Betreff
Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG)
Jahresabschluss 2018
Vorlage
BV/FD3/2019/151
Art
Beschlussvorlage

Der Jahresabschluss 2018 der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) wurde durch die INTECON Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH geprüft.

 

Im Ergebnis schließt das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss von 238.947,94 € ab. Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Bilanz zum 31.12.2018, der Gewinn- und Verlustrechnung 2018 sowie dem Lagebericht 2018 entnommen werden.

 

Der Jahresabschluss wurde mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen:

 

[…] Wir haben den Jahresabschluss der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG), Bad Essen, – bestehend aus Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG), Bad Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

 

·         entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

 

·         vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. […]

 

Zurzeit wird der Jahresabschluss durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird in der Sitzung vorgetragen.

 


Anlagen:

Bilanz zum 31.12.2018

Gewinn- und Verlustrechnung 2018

Lagebericht 2018

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschuss der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zum 31.12.2018 wird festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 238.947,94 € wird auf neue Rechnung (Rücklage) vorgetragen.

 

2.   Der Geschäftsführung der KSG wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

 

3.   Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) angewiesen, entsprechend zu beschließen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt.

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: