Betreff
Raumordnungsverfahren (ROV) zum Bau einer 380-kV-Höchstspannungsleitung im Abschnitt Wehrendorf - Lüstringen
-Stellungnahme der Gemeinde Bad Essen-
Vorlage
BV/FD3/2019/126
Aktenzeichen
-pa/md-
Art
Beschlussvorlage

Dem Netzausbau kommt durch die von der Bundesrepublik Deutschland angestrebte Energiewende eine wichtige Schlüsselrolle zu. Durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien verändern sich auch die Anforderungen an das Übertragungsnetz. Windenergie wird in Deutschland in großen Mengen im Norden gewonnen. Um die Netzsicherheit in Deutschland weiterhin gewährleisten bzw. möglichen Engpässen und Spannungsproblemen entgegenzuwirken zu können, werden im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) deshalb vorrangig Abschnitte zur Verstärkung des Übertragungsnetzes aufgeführt, um die Energie Richtung Süden transportieren zu können.

 

Die Amprion GmbH beabsichtigt die Errichtung einer 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen Wehrendorf (Gemeinde Bad Essen, Landkreis Osnabrück) und Gütersloh (Kreis Gütersloh, Nordrhein-Westfalen). Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf für den Bau der 380-kV-Leitung ergibt sich durch die Aufnahme in die Anlage zu § 1 Abs. 1 EnLAG. Dort wird das Vorhaben unter Nr. 16 geführt.

 

Der in diesem Raumordnungsverfahren behandelte Abschnitt von der Umspannanlage (UA) Wehrendorf bis zur UA Lüstringen (Osnabrück) ist ein Teilabschnitt dieses Vorhabens. Er wird bei der Amprion GmbH unter der Bauleitnummer Bl. 4211 geführt. Der Abschnitt von Lüstringen nach Gütersloh befindet sich tlw. im Raumordnungsverfahren und tlw. bereits im/oder vor dem Planfeststellungsverfahren.

 

Sechs Vorhaben des EnLAG sind als Pilotvorhaben für den Einsatz von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene auf Teilabschnitten ausgewählt worden, darunter nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 EnLAG das Vorhaben Wehrendorf-Gütersloh. Es soll bereits in den Antragsunterlagen berücksichtigt werden, welche Abschnitte die Kriterien für eine Teilverkabelung nach § 2 Abs. 2 EnLAG erfüllen.

 

Gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 1 Nr. 14 der Raumordnungsverordnung (ROV) und § 9 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) soll für die Errichtung von Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 110-kV oder mehr ein Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt werden, wenn diese im Einzelfall raumbedeutsam sind und überörtliche Bedeutung haben.

 

Zuständige Landesplanungsbehörde für das ROV ist das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL WE) mit Sitz in Oldenburg, die nach Absprache mit den Unteren Landesplanungsbehörden dieses Verfahren gem. § 19 Abs. 1 NROG an sich gezogen hat.

 

Das Ergebnis des ROV ist die landesplanerische Feststellung mit einem raumordnerisch abgestimmten Korridor unter Berücksichtigung eines der Verfahrensebene angemessenen Bearbeitungsmaßstabes von M 1:50.000 bis 1:25.000 stellt dieser Korridor unter den Aspekten

-       Umweltverträglichkeit (incl. Verträglichkeit mit Artenschutz und Natura 2000),

-       Raumverträglichkeit sowie unter Berücksichtung der

-       grundsätzlichen technischen Realisierbarkeit

die insgesamt günstigste aller im Rahmen des Variantenvergleichs zu untersuchenden Varianten dar.

Damit ist sie in der weiteren Planung grundsätzlich durchsetzungsfähig, wobei die Feinplanung und Genehmigung der Leitungstrasse mit grundstücksgenauer Festlegung der Leitungsachse sowie der Maststandorte und des Leitungsschutzstreifens erst im anschließenden Planfeststellungsverfahren (PFV) nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz (NWG) erfolgt.

 

Die ursprüngliche Antragskonferenz zum Vorhaben fand am 15.07.2015 statt. Nach der Änderung des EnLAG im Dezember 2015 wurde eine ergänzende Antragskonferenz (27.04.2016) notwendig, da das Vorhaben unter Nr. 6 des § 2 Abs. 1 S. 1 EnLAG als Pilotvorhaben für eine Teilerdverkabelung aufgenommen wurde.

 

Mögliche Trassen für die geplante 380-kV-Leitung zwischen der UA in Osnabrück-Lüstringen und der UA in Wehrendorf wurden im Rahmen eines informellen Trassenfindungsprozesses von einem Arbeitskreis, bestehend aus Vertretern der Gemeinden Bissendorf, Belm, Bad Essen und des Landkreises Osnabrück sowie des Übertragungsnetzbetreibers Amprion GmbH, der Grontmij GmbH, dem Büro Hitschfeld sowie unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zwischen September 2014 und Mai 2015 entwickelt. Die Untersuchungen erfolgten zur Vorbereitung der Antragskonferenz am 15. Juli 2015.

 

Als Ergebnis des Trassenfindungsprozesses kristallisierten sich aus den Varianten ein sogenannter Nordkorridor und ein Südkorridor zur weiteren Betrachtung heraus. In den Antragsunterlagen ergeben sich insgesamt drei Vorzugsvarianten. Dabei stellt die Variante C den Südkorridor dar und die Variante A mit der Untervariante B den Nordkorridor. Im Bereich der Gemeinde Bad Essen liegen alle Vorzugsvarianten in der Bestandstrasse und in einem Korridor.

 

Derzeit besteht eine 110-kV-Freileitung mit der Bauleitnummer 0088 (blau dargestellt) sowie eine 110-kV/220-kV-Freileitung mit der Bauleitnummer 2432 (grün dargestellt). Die bestehenden 220-kV-Stromkreise auf dem Gestänge der Bauleitnummer 2432 werden demontiert, da diese Spannungsebene durch die neu zu errichtende 380-kV-Leitung ersetzt wird. Die 110 kV-Freileitung mit der Bauleitnummer 0088 wird demontiert und auf dem Gestänge der verbleibenden 110-kV-Leitung mit der Bauleitnummer 2432 mitgeführt.

 

Die Ortslage Wehrendorf ist nicht nur für die Bestands- sondern auch Neubautrassen eine sogenannte Engstelle. Hierbei werden der 200 m Abstandspuffer zu Wohngebäuden im Außenbereich sowie der 400 m Abstandsbereich zu Innen- bzw. Außenbereichssatzungen unterschritten. Wie dem Engstellensteckbrief zu entnehmen ist, besteht keine Möglichkeit, die Mindestabstände zu den unterschiedlichen Wohnlagen mit einer Freileitung innerhalb der Gemeindegrenzen einzuhalten. Mit der Ausarbeitung der Amprion GmbH soll die neue 380-kV-Leitung und die notwendige 110 kV Bestandsleitung nach Osten verschoben werden, um insbesondere im Bereich der B 65 und den dort vorhandenen Wohngebäuden im Außenbereich einen größeren Abstand als die bisherige Trasse einzuräumen. Die sich hieraus ergebenden Abstände zu den einzelnen Wohngebäuden ergeben sich aus dem Engstellensteckbrief.

 

Für die neue 380-kV-Höchstspannungsfreileitung schlägt die Firma Amprion eine Freileitung über den Mastgrundtyp D 48 mit einer Höhe von 62,5 m vor. Die bisherigen rd. 47 m hohen Masten der 110-kV/220-kV-Freileitungen mit der Bauleitnummer 2432 bleiben erhalten und übernehmen zukünftig sämtliche 110-kV-Freileitungen in diesem Bereich. Die rd. 31 m hohen Tragmaste der 110-kV-Leitungen werden ersatzlos demontiert.

 

Nach Auffassung des Landkreises Osnabrück sollen insbesondere im Bereich von Engstellen die Möglichkeit einer Erdverkabelung aufgegriffen werden. Für den Bereich von Wehrendorf können die notwendigen Abstände zu Wohngebäuden im Außen- oder Innenbereich nicht eingehalten werden. Insofern fordert der Landkreis in diesem Bereich eine Erdverkabelung, die auch den Mittellandkanal und die Bundesstraße  B 65 unterqueren soll. Sollte die 380-kV-Leitung als Erdkabel ausgeführt werden, sollten auch die bestehenden 110-kV-Leitungen ebenfalls unterirdisch verlegt werden. Nur hierdurch würde sich das derzeitige Bild nachhaltig verändern und nicht die größere der beiden Freileitungsstrecken erhalten bleiben. Eine ähnliche Diskussion über die Mitverlegung von Bestandsleitungen wurde bereits in der Stadt Osnabrück geführt. Da dort wie hier der Leitungsinhaber der 110-kV-Leitungen die „Westnetz“ ist, liegt es in der Entscheidung des Leitungsträgers, eine mögliche Mitverlegung zu veranlassen. Dieses wurde für den Bereich Lüstringen nicht in Aussicht gestellt.

 

Im aktuellen Raumordnungsverfahren ist die Gemeinde Bad Essen aufgefordert, bis zum 08.07.2019 Stellung zu den vorgelegten Planungen der Firma Amprion zu nehmen. Sämtliche Unterlagen sind unter

 

http://www.arl-we.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/strategie_und_planung/raumordnung/raumordnungsverfahren/laufende_raumordnungsverfahren/380_kvlreitungen_luestringenguetersloh/uw_wehrendorf_uw_luestringen/www.380kv-osna.niedersachsen.de-134870.html

 

einzusehen. Zudem sind der Vorlage Auszüge aus den umfangreichen Unterlagen beigefügt.

 


Anlagen:

 

  1. Erläuterungsbericht
  2. Raumverträglichkeitskarte der Siedlungsstruktur
  3. Raumverträglichkeitskarte der Freiraumnutzung
  4. Raumverträglichkeitskarte der Konfliktschwerpunkte
  5. Auszug aus Untervariantenvergleiche
  6. Auszug aus Engstellsteckbriefe

 


Beschlussvorschlag:

 

Wird in der Sitzung erarbeitet.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: