 beschlossen.

 

Das Land Niedersachsen hat für die Grundschule Bad Essen aktuell die Zusage zur Finanzierung einer dauerhaften 0,75-Stelle für die Sozialarbeit erteilt. Die Stelle wird zum 12.06.2019 besetzt.

 

Das Verhalten von Schülerinnen und Schülern an den Grundschulen hat sich in den vergangenen Jahren allgemein verändert. Hiervon ist die Grundschule in Bad Essen besonders betroffen. Dazu kommen der steigende Anteil an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf und die allgemein schlechte Ausstattung an Stunden von Förderlehrern. Wunsch der Schule ist die Einrichtung eines „sozialen Trainingsraumes“, wie er in anderen Schulen bereits eingerichtet sei.

 

Die Schulleitung sieht einen steigenden Bedarf an Schulsozialarbeit. Um erfolgreich arbeiten zu können, sei neben der vom Land Niedersachsen eingerichteten Stelle Bedarf an der Fortführung der Tätigkeit von Frau Walter gegeben.

 

Da weiterhin die Notwendigkeit für die Tätigkeit von Sozialpädagogen an Grundschulen besteht und diese tendenziell eher zunimmt, wird vorgeschlagen, die Zusammenarbeit mit der Kinderhaus Wittlager Land gGmbH an der Grundschule Bad Essen fortzusetzen.

 

Die Grundschule Bad Essen beabsichtigt, nachdem die vom Land Niedersachsen nun zugewiesene Stelle kurzfristig besetzt werden konnte, im nächsten Schuljahr ein neues Konzept zur  Schulsozialarbeit zu erarbeiten. Bei der Ausarbeitung des Konzeptes wird auch zu prüfen sein, in wieweit die Inhalte  der „Nessi-Schulsozialarbeit“ dort eingebunden werden können. Um flexibel reagieren zu können, sollte die vertragliche Regelung mit der Kinderhaus Wittlager Land gGmbH zunächst bis zum 31. Juli 2020 fortgeführt werden.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, das Projekt „Sozialpädagogen an Schulen“ an der Grundschule Bad Essen im bisherigen Umfang fortzusetzen. Die vertragliche Vereinbarung mit Kinderhaus Wittlager Land gGmbH für die Schulsozialarbeit an der Grundschule Bad Essen wird bis zum 31. Juli 2020 fortgeführt. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 24.300 € für die Finanzierung dieser Vereinbarung sind in den Haushaltsplänen vorzusehen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto 442900/21110/91202  zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: