Betreff
Hafen Wittlager Land GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2018
Vorlage
BV/FD2/2019/131
Aktenzeichen
20 43 01/7
Art
Beschlussvorlage

Die Hafen Wittlager Land GmbH mit Sitz in Bohmte wurde im Jahr 2012 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Aufbau, der Ausbau und der Betrieb eines Güter- und Containerhafens sowie die damit in Zusammenhang stehende Flächenerschließung inkl. Flächenankauf am Standort Bohmte sowie alle hiermit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte. Am Stammkapital der Gesellschaft halten die BEVOS Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück 50%, die Gemeinde Bohmte 37,5% und die Gemeinden Bad Essen und Ostercappeln jeweils 6,25%.

 

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wurde durch die PWC Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH geprüft. Er schließt im Ergebnis mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 407.234,99 €, der durch eine Entnahme aus der Gewinnrücklage gedeckt wird. Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Gewinn- und Verlustrechnung 2018, der Bilanz zum Stichtag 31.12.2018 sowie dem Lagebericht entnommen werden.

 

Der Prüfbericht der PWC schließt mit dem folgenden Bestätigungsvermerk:

 

„[…] Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

 

       entspricht der beigefügte Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften (zusammen die Rechtsvorschriften) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und

 

       vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft.  In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Rechtsvorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“

 

Die abschließende Prüfung durch das zuständige Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück steht noch aus. 

 


Anlagen:

       Bilanz 31.12.2018

       GuV 2018

       Lagebericht 2018

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt,

  1. Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Hafen Wittlager Land GmbH zum 31.12.2018 wird festgestellt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 407.234,99 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage gedeckt.
  2. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Hafen Wittlager Land GmbH wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
  3. Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der Hafen Wittlager Land GmbH werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu votieren.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: