-Entwurfs- und Auslegungsbeschluss / Änderung des Geltungsbereiches-
b) Bebauungsplan Nr. 78 "Schullandheim Barkhausen"
-Entwurfs- und Auslegungsbeschluss / Änderung des Geltungsbereiches-
Planungsanlass
der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 78 „Schullandheim Barkhausen“ (im Parallelverfahren) ist
die planungsrechtliche Sicherung der Erweiterung (Aus- und Umbau, auch tlw.
Neubau) des hier in der Gemeinde Bad Essen im Ortsteil Barkhausen bereits seit
1918 bestehenden Schullandheimes (Träger ist die Ehlerding Stiftung aus
Hamburg).
Die
Änderung der Bedürfnisse und Struktur der Gäste und des demografischen Wandels
im Allgemeinen erfordert eine Weiterentwicklung und den Ausbau und die
Erweiterung des erlebnispädagogischen Schullandheimes Barkhausen.
Die
Erweiterung soll das erlebnispädagogische Konzept in der Architektur und
Geländegestaltung umsetzen sowie eine zukunftsweisende Entwicklung
gewährleisten.
Die
Zielsetzung bei der Erweiterung des Schullandheims Barkhausen ist es, die
baulichen Voraussetzungen, das erlebnispädagogische Programm und die
wirtschaftliche Tragfähigkeit auszubauen und langfristig zu erhalten. Zur Zeit
sind Übernachtungsmöglichkeiten für maximal 60 Gäste gegeben. Im Rahmen einer
Betriebsanalyse durch die „Krause & Böttcher Bildungsstättenberatung
GmbH" hat sich gezeigt, dass eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit nur
mit einer Steigerung der Übernachtungszahlen (auf mindestens 120 Betten) zu
erreichen ist.
Auch der
gebotene Standard in den Bereichen der Ess- und Schlafräume, der
Sanitäranlagen, Aktivitäts- und Aufenthaltsräumlichkeiten gewinnt zunehmend an
Bedeutung.
Die alte
Bausubstanz des Hauptgebäudes wird diesen veränderten Anforderungen nicht mehr
gerecht. Eine Erhöhung der Bettenzahl im Bestand ist nicht möglich, so dass die
Errichtung neuer Gebäude unumgänglich ist. Die Anzahl der angestrebten
Bettenzahlen von 120 bedingt auch den Ausbau der Infrastruktur (Küche, Sanitär,
Gruppenräume etc.) und die Vergrößerung des Außengeländes, das sich derzeit als
ein Alleinstellungsmerkmal der Einrichtung darstellt und die pädagogischen
Zielsetzungen der Einrichtung unterstützt.
Als
übergeordnetes Planungsziel legt die Ehlerding Stiftung großen Wert auf einen
hohen ökologischen Standard sowohl in funktionaler als auch in gestalterischer
Hinsicht. Diese Zielsetzungen sollen in den Bereichen: Architektur,
Flächennutzung, Energie, Wasser und Einbindung in Natur und Landschaft
umgesetzt werden.
Ein
Planungserfordernis ergibt sich insbesondere auf der Grundlage der in § 1 (6)
Nr. 3 BauGB aufgeführten Belange (Berücksichtigung der sozialen und kulturellen
Bedürfnisse der Bevölkerung, … Belange des Bildungswesens usw.).
Der
bestehende Standort des Schullandheimes befindet sich innerhalb des „im
Zusammenhang bebauten Ortsteils“ (s.g. Innenbereich gemäß § 34 BauGB). Im
wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Bad Essen wird für das
bestehende Schullandheim bereits eine Fläche für Gemeinbedarf dargestellt. Die
vorgesehene Erweiterung kann nur in Richtung Norden und/oder Osten, in den
Außenbereich hinein, erfolgen. Insofern ist hier Bauleitplanung erforderlich.
Tatsächlich
wird der potentielle Erweiterungsbereich z.Z. als Gartenbereich genutzt. Im
wirksamen FNP ist hier keine Darstellung getroffen worden. Hier bedeutet: keine
besondere Darstellung = Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 (2) Nr. 9a
BauGB.
Eine
künftige Nutzung des Bereiches als Gemeinbedarfsfläche/Schullandheim bedarf
insofern einer Änderung der Darstellungen des FNP.
Nach dem
Raumordnungsprogramm des Landkreises Osnabrück (RROP) liegt der potentielle
Erweiterungsbereich des Schullandheimes im Grenzbereich zu einem Vorsorgegebiet
für Landwirtschaft (auf Grund hohen, natürlichen, standortgebundenen
landwirtschaftlichen Ertragspotentials). Insofern ist – gemessen an den
Darstellungen des RROPs – eine potentielle Erweiterung des Schullandheimes mit
den Zielen der Raumordnung und Regionalplanung vereinbar.
Neben
bzw. parallel zur Änderung des FNP (als vorbereitende Bauleitplanung) ist es
erforderlich, einen Bebauungsplan (verbindliche Bauleitplanung) für das gesamte
Gelände des Schullandheimes aufzustellen, der dann wiederum die Grundlage für daran
anschließende bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren ist.
Die
vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die
Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
fand zwischen dem 28.11.2018 und dem 10.01.2019 statt.
Gegenüber
der Abgrenzung der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes und des
Bebauungsplanes Nr. 78 „Schullandheim Barkhausen" in der Fassung der
Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wurde die Erweiterung der
Geltungsbereiche der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes und des
Bebauungsplanes Nr. 78 „Schullandheim Barkhausen" erforderlich.
Im
Nordwesten des Planbereiches werden nunmehr auch die westlichen Teile der
Flurstücke 185/ 5, 187/8 und das Flurstück 187/9 in den Geltungsbereich
einbezogen, da das Vorhabenkonzept, die hier vorgesehene Zufahrt weiter nach
Westen verschoben hat.
Dieser
Erweiterungsbereich war bereits vor Aufstellung dieser Bauleitpläne Teil des
s.g. „Innen“-Bereiches, in dem Baumaßnahmen nach § 34 BauGB zu beurteilen
gewesen sind. In diesem Bereich war also bereits vor dieser Bauleitplanung eine
bauliche Nutzung zulässig. Mit der Einbeziehung in die Geltungsbereiche der
Bauleitplanungen erfolgt nunmehr eine eindeutige Nutzungs-Zuordnung dieses
Bereiches zum Gelände des Schullandheimes.
Vom
planbearbeitenden Büro Ingenieurplanung Wallenhorst wurden mittlerweile entsprechende
Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen verfasst und
Planunterlagen (Entwurfsfassung) sowie Begründungen zur weiteren Aufstellung
der Bauleitpläne erarbeitet, die in der Anlage beigefügt sind.
Anlagen:
1. Abwägungsunterlagen
der 1. Beteiligung im Nov./Dez. 2018
2. Flächennutzungsplan
– Übersichtskarte
3. Auszug
aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
4. 57.
Änderung des Flächennutzungsplanes
5. Planzeichenerklärung
6. Begründung
zur Flächennutzungsplanänderung
7. Bebauungsplan
Nr. 78 – Übersichtskarte
8. Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 78
9. Planzeichenerklärung
10. Textliche
Festsetzungen
11. Begründung
des Bebauungsplanes Nr. 78
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
1. die
57. Änderung des Flächennutzungsplanes in Barkhausen und den Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 78 „Schullandheim Barkhausen“, wie in der Anlage
dargestellt, zu erweitern.
2. den
Entwurf der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorgelegten
Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
3. den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 „Schullandheim Barkhausen"
in der vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchzuführen.