-Entwurfs- und Auslegungsbeschluss-
Die Gemeinde Bad Essen
beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 „Westlich Lange
Straße“ den vorhandenen Siedlungsbereich im Nordwesten des Ortsteils Harpenfeld
weiterzuentwickeln und die in der Nachbarschaft vorhandenen Bebauungs- und Nutzungsstrukturen
aufzugreifen und damit den Siedlungsbereich hier abzurunden (Arrondierung).
In der Ortschaft Harpenfeld
besteht Bedarf, Wohnbauflächen auszuweisen. Die Gründe hierfür ergeben sich aus
konkreten Anfragen nach Wohnbauland in der Ortschaft, vor dem Hintergrund, dass
die noch vorhandenen bebaubaren Grundstücke in der Ortschaft (Baulücken) auf
absehbare Zeit nicht für eine bauliche Nutzung zur Verfügung stehen.
Zielsetzung der Gemeinde Bad
Essen ist es nunmehr, Wohnbauflächen für die Eigenentwicklung der Ortschaft
Harpenfeld auszuweisen. Hierzu ist herauszustellen, dass Harpenfeld eine
historisch gewachsene, eigenständige Ortschaft ist. Die Gemeinde Bad Essen
sieht es als wesentliche städtebauliche Aufgabe an, die Eigenentwicklung der ehemals
17 eigenständigen Gemeinden bzw. Ortschaften zu fördern. In diesen Ortschaften
(so auch in Harpenfeld) besteht eine Nachfrage nach Baugrundstücken, die sowohl
aus der Eigenentwicklung resultiert, als auch auf das hier günstigere
Bodenpreisniveau reflektiert. Eigenentwicklung zu fördern bedeutet in diesem
Zusammenhang auch die Eigenständigkeit zu sichern. Vor dem Hintergrund einer
statistisch gesehen, abnehmenden Bewohnerzahl pro Wohnung und damit einem
größeren Wohnbedarf besteht auch in den kleineren Ortschaften das Erfordernis,
Bauflächen auszuweisen, allein schon aus der örtlichen Nachfrage heraus. Nur
durch diese Bauflächenausweisung kann die örtliche Bevölkerungszahl gehalten
und in begrenztem Umfang entwickelt werden. Dieses ist gleichzeitig Voraussetzung,
um örtliche Gemeinbedarfseinrichtungen in ihrem Bestand zu sichern und
einseitige Bevölkerungsstrukturen (Überalterung) zu vermeiden.
Mit dieser Ausweisung von
Wohnbauflächen wird erreicht, dass der nordwestliche Ortsrand der Ortschaft
Harpenfeld baulich abgerundet wird (Arrondierung).
Dies entspricht auch einem
sparsamen Umgang mit Grund und Boden (vgl. § 1a (2) BauGB).
Nach § 13b BauGB kann ein
Bebauungsplan, durch den die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen
begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, in
entsprechender Anwendung des § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne
des § 19 Abs. 2 BauNVO oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von
insgesamt weniger als 10.000 Quadratmetern (vgl. § 13a Absatz 1 Satz 2 BauGB).
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Westlich Lange Straße“ schließt hier unmittelbar an die im
Zusammenhang bebauten Bereiche im Nordwesten der Ortslage Harpenfeld an.
Festgesetzt werden allgemeine Wohngebiete. Die zulässige Grundfläche beträgt
weniger als 10.000 m² (allgem. Wohngebiete ca. 11.800 m²; bei einer GRZ von 0,4
beträgt die zulässige Grundfläche gem. § 19 Abs. 2 BauNVO hier 4.720 m²).
Insofern sind hier die Voraussetzungen für die Durchführung des
Aufstellungsverfahrens gemäß § 13b BauGB (und deshalb beschleunigtes
Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB) gegeben.
Der wirksame Flächennutzungsplan
(FNP) der Gemeinde Bad Essen stellt für das Plangebiet bereits Wohnbauflächen
gemäß § 1 (1) Nr. 1 BauNVO und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß § 5 (2) Nr. 10 BauGB dar.
Dem s.g. „Entwicklungsgebot“
(vgl. § 8 (2) BauGB = Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu
entwickeln) wird damit Rechnung getragen.
Vom planbearbeitenden Büro Ingenieurplanung Wallenhorst wurden
mittlerweile Planunterlagen sowie eine Begründung zur Aufstellung des
Bebauungsplanes erarbeitet, die in der Anlage beigefügt sind.
Anlagen:
1. Übersichtskarte
2. Bebauungsplan
- Entwurf
3. Planzeichenerklärung
Seite 1
4. Planzeichenerklärung
Seite 2
5. Textliche
Festsetzungen
6. Bebauungsvorschlag
7. Begründung
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82 „Westlich Lange Straße“,
Harpenfeld, in der vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange durchzuführen.