-Abwägungs- und Feststellungsbeschluss-
b) Bebauungsplan Nr. 77 "Homann", Lintorf
-Abwägungs- und Satzungsbeschluss-
Die Gemeinde Bad Essen beabsichtigt im Ortsteil
Lintorf die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des hier
vorhandenen Gewerbestandortes (Homann Feinkost GmbH, Bad Essen/Lintorf) zu
schaffen.
In der Folge der Entscheidung der Müller-Group, die
Standorte Dissen und Bad Essen/Lintorf der Fa. Homann nicht aufzugeben, sondern
zu erhalten und weiterzuentwickeln, sind umfassende bauliche Entwicklungen und
Neubaumaßnahmen am Standort Lintorf geplant.
Die Gemeinde Bad Essen möchte mit der 60. Änderung des
FNP und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 den Gewerbestandort und die
damit verbundenen Arbeitsplätze in Lintorf im Rahmen der Eigenentwicklung
sichern und weiterentwickeln.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Essen
sind für das Plangebiet neben Gewerbeflächen auch Flächen für die
Landwirtschaft und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft ausgewiesen.
Der Erweiterungsbereich ist bereits teilweise durch
den Bebauungsplan Nr. 55 „Gewerbegebiet Hamker“ (Ursprungsplan 1996) erfasst,
der durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 vollständig überplant
wird. Der Gewerbestandort wird darüber hinaus erweitert. Des Weiteren ist
nunmehr die unmittelbare verkehrliche Anbindung des Gewerbestandortes an die
Bundesstraße 65 (Mindener Straße) vorgesehen, um die gewerblichen Verkehre in
der Ortschaft Lintorf zu minimieren.
Die Erweiterung des vorhandenen Betriebsstandortes
bedarf insofern einer Änderung der Darstellungen des FNP und der Aufstellung
eines Bebauungsplanes.
Die Gemeinde Bad Essen unterstützt die Zielsetzung der
Ortschaften, die wirtschaftliche Leistungskraft in der gewerblichen Wirtschaft,
dem Handel und den Dienstleistungen zu sichern bzw. angemessen auszubauen, um
neben der Sicherung vorhandener Arbeitsplätze auch vorrangig die Schaffung
neuer Arbeitsplätze zu fördern.
Dazu wird die 60. Änderung des FNP durchgeführt und
parallel dazu der Bebauungsplan Nr. 77 aufgestellt.
Am 27.11.2018 fand
ein Abstimmungstermin zum weiteren Aufstellungsverfahren der 60. Änderung des
FNP und des Bebauungsplanes Nr. 77 statt. An diesem Termin haben neben der
Gemeinde Bad Essen und dem Vorhabenträger mit den beteiligten Fachbüros (Zech
GmbH, IPW), der Landkreis Osnabrück mit Vertretern der oleg und der
Fachbereiche Bauleitplanung, Bauaufsicht und Untere Wasserbehörde sowie die
Gewerbeaufsichtsämter Oldenburg und Osnabrück teilgenommen und die weiteren
Vorgehensweisen festgelegt.
Vom
planbearbeitenden Büro Ingenieurplanung Wallenhorst wurden hiernach die
Entwurfsunterlagen erarbeitet und zwischen dem 03.04.2019 bis 20.05.2019 nach §
3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich ausgelegt.
Sämtliche
Stellungnahmen sind vom planbearbeitenden Büro aufgelistet und mit
Abwägungsvorschlägen versehen worden, die der Anlage beigefügt sind.
Anlagen:
- Flächennutzungsplan – Lageplan
- Flächennutzungsplan – Änderungsbereich
- Flächennutzungsplan – Planzeichenerklärung
- Abwägungsunterlagen zum Flächennutzungsplan
- Bebauungsplan – Lageplan
- Bebauungsplan – Entwurf
- Bebauungsplan – Planzeichenerklärung
- Bebauungsplan – Textliche Festsetzungen
- Abwägungsunterlagen zum Bebauungsplan
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. die eingegangenen Bedenken, Anregungen und
Stellungnahmen zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes in „Lintorf“ wie
folgt zu behandeln:
1. …
2. …
3. …
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des
Planbearbeiters;
2. die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes
mit den vorstehend beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten Fassung;
3. die eingegangenen Bedenken, Anregungen und
Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 77 „Homann“, Lintorf, wie folgt zu
behandeln:
1. …
2. …
3. …
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des
Planbearbeiters;
4. den Bebauungsplan Nr. 77 „Homann“, Lintorf,
bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie
Begründung mit den vorstehend beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten
Fassung als Satzung.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto 427100.93000.51110 zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: Zustimmung |