Der Jahresabschluss
2018 der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH für das Geschäftsjahr 2018 wurde
durch die Kanzlei Vogt & Vogt Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft
, Bad Essen, erstellt und durch die HDT Hartmann Hillebrenner
Husmann Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück,
geprüft.
Im Ergebnis schließt
das Geschäftsjahr 2018 mit einem Jahresfehlbetrag von 34.151,55 €. Unter
Berücksichtigung des Verlustvortrages aus dem Vorjahr in Höhe von 12.673,41 €
und einer Entnahme aus der Gewinnrücklage in Höhe von 100.000 € verbleibt für
das Geschäftsjahr 2018 ein Bilanzgewinn von 53.175,04 €. Einzelheiten können
der als Anlage beigefügten Bilanz zum 31.12.2018, der Gewinn- und
Verlustrechnung 2018 sowie dem Anhang für das Geschäftsjahr 2018 entnommen
werden.
Der Jahresabschluss
wurde mit folgendem Prüfvermerk versehen:
„[…] Nach unserer
Beurteilung der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage
der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. […]“
Der Jahresabschluss
2018 wurde am 24.06.2019 durch das zuständige Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Osnabrück geprüft und mit folgendem Prüfvermerk versehen:
„Ergänzende
Bemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes nach § 34 Abs. 1 Satz 3 EigBetrVO sind
nicht erforderlich.“
Anlagen:
- Bilanz
zum 31.12.2018
- Gewinn-
und Verlustrechnung 2018
- Anhang
für das Geschäftsjahr 2018
Beschlussvorschlag:
- Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH für das Geschäftsjahr 2018 wird gem. § 9 des Gesellschaftsvertrages festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von 34.151,55 € wird durch eine Entnahme aus der Gewinnrücklage in Höhe von 100.000 € gemindert. Der Saldo wird zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
- Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
- Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Gesellschaft werden gem. § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu votieren.