Betreff
Jahresabschluss 2018 der Kinderland Bad Essen gGmbH
Vorlage
BV/FD1/2019/121
Art
Beschlussvorlage

Die R + K Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist mit der Prüfung der Buchführung, des Jahresabschlusses sowie der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung der Kinderland Bad Essen gGmbH für das Geschäftsjahr 2018 beauftragt worden.

 

Aufgrund der durchgeführten Prüfung wurde der Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Im Ergebnis schließt das Geschäftsjahr 2018 formalrechtlich mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 18.100,81 € ab. Zurückzuführen ist der Überschuss darauf, dass die im Haushaltsjahr 2018 gezahlten Zuschüsse und Erstattungen von Dritten höher ausgefallen sind als erwartet. Die Gemeinde Bad Essen hat im Geschäftsjahr Vorschüsse auf die Verlustabdeckung in Form eines Personalkostenzuschusses in Höhe von 1.002.599,96 € gezahlt. Ausschlaggebend für den seit Jahren hohen und weiter steigenden Zuschussbedarf der Gemeinde Bad Essen ist der kontinuierlich steigende Ausbau der Betreuung in den Kindertagesstätten. Neben steigenden Personalaufwendungen werden verlängerte Betreuungszeiten, Sonderöffnungszeiten und Mittagstischangebote kontinuierlich stärker nachgefragt.

Der formalrechtliche Überschuss soll verwendet werden, um die aus den Vorjahren bestehenden Fehlbeträge in Höhe von 18.470,09 € weitgehend zu decken.

 

Weitere Informationen zum Jahresabschluss lassen sich der als Anlage beigefügten Bilanz (Anlage 1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) sowie dem Lagebericht (Anlage 3) entnehmen. Der ausführliche Bestätigungsvermerk der R+K Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist ebenfalls beigefügt (Anlage 4).

Eine Prüfung des Berichtes durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück erfolgte bereits. Das Rechnungsprüfungsamt hat am 20. Mai 2019 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

 

„Ergänzende Bemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes nach § 34 Abs. 1 Satz 3 EigBetrVO sind nicht erforderlich.“

 

Gemäß § 10 des Gesellschaftervertrages beschließt die Gesellschafterversammlung der Kinderland Bad Essen gGmbH über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr, die Abdeckung des Fehlbetrages bzw. die Verwendung des Jahresüberschusses sowie die Entlastung der Geschäftsführung. Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung sind gemäß den Regelungen des Niedersächsischen Kommunal-verfassungsgesetzes (NKomVG) an die Entscheidungen des Gemeinderates gebunden.

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Bilanz

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung

Anlage 3: Lagebericht

Anlage 4: Bestätigungsvermerk der R + K Treuhandgesellschaft mbH

 

 


Beschlussvorschlag:

1.       Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kinderland Bad Essen gGmbH zum 31. Dezember 2018 wird aufgrund der erfolgten Jahresabschlussprüfung gemäß § 10 des Gesellschaftervertrages festgestellt.

2.       Die Gesellschafterversammlung stellt fest, dass die Gemeinde Bad Essen im Geschäftsjahr 2018 Vorschüsse auf die zu erwartende Verlustabdeckung in Höhe von 1.002.599,96 € gezahlt hat.

3.       Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 18.100,81 € zu verwenden zur Deckung der bestehenden Fehlbeträge aus den Vorjahren (18.470,09 €).

4.       Der Geschäftsführung der Kinderland Bad Essen gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

5.       Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 NKomVG angewiesen, entsprechend zu beschließen.

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: