Die R + K
Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist mit der Prüfung
der Buchführung, des Jahresabschlusses sowie der Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung der Kinderland Bad Essen gGmbH für das Geschäftsjahr 2018
beauftragt worden.
Aufgrund der
durchgeführten Prüfung wurde der Bestätigungsvermerk erteilt.
Im Ergebnis schließt
das Geschäftsjahr 2018 formalrechtlich mit einem Jahresüberschuss in Höhe von
18.100,81 € ab. Zurückzuführen ist der Überschuss darauf, dass die im
Haushaltsjahr 2018 gezahlten Zuschüsse und Erstattungen von Dritten höher
ausgefallen sind als erwartet. Die Gemeinde Bad Essen hat im Geschäftsjahr
Vorschüsse auf die Verlustabdeckung in Form eines Personalkostenzuschusses in
Höhe von 1.002.599,96 € gezahlt. Ausschlaggebend für den seit Jahren hohen und
weiter steigenden Zuschussbedarf der Gemeinde Bad Essen ist der kontinuierlich
steigende Ausbau der Betreuung in den Kindertagesstätten. Neben steigenden
Personalaufwendungen werden verlängerte Betreuungszeiten, Sonderöffnungszeiten
und Mittagstischangebote kontinuierlich stärker nachgefragt.
Der formalrechtliche
Überschuss soll verwendet werden, um die aus den Vorjahren bestehenden
Fehlbeträge in Höhe von 18.470,09 € weitgehend zu decken.
Weitere
Informationen zum Jahresabschluss lassen sich der als Anlage beigefügten Bilanz
(Anlage 1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) sowie dem
Lagebericht (Anlage 3) entnehmen. Der ausführliche Bestätigungsvermerk
der R+K Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist ebenfalls
beigefügt (Anlage 4).
Eine Prüfung des
Berichtes durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück erfolgte
bereits. Das Rechnungsprüfungsamt hat am 20. Mai 2019 folgenden
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Ergänzende
Bemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes nach § 34 Abs. 1 Satz 3 EigBetrVO sind
nicht erforderlich.“
Gemäß § 10 des Gesellschaftervertrages
beschließt die Gesellschafterversammlung der Kinderland Bad Essen gGmbH über
die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr, die Abdeckung des
Fehlbetrages bzw. die Verwendung des Jahresüberschusses sowie die Entlastung der
Geschäftsführung. Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der
Gesellschafterversammlung sind gemäß den Regelungen des Niedersächsischen
Kommunal-verfassungsgesetzes (NKomVG) an die Entscheidungen des Gemeinderates
gebunden.
Anlagen:
Anlage 1: Bilanz
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung
Anlage 3: Lagebericht
Anlage 4: Bestätigungsvermerk der R + K
Treuhandgesellschaft mbH
Beschlussvorschlag:
1.
Der von der Geschäftsführung vorgelegte
Jahresabschluss der Kinderland Bad Essen gGmbH zum 31. Dezember 2018 wird
aufgrund der erfolgten Jahresabschlussprüfung gemäß § 10 des
Gesellschaftervertrages festgestellt.
2.
Die Gesellschafterversammlung stellt fest, dass die
Gemeinde Bad Essen im Geschäftsjahr 2018 Vorschüsse auf die zu erwartende
Verlustabdeckung in Höhe von 1.002.599,96 € gezahlt hat.
3.
Die Gesellschafterversammlung beschließt, den
Jahresüberschuss in Höhe von 18.100,81 € zu verwenden zur Deckung der
bestehenden Fehlbeträge aus den Vorjahren (18.470,09 €).
4.
Der Geschäftsführung der Kinderland Bad Essen gGmbH
wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
5.
Die Vertreter der Gemeinde in der
Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 NKomVG angewiesen, entsprechend zu
beschließen.