Betreff
Wasserverband Wittlage - Entgeltanpassung
a) Niederschlagswasserbeseitigung Bad Essen-Ostercappeln
b) Wasserversorgung/Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung Belm
Vorlage
BV/FD2/2019/152
Aktenzeichen
81 13 02
Art
Beschlussvorlage

Der Wasserverband Wittlage ist ein Zweckverband nach dem Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit. Mitglieder des Verbandes sind die Gemeinden Bad Essen, Bohmte, Ostercappeln, Belm und Bissendorf. Aufgaben des Verbandes sind insbesondere die Beschaffung und Bereitstellung von Trinkwasser sowie die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser für die Mitgliedgemeinden.

 

Der Verband erhebt für die Versorgung mit Trinkwasser und die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser privatrechtliche Entgelte im Rahmen seiner privatrechtlichen Preisregelungen. Er ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts dabei an die gesetzlichen Regelungen, insbesondere an das Nds. Kommunalabgabengesetz, gebunden. Demnach sind die Kosten der Einrichtung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Die Entgelte sollen dabei die Kosten der Einrichtung decken, aber nicht übersteigen. Der Gebührenberechnung kann ein Kalkulationszeitraum von bis zu drei Jahren zugrunde gelegt werden. Kostenunterdeckungen und Kostenüberdeckungen sollen innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden. Der Wasserverband Wittlage hat sich für einen zweijährigen Kalkulationszeitraum entschieden, sodass die aktuelle Kalkulation die Jahre 2020 und 2021 umfasst.

 

a)      Niederschlagswasserbeseitigung Bad Essen-Ostercappeln

Die Niederschlagswasserbeseitigung für die Gemeinden Bad Essen und Ostercappeln wurden in einer Beitragsabteilung zusammengefasst. Die Kalkulation der Entgelte für die Jahre 2020 und 2021 ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten Aufstellung des Wasserverbandes. Die Kostenstruktur für die Niederschlagswasserbeseitigung bleibt in diesem Zeitraum unverändert. Durch den Ausgleich der in den Jahren 2017 (155.045,23 €) und 2018 (235.817,47 €) erwirtschafteten Kostenüberdeckungen ergibt sich aber ein insgesamt ein verringerter Gebührenbedarf. Die Entgelte für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Beitragsabteilung Bad Essen-Ostercappeln können deshalb von bisher 3,10 € je angefangene 10 m² auf 2,50 € je angefangene 10 m² in den Jahren 2020 und 2021 gesenkt werden. Das entspricht einer Absenkung der Entgelte von rd. 20% (Anlage 2).

 

b)      Wasserversorgung/Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung Belm

Die Gemeinde Belm ist seit dem 01.01.2018 Mitglied im Wasserverband Wittlage. Die Kalkulation der Entgelte für die Trinkwasserversorgung sowie die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung führen in allen Bereichen zu einer Entgeltanhebung für den Kalkulationszeitraum 2020/2021. Die Kalkulation der Entgelte ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten Aufstellung des Wasserverbandes. Auch wenn die Gemeinde Bad Essen von dieser Entgeltanpassung nicht betroffen ist, müssen die kommunalen Vertreter der Anpassung in der Verbandsversammlung zustimmen.

 

Die Verbandsversammlung hat die vorgenannten Ausführungen in ihrer Sitzung am 28.08.2019 zur Kenntnis genommen und die Geschäftsführung des Verbandes beauftragt, den Mitgliedsgemeinden die Kalkulationsgrundlagen zur Beratung in den Gremien vorzulegen.  


Anlagen:

  1. Auszüge aus der Entgeltkalkulation 2020/2021
  2. Beispielrechnung

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1)      Der Rat beschließt, das Entgelt für die Niederschlagswasserbeseitigung Bad Essen-Ostercappeln zum 01.01.2020 auf 0,25 €/m² bzw. auf 2,50 € je angefangene 10 m² abzusenken.

2)      Der Rat beschließt, sich bei der Entscheidung über die Entgeltanpassung in den Beitragsabteilungen Wasserversorgung Belm / Schmutzwasserbeseitigung Belm / Niederschlagswasserbeseitigung Belm zum 01.01.2020 dem Votum der Gemeinde Belm anzuschließen.

 

Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen im Gremium des Wasserverbandes Wittlage werden gem. § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu votieren.  

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: