Der Bürgermeister
hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des durch die Kämmerei aufgestellten
Jahresabschlusses 2018 am 25.04.2019 festgestellt. Der Jahresabschluss wurde
anschließend im Zeitraum vom 07.05. bis 28.06.2019 durch das zuständige
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüft. Die Prüfungsergebnisse
sind in einem Prüfungsbericht festgehalten, der dieser Vorlage als Anlage
beigefügt ist.
Der Prüfungsbericht
schließt mit folgender Schlussfeststellung:
„Die
Jahresabschlüsse 2017 und 2018 sind nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft
worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt.
Insgesamt ist
festzustellen, dass
·
die
Haushaltspläne eingehalten worden sind,
·
die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten worden sind,
·
bei den
Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
·
sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die
Jahresabschlüsse die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
darstellen.
Gemäß § 58 I Nr. 10
i.V.m. § 129 I Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die Jahresabschlüsse 2017
und 2018 und die Entlastung des Bürgermeisters.
Aus Sicht des
Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse
einer Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 sowie einer
Entlastung nicht entgegen.“
Seitens der
Verwaltung bedarf der Prüfungsbericht keiner weiteren Ausführungen. Auf eine
gesonderte Stellungnahme des Bürgermeisters wird daher verzichtet. Die
vermerkten Prüfungsfeststellungen werden – soweit sie Auswirkungen für das
Buchungsgeschäft der Verwaltung haben – zukünftig beachtet. Die Vollständigkeit
und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2018 wird festgestellt.
Entsprechend der
geprüften Jahresrechnung schließt das Haushaltsjahr 2018 insgesamt mit einem
Jahresüberschuss von 1.881.593,96 €. Während das ordentliche Ergebnis einen
Jahresüberschuss von 2.129.541,95 € ausweist, schließt das außerordentliche
Ergebnis mit einem Fehlbetrag von -247.947,99 €.
Die Finanzrechnung
2018 weist einen Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 2.831.294,27
€ aus. Der Fehlbetrag aus Investitionstätigkeit beträgt -2.536.060,52 € und
führt zu einem Finanzmittelüberschuss von 295.233,75 €.
Die erfolgte
Kredittilgung von 418.031,98 € führt bei gleichzeitiger Aufnahme neuer
Investitionskredite im Umfang von 500.000 € zu einem Saldo aus
Finanzierungstätigkeit in Höhe von 81.968,02 €.
Weitere
Erläuterungen zur Haushaltswirtschaft können dem als Anlage beigefügten
Rechenschaftsbericht entnommen werden.
Anlagen:
- Schlussbericht
über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 und 2018
- Bilanz
zum 31.12.2018
- Ergebnisrechnung
2018
- Finanzrechnung
2018
- Rechenschaftsbericht
2018
- Anlagenübersicht
2018
- Forderungsübersicht
2018
- Schuldenübersicht
2018
- Rückstellungsübersicht
2018
- Übersicht
über die gebildeten Haushaltsreste 2018/2019
- Bilanzkennzahlen
2018
Beschlussvorschlag:
- Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2018 in der vorliegenden, geprüften Fassung und erteilt dem Bürgermeister Entlastung gem. § 129 Abs. 1 NKomVG.
- Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis für das Jahr 2018 in Höhe von 2.129.541,95 € wird der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.
- Der Jahresfehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis für das Jahr 2018 in Höhe von -247.947,99 € wird durch eine Entnahme aus der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt.