-Neuaufstellung-
Planungsanlass der Neuaufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 17 „Lintorf - Ost“ ist die Überprüfung der Festsetzungen zu
Art und Maß der baulichen Nutzung. Dabei sollen die ggf. eingetretenen
baulichen und nutzungsspezifischen Änderungen bzw. Abweichungen zu den
Festsetzungen des Ursprungsplanes an die tatsächlichen Begebenheiten bzw.
Zielvorstellungen der Gemeinde Bad Essen angepasst werden.
Insbesondere sollen entsprechende bauliche
Erweiterungen auf dem Grundstück der ehemaligen Hamker-Villa ermöglicht werden
und die Festsetzungen zur Gebäudehöhe im gesamten Geltungsbereich überprüft
werden, da heute Festsetzungen der Gebäudehöhen auf NHN „Normalhöhe Null“
erfolgt.
Dabei sollen den Festsetzungen die aktuellen
Rechtsgrundlagen (BauGB Novelle 2013, BauNVO zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinde und
weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.6.2013) zu Grunde gelegt
werden.
Der Bebauungsplan Nr. 17 „Lintorf - Ost“
(Ursprungsplan) wurde 1980 rechtskräftig.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
17 (1988) wurde im gesamten Geltungsbereich des Ursprungsplanes die Möglichkeit
eröffnet, die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse um maximal 1 zu erhöhen.
Im Jahr 1995 sollte für das Grundstück der
ehemaligen Hamker-Villa eine 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17
durchgeführt werden. Diese Änderung ist nicht durchgeführt worden bzw. die
Änderung hat keine Rechtskraft erlangt.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17
führt 2001 für den gesamten Geltungsbereich des Ursprungsplanes die Gültigkeit
der BauNVO von 1990 ein.
Durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 17 (2002) werden die Festsetzungen zur Gebäudehöhe im gesamten
Geltungsbereich des Ursprungsplanes auf die „Normalhöhe Null“ (NN) bezogen.
Mit der 5. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes Nr. 17 (2013) wurden östlich der Straße „Am Hallenbad“ weitere
Parkplätze für das Schwimmbad und die benachbarte Grundschule sowie weitere
Wohnbebauung vorgesehen.
Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes
durch Zusammenfassung der einzelnen
Änderungsplanungen soll die Übersichtlichkeit des Planwerkes sichergestellt
werden, weil die Darstellungen der einzelnen Änderungen im
Ursprungsbebauungsplan dessen Eindeutigkeit und Lesbarkeit in einem nicht mehr
vertretbaren Maße beeinträchtigen.
Anlagen:
- Bebauungsplan
Nr. 17 „Lintorf-Ost“ – Neuaufstellung als Abgrenzung
- Bebauungsplan
Nr. 17 „Lintorf-Ost“ – Ursprungsplan 1980
- Bebauungsplan
Nr. 17 „Lintorf-Ost“ – Änderungen 1 - 5
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
1. den Bebauungsplan Nr. 17 „Lintorf-Ost“ (Neuaufstellung) aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.